Drucksache - DS/2072/II  

 
 
Betreff: Mehr Transparenz bei den Angeboten des Job-Centers
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.05.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste Vorberatung
06.06.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundverm.      
Soziales und Gesundheit Vorberatung
15.06.2006 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
13.12.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

  Das Dokument wurde eben bearbeitet. Sie können die aktuelle Version in Kürze ansehen - bitte aktualisieren Sie dazu die Browseransicht mit 'Neu laden' (F5).  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass die Jahresplanung und das Jahresbudget des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg für die arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen wie z.B. Beschäftigungsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE), Eingliederungszuschüsse, ABM-Planung, Differenzierung nach U 25- und Ü 25-Maßnahmen, etc. im Internet veröffentlicht und im Jobcenter öffentlich gemacht werden.

 

- Vierteljährliche Berichterstattung über den aktuellen Stand der Mittelbewirtschaftung und die Zahl der geförderten Personen.

 

- Dabei sollen vorhandene und geplante MAE-Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt und sowohl im Internet als auch im Jobcenter bekannt gegeben und            regelmäßig aktualisiert werden

 

o                                               Einsatzort

o                                                Träger

o                                                 Tätigkeitsprofil

o                                                   Branche, Sektor (z.B. Jugend, Kultur etc.)

o                                                    MitarbeiterInnenanzahl pro Maßnahme sowie deren Verhältnis zu den Teilnehmenden pro Gruppe

 

§                   MAE, die unmittelbar in der öffentlichen Verwaltung und in angrenzenden Bereichen (z.B. Hochschulen, Gesundheitswesen, Unternehmen mit   Landesbeteiligung) angesiedelt sind, werden besonders gekennzeichnet; ebenso MAE im Bereich der Privatwirtschaft (z.B. Pflegebereich etc.).

 

§                  Die Auftragsvergabe an Dritte soll hierbei zur Transparenz bezüglich folgender Aspekte führen:

 

o                                           Art und Dauer der Maßnahme

o                                          Zahl der geförderten Personen

o                                       Existenz oder Nichtexistenz von Zertifizierung und Qualitätsmanagement des beauftragten Anbieters

o                                          Im Falle eines Qualifizierungsanteils (vor allem bei MAE) sollte folgendes aufgeführt werden:

 

Ø           Umfang in Stunden pro Woche

Ø           Möglichkeit zum Erwerb anerkannter Zeugnisse und Angabe durch welche Stellen diese anerkannt sind

Ø         Zahl der Mitarbeiter/innen und deren Qualifizierung, die mit der Durchführung des Qualifizierungsanteils beauftragt sind

Ø            Platzzahl zum Nachholen von Schulabschlüssen hinsichtlich

 

·                 Hauptschulabschluss

·                  Erweiterter Hauptschulabschluss

·                 Realschulabschluss

 

sowie die Zahl der erfolgreichen Abschlüsse.

 

§                Außerdem sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass die ALG II-AntragstellerInnen sich selbst einen „1-Euro-Job“ suchen können.

 

§                           Vierteljährliche Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Jobcenter aus der Erfolgsbeobachtung/Evaluation bezogen auf die durchgeführten Maßnahmen    und auf ihre integrative Wirkung.

 

Begründung:

Trotz ausreichender Mittel kommen die arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen, über die das Jobcenter verfügt, nur unzureichend zur Anwendung. Unternehmen, Beschäftigungsträger und Arbeitslose wissen oft nicht, welche Beschäftigung in welchem Umfang gefördert wird. Dies gilt auch für das Angebot von MAE-Maßnahmen. Eine aktive Rolle von arbeitslosen Menschen bei der Suche nach Beschäftigung wird dadurch erschwert.

Der Bremer Senat hat daher beschlossen, alle diesbezüglichen Angebote im Internet und dem Jobcenter zu veröffentlichen. Er erhöht damit nicht nur die Transparenz seiner Arbeitsmarktpolitik auch gegenüber Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes, sondern auch die Möglichkeit für Arbeitssuchende sich aktiv in die Beschäftigungssuche einzubringen. Angesichts der dramatisch hohen Erwerbslosenzahl im Bezirk muss der BVV und dem Bezirksamt daran sehr gelegen sein.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in die Ausschüsse für Arbeit, Wirtschaft, Bürgerdienste und Grundvermögen und für Soziales und Gesundheit (ff) überwiesen

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägervertretung dafür einzusetzen, dass die Eingliederungsinstrumente des Jobcenters im Internet veröffentlicht werden und damit mehr Transparenz hergestellt wird.

 

Berichtet werden soll über die Planung des Eingliederungstitels zu Beginn des Jahres und über die Umsetzung zur Jahresmitte bzw. zum Ende des Jahres.

 

Dabei sind die Instrumente darzustellen und die eingeplanten Mittel bzw. die Anzahl der Maßnahmen.

 

Bei folgenden Instrumenten soll darüber hinaus benannt werden, welcher Träger in welcher Anzahl die Maßnahmen umsetzen wird:

 

  • Arbeitsangelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
  • Arbeitsangelegenheiten mit Entgelt
  • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
  • Trainingsmaßnahmen
  • Beauftragung Dritter

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägervertretung dafür einzusetzen, dass die Eingliederungsinstrumente des Jobcenters im Internet veröffentlicht werden und damit mehr Transparenz hergestellt wird.

 

Berichtet werden soll über die Planung des Eingliederungstitels zu Beginn des Jahres und über die Umsetzung zur Jahresmitte bzw. zum Ende des Jahres.

 

Dabei sind die Instrumente darzustellen und die eingeplanten Mittel bzw. die Anzahl der Maßnahmen.

 

Bei folgenden Instrumenten soll darüber hinaus benannt werden, welcher Träger in welcher Anzahl die Maßnahmen umsetzen wird:

 

  • Arbeitsangelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
  • Arbeitsangelegenheiten mit Entgelt
  • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
  • Trainingsmaßnahmen
  • Beauftragung Dritter

 

23.11.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihren Sitzungen am 28.06.2006 mit der DS/2072/II – Mehr Transparenz bei den Angeboten des JobCenter und am 25.04.2007 mit der DS/0124/III – Veröffentlichung von Arbeitsgelegenheiten in der ABM-, MAE- und Entgeltvariante – folgede Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

 

DS/2072/II

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägervertretung dafür einzusetzen, dass die Eingliederungsinstrumente des Jobcenters im Internet veröffentlicht werden und damit mehr Transparenz hergestellt wird.

Berichtet werden soll über die Planung des Eingliederungstitels zu Beginn des Jahres und über die Umsetzung zur Jahresmitte bzw. zum Ende des Jahres.

Dabei sind die Instrumente darzustellen und die eingeplanten Mittel bzw. die Anzahl der Maßnahmen.

Bei folgenden Instrumenten soll darüber hinaus benannt werden, welcher Träger in welcher Anzahl die Maßnahmen umsetzen wird:

 

  • Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
  • Arbeitsgelegenheiten mit Entgelt
  • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
  • Trainingsmaßnahmen
  • Beauftragung Dritter

 

DS/0124/III

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung dafür einzusetzen, dass alle angebotenen Maßnahmen via Internet nach Tätigkeiten, Anzahl, Träger und Einsatzorten veröffentlicht werden.

 

 

Hierzu wird berichtet:

Das Bezirksamt hat den Auftrag der Bezirkverordnetenversammlung mehrfach in der Trägerversammlung des JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg thematisiert und mit der Geschäftsführung des JobCenters und der Agentur für Arbeit Berlin Mitte die Möglichkeiten zur Veröffentlichung des Angebotes an Beschäftigung schaffenden Maßnahmen im Internet zu veröffentlichen, erörtert.

Mehr Transparenz bei den angebotenen Eingliederungsinstrumenten sind sowohl im Interesse der BürgerInnen die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und des Bezirksamtes. Jedoch gibt es momentan keine Möglichkeit sämtlich geförderte Maßnahmen als Informationsangebot für die BürgerInnen online zu stellen.

Von der Agentur für Arbeit Berlin Mitte und dem JobCenter werden verschiedene Gründe vorgetragen. In Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage in den Datenschutzbestimmungen, dass das JobCenter zur Veröffentlichung verpflichtet sowie die fehlende Offenbarungsbefugnis der Träger, deren Daten zu veröffentlichen, setzt das JobCenter das Ersuchen nicht um.

Grundsätzlich erscheint die fehlende Rechtsgrundlage in den Datenschutzbestimmungen nicht einschlägig zu sein. Sowohl die Regelungen des Zweiten Kapitels des SGB X als auch des Bundesdatenschutzgesetzes regeln den Schutz der Sozialdaten einzelner Personen. Eine Veröffentlichung der Planung und Umsetzung von Einglidderungsinstrumenten ohne konkreten Sozialdatenbezug bedarf offensichtlich keiner gesetzlichen Offenbarungsbefugnis, ist also grundsätzlich möglich.

Hingegen stehen den Sozialdaten nach § 35 IV SGB I die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gleich. Nach § 67 I Satz 2 SGB X fallen hierunter alle betriebs- und geschäftsbezogenen Daten mit Geheimnischarakter (z. Bsp. Kalkulationen, Lohnsummen, Marktstrategien, Rechnungsergebnisse usw.), auch denen von juristischen Personen. Es handelt sich hierbei also um Daten, an deren Geheimhaltung die UnternehmerInnen üblicherweise ein Interesse haben, die sie also selbst vertraulich behandeln würden. Ob eine Veröffentlichung von Trägerdaten und deren Anzahl zugeordneter Eingliederungsmaßnahmen, wie im Beschluss der BVV gefordert, bereits eine Verletzung dieses Vertraulichkeitsgrundsatzes darstellt, ist vor Ort zu prüfen. Wesentlich scheint hierbei die Frage, ob eine solche Veröffentlichung einem Außenstehenden wesentliche Rückschlüsse auf schützenswerte Geschäftsinterna des einzelnen Beschäftigungsträgers ermöglicht.

Im Ergebnis wird dem JobCenter von der Agentur für Arbeit empfohlen von einer Übermittlung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auszugehen und entsprechend zurückhaltend mit der Veröffentlichung dieser Daten umzugehen als in der Annahme, es läge kein Geheimnis vor, Daten zu veröffentlichen.

Darüber hinaus erfordert die Einstellung und Pflege der Daten im Internet zusätzliche Personalressourcen, welche nicht zur Verfügung stehen und auch nicht aus dem operativen Geschäft des JobCenter herausgelöst werden können. Auch das Bezirksamt hat zurzeit keine rechtlichen, ökonomischen und technischen Grundlagen, dem Ersuchen der BVV zu folgen.

Einzige Möglichkeit dem Ersuchen der Veröffentlichung in Teilen nachzukommen, ließe sich in Zusammenarbeit mit den 3 Servicegesellschaften SPI Consult GmbH, gsub GmbH und zukunft im zentrum GmbH ermöglichen, wobei auch hier die Datenschutzproblematik noch abschließend zu klären ist. Zukunft im Zentrum GmbH hat dem Bezirksamt angeboten eine monatlich aktualisierte Übersicht zu allen von den 3 Servicegesellschaften kofinanzierten und geförderten Maßnahmen unentgeltlich zuzuarbeiten. Diese Übersicht enthielte neben Trägername, Kontaktdaten des Trägers, Einsatzort, Förderzeitraum, Maßnahmeart auch eine Kurzbeschreibung der Maßnahme.

Diese Liste könnte zukünftig, vorbehaltlich der abschließenden Klärung des Datenschutzproblems, ohne größeren Aufwand als pdf-Dokument auf dem Internetauftritt des Bezirksamtes eingebunden werden. Eine indizierte Suchfunktion würde es innerhalb des Dokumentes jedoch nicht geben. Mit dieser Lösung würde lediglich ein Teil des Informationsbedürfnisses Rechnung getragen werden können. Jedoch beinhaltet diese Übersicht bereits den überwiegenden Teil der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen des JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg. Die übrigen Maßnahmen, welche die Servicegesellschaften nicht kofinanzieren, würden weiterhin ohne Veröffentlichung sein.

Das Bezirksamt wird weiterhin nach Wegen und Lösungen suchen, um die Gesamtheit der Eingliederungsinstrumente für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Unabhängig von den oben stehenden Ausführungen könnte es zukünftig eine Ermächtigung zur Veröffentlichung von Zuwendungsempfängern für die Verwaltung geben; daher weist das Bezirksamt auf die parlamentarische Initiative des Abgeordnetenhauses von Berlin Ds_16/0250 hin. Darin wird der Senat von Berlin beauftragt, nach dem Vorbild der EU die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, zukünftig Institutionen und juristische Personen, die Empfänger von Finanzhilfen sind, unabhängig davon, ob es sich dabei um Landes-, Bundes- oder europäische Mittel handelt, mit Angabe der Empfänger und Adresse, dem Zweck der Finanzhilfe und der Höhe der zugewendeten Summe im Internet, nach Politikfeldern sortiert, zu veröffentlichen. Damit würde zum einen die Ermächtigung für die Verwaltung zur Veröffentlichung von Zuwendungsempfänger geschaffen und das öffentliche Informationsbedürfnis gestillt werden können, in dem die Zuwendung an eine Offenbarungsbefugnis gebunden werden.

Die Senatsverwaltung für Finanzen wird mit einer Änderung der Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO den parlamentarischen Auftrag umsetzen. Damit wird nach Darstellung der Finanzverwaltung ein Prozess in Gang gesetzt zukünftig alle Zuwendungsempfänger – gleich welche Rechtsform – im Internet zu veröffentlichen.

Auch die Finanzverwaltung ist der Auffassung, dass die Tatsache der Zuwendung an einen Zuwendungsempfänger kein Geheimnis darstellt. Um die Transparenz für die Öffentlichkeit zu erhöhen, wird die Postanschrift veröffentlicht, das heißt entweder der Sitz der juristischen Personen oder eine Postfachadresse. Dass ein bestimmter Zuwendungsempfänger Zuwendungen in einer bestimmten Höhe erhält ist grundsätzlich kein schützenswertes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis. Nach der inzwischen gängigen Rechtsprechung müssen dafür folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: es muss sich um Tatsachen handeln, die sich auf einen bestimmten Betrieb beziehen, nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit offenkundig sind, nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber ein berechtigtes wirtschaftliches Geheimhaltungsinteresse hat. Das zuletzt genannte Kriterium ist wesentlich und nur dann erfüllt, wenn bei Offenbarung ein wirtschaftlicher Schaden droht.  

Die Änderung der Ausführungsvorschriften wird zum 01.01.2008 umgesetzt und die erste Veröffentlichung auf Grundlage der geplanten voraussichtlich zum 30.06.2009 erfolgen.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 22.11.2007

 

 

 

28.11.2007

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Beschäftigung und Job Center überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: