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Drucksache - DS/0547/III
Ich frage das Bezirksamt:
Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr.
0547/III - Fichtebunker
und kein Ende Sehr geehrter Herr Eggert, Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 27.11.2007 beantworte ich
wie folgt: 1.
Hat
das Bezirksamt sichergestellt, dass der Investor „Speicherwerk Wohnbau
GmbH“ seinem Versprechen vom 16.03.2007 nachgekommen ist und
Formulierungen in die Kaufverträge aufgenommen hat, die den Erhalt des
Sportplatzes rechtlich verbindlich auch für künftige Erwerber und deren Rechtsnachfolger
absichert? Der
Erhalt des Sportplatzes mit seinen gegenwärtigen Betriebszeiten ist vor dem
Hintergrund des geprüften Lärmgutachtens sowie dem Wegfall der innenliegenden
Wohnbebauung i.R. der zwischenzeitlich rechtskräftigen Baugenehmigung öffentlich-rechtlich
gesichert worden. Dazu dient auch die Festsetzung der Baugenehmigung, dass die
Fläche für die ursprünglich geplante innenliegende Wohnbebauung durch die
Ausweisung als Ausgleichsfläche zukünftig von weiterer Wohnbebauung
freizuhalten ist. Die Anforderungen des öffentlichen Immissionsrechtes sind
damit erfüllt und können von zukünftigen Mietern bzw. Rechtsnachfolgern nicht
zur Grundlage von Klagen gegen den Sportplatz genutzt werden. Davon
bleibt dennoch grundsätzlich das individuelle Klagerecht eines
Mieters/Eigentümers unberührt. Dies kann auch nicht eingeschränkt werden durch
zivilrechtliche Regelungen in einem Miet- bzw. Kaufvertrag. Dennoch
wird das Bezirksamt aufgrund dieser Anfrage und der Zusage des Investors vom
16.03.07 die „Speicherwerk Wohnbau GmbH“ an die Umsetzung erinnern. 2.
Der
Investor hatte das Umweltamt aufgefordert hierzu Formulierungsvorschläge zu
unterbreiten. Ist das Umweltamt der Aufforderung nachgekommen? Eine an das Umweltamt gerichtete Aufforderung des Investors um Formulierungsvorschläge für Kaufverträge gab es nicht. Aus dem Schreiben des Investors vom 16.03.07 an das Büro der BVV konnte der Fachbereich Umwelt keine konkrete Aufforderung für ein Verwaltungshandeln ablesen. Weiterer Schriftverkehr ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Im übrigen handelt es sich bei einer möglichen zivilrechtlichen Formulierung nicht um eine Aussage zum Immissionsschutz. Zweckmäßig wäre eine Formulierung, die klar stellen müsste, dass dem (zukünftigen) Mieter/ Eigentümer bekannt ist, eine Wohnung neben einem Sportplatz zu mieten bzw. zu erwerben. 3. Wenn ja, wie
lauten diese Formulierungsvorschläge? Siehe Antwort zu 2) Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
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