Drucksache - DS/0253/III  

 
 
Betreff: Milch für alle Kinder an allen Grundschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WASGstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.05.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
07.06.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erledigt   
Schule Vorberatung
13.06.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   
10.10.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule erledigt   
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
26.06.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen vertagt   
25.09.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen vertagt   
23.10.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen vertagt     
13.11.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.11.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sicher zu stellen, dass

1. jedes Schulkind auch an folgenden Schulen täglich mindestens ¼ l Milch angeboten bekommt:.

Schul-Nr.

Name

02G05

Blumen-Grundschule

02G09

Zille-Grundschule

02G12

Kurt-Schumacher-Grundschule

02G13

Charlotte-Salomon-Grundschule

02G15

e.o.plauen-Grundschule

02G19

Fanny-Hensel-Grundschule

02G21

Reinhardswald-Grundschule

02G22

Jens-Nydahl-Grundschule

02G24

Otto-Wels-Grundschule

02G26

Lemgo-Grundschule

02G29

Heinrich-Zille-Grundschule

02G30

Paul-Dohrmann-Schule

02G31

Adolf-Glaßbrenner-Grundschule

02G32

Clara-Grunwald-Grundschule

 

2. an allen dreißig Grundschulen im Bezirk den Kindern aus Haushalten, die auf ALG-II angewiesen sind, die Milchversorgung kostenlos angeboten werden.

3. der Bezirksverordnetenversammlung über etwa auftretende Hinderungsgründe zu berichten, sobald sie erkennbar werden.

 

Begründung:

Von Schulkindern wird im Schulalltag ein hohes Maß an Konzentration und Leistungsfähigkeit gefordert. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, benötigen sie regelmäßig Nachschub an Energie, Nährstoffen und Flüssigkeit. Neueste Verzehrsstudien zeigen aber, dass Kinder im Allgemeinen nicht ausreichend mit Calcium versorgt sind. Außerdem ist festzustellen, dass viele schulpflichtige Kinder ganz ohne Frühstück oder ohne ein ausreichendes Frühstück in die Schule kommen. Bereits ¼ l Schulmilch pro Tag kann bei Kindern die Calcium-Versorgungslücke schließen. Um Kindern aus armen Verhältnissen von der Versorgung nicht auszuschließen, muss ihnen der Bezug kostenlos ermöglicht werden. 

Jedem Schüler, egal welchen Alters, stehen nach der Verordnung (EG) NR. 2707/2000 der Europäischen Kommission und der deutschen Verordnung vom 20. Juli 2001 täglich ¼ l geförderte Schulmilch zu. Sie wird zurzeit mit etwa 18 Cent je Liter pro Schüler und Schultag bezuschusst. Die Beihilfe kann von der Schule aber auch über den Schulmilchlieferanten beantragt werden.

Die Organisation ist möglich durch das Personal der Schule (wie Hausmeister/in oder Sekretariat), Cateringservice, Küchenpersonal, Eltern oder Schulkindern und kann erfolgen in einem spezieller Schulmilchverkaufsraum, dem Schulkiosk oder der die Schulcafeteria, dem Hausmeisterbüro, aber auch in einem Mehrzweckraum, den Klassenzimmern oder in der Schulküche, ja sogar auf dem der Schulflur. Aufgrund dieser vielfältigen Möglichkeiten, wird Schulmilch regelmäßig an 16 Grundschulen angeboten. Da wird es auch in den übrigen 14 Schulen, an denen bisher noch gar keine Schulmilch angeboten wird, möglich sein.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache – DS/0253/III – wird in die Ausschüsse  für Schule, für Soziales und Gesundheit und für Personal, Haushalt und Investitionen (ff) überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

28.11.2007

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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