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Drucksache - DS/0506/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Durchführung der Umbaumaßnahme auf
der Grundlage des Straßenausbaubeitragsgesetzes vom 16.März 2006 im Jahre 2008 A). Begründung: Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG ist
beim Ausbau von Straßen die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung zu
der durchzuführenden Ausbauvariante vor der Entscheidung über die
durchzuführende Ausbauvariante einzuholen. Die in der Anlage 1 dargestellte
Ausbauvariante entspricht den Vorschriften des Straßenausbaubeitragsgesetzes und
ist zustimmungsfähig. Zur weiteren Begründung wird auf die
Anlagen 1 und 2 des beigefügten Bezirksamtsbeschlusses Nr. .....
/....... verwiesen. B). Rechtsgrundlage: Straßenausbaubeitragsgesetz § 3 (3)
, §12 BezVG C). Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben Gesamtkosten / Ausgaben: 495.000
€ davon Land Berlin: 410.000
€ Anteil Anlieger: 85.000 € Zur Berechnung der beitragsfähigen
Kosten können nur Maximalbreiten gem. § 10 StrABG (Hauptverkehrsstraßen) der
Teileinrichtungen und die darauf entfallenden Prozentanteile der
Herstellungskosten herangezogen werden. Der Anteil der Beitragspflichtigen
liegt bislang noch nicht vor und ist nur als geschätzter Wert angesetzt, er wird im Zuge der weiteren
Bearbeitung der Beitragsberechnung ermittelt. Die Durchführung der Gesamtmaßnahme
erfolgt durch Finanzierung aus dem Kapitel 1255, Titel 72002, Unterkonto 162
bei Sen Stadt. Einnahmen Anteil Anlieger: 85.000 € in
2008/2009 Für die Gesamtmaßnahme sind für die
Anlieger 85 T€ vorgesehen, verbucht im Einnahmefeld E 03. b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine Berlin, den 21.11.2007 Anlagen
: - Bezirksamtsbeschluss Nr.III / /07 - Begründung der zur Durchführung
vorgesehenen Ausbauvariante und Lageplan - Einbeziehung der
Beitragspflichtigen Anlage 1 Begründung der zur Durchführung
vorgesehenen Ausbauvariante/Lageplan Die Karl-Marx-Allee ist Bestandteil
eines Denkmalensembles. Die öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen gehören ebenso wie die
Bebauung zu den erhaltenswerten Gütern. Der vorliegende Entwurf zum Umbau der
Gehwege/Promenaden orientiert sich an den Aussagen des vom Landesdenkmalamt Berlin,
Referat Gartendenkmalpflege, herausgegebenen Regelwerkes: Freiflächengestaltung
und Mobiliar Karl-Marx-Allee und Frankfurter Allee. Die Umbaumaßnahme ist Teil eines
Gesamtvorhabens zur Wiederherstellung des ursprünglichen und verkehrssicheren
Zustandes der Gehwege und Promenadenflächen im gesamten Denkmalensemble Karl-Marx-Allee/Frankfurter
Allee. Die Karl-Marx-Allee ist ein
Abschnitt der Bundesstraßen B 1 und B 5, also einer großräumigen übergeordneten Straßenverbindung.
Auf der umzubauenden Nordseite liegt neben dem überbreiten Gehweg und der Promenade
ein breiter Grünstreifen. Die denkmalgerechte Sanierung der angrenzenden Bebauung
ist bereits abgeschlossen. Die gesamten Radverkehrswege entlang
der Karl-Marx-Allee sind zusammen mit den Seitenbereichen am Fahrbahnrand in
den letzten Jahren erneuert bzw. verbessert worden. Es entstanden Parkhäfen zur Förderung
des Geschäftsbetriebes. Der Abschnitt zwischen Strausberger
Platz und Lebuser Straße soll den 5.Bauabschnitt bilden, da hier der Zustand des
Gehweges nicht mehr verkehrssicher ist. Der Gehweg wird stark frequentiert und gern als
Sondernutzungsfläche für Veranstaltungen des Bezirkes, Straßenfeste und vom ansässigen
Gewerbe z. B. als Freisitz für Gastronomie, in Anspruch genommen. Nicht selten sind die
Ereignisse von gesamtstädtischer Bedeutung. Nicht zuletzt ist die Karl-Marx-Allee ein
touristischer Anziehungspunkt. Die Plattenbahn wird als Feuerwehrbewegungsfläche benötigt.
Die mit einer wassergebundenen Decke herzustellende Promenade unterhalb der Bäume darf
zukünftig auch bei Sondernutzungen nicht befahren werden und wird daher durch Poller
gesichert. Der wirtschaftliche Aufschwung des
Gebietes hängt nicht ganz unwesentlich vom Zustand des Gesamtensembles und damit auch der
Gehwege ab. Die Gehwege weisen starke Unebenheiten,
Versackungen und zahlreiche Schadstellen im Wurzelbereich der Bäume auf.
Besonders der derzeitige Plattenbelag ist stark zerstört. Die Baumscheibeneinfassungen stehen zum
großen Teil schief oder fehlen gänzlich. Die ordnungsgemäße Gehwegentwässerung
ist nicht mehr gewährleistet, da Mulden im Gehweg entstanden sind. Die angrenzenden
Grünflächen weisen zum Teil Fehlbepflanzungen auf. Hergestellt wurden die
Teileinrichtungen in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts, die übliche Nutzungsdauer ist abgelaufen.
Somit ist entsprechend §§ 1 und 2 StrABG die Anwendung des Gesetzes gegeben. Um die Kosten zu minimieren, werden
die altbrauchbaren Gehwegplatten und das Mosaikpflaster wiederverwendet bzw.
im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt durch Neumaterial mit gleichwertiger
Beschaffenheit ergänzt. Die Promenadenbefestigung und das
Kleinsteinpflaster sind Neumaterial. Im Bereich des Strausberger Platzes
handelt es sich um reine Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, die nicht
unter das StrABG fallen. Anlage 2 Einbeziehung der Beitragspflichtigen Durch das Tiefbauamt erfolgte die in
§ 3 (3) StrABG vorgeschriebene schriftliche Information der beitragspflichtigen Anlieger am
10. 10 .2007. Sie wurden über die geplante Ausbaumaßnahme und das Entstehen von
Kosten nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz in Kenntnis gesetzt. Auf Grund der
Vielzahl von Teileigentümern konnten die auf die einzelnen Eigentümer entfallenden
voraussichtlichen Anteile an den Kosten bisher noch nicht ermittelt werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Verlage
des Bezirksamtes zur Drucksache 0506/III wird beschlossen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Verlage
des Bezirksamtes zur Drucksache 0506/III wird beschlossen. |
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