Drucksache - DS/0506/III  

 
 
Betreff: Umbau der nördlichen Gehbahn der Karl-Marx-Allee von Strausberger Platz bis Proskauer Straße
hier: 5. Bauabschnitt von Strausberger Platz bis Lebuser Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FinPerStadtVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.11.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
04.12.2007    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
04.03.2008    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.03.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Ds506 PDF-Dokument

 

Wenn Radfahrer auf Kinder treffen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Durchführung der Umbaumaßnahme auf der Grundlage des Straßenausbaubeitragsgesetzes

vom 16.März 2006 im Jahre 2008

 

A). Begründung:

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG ist beim Ausbau von Straßen die Zustimmung

der Bezirksverordnetenversammlung zu der durchzuführenden Ausbauvariante

vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante einzuholen.

Die in der Anlage 1 dargestellte Ausbauvariante entspricht den Vorschriften des

Straßenausbaubeitragsgesetzes und ist zustimmungsfähig.

Zur weiteren Begründung wird auf die Anlagen 1 und 2 des beigefügten

Bezirksamtsbeschlusses Nr. ..... /....... verwiesen.

 

B). Rechtsgrundlage:

Straßenausbaubeitragsgesetz § 3 (3) , §12 BezVG

 

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

Gesamtkosten / Ausgaben:             495.000 €

davon Land Berlin:                              410.000 €

Anteil Anlieger:                                      85.000 €

 

Zur Berechnung der beitragsfähigen Kosten können nur Maximalbreiten gem. § 10

StrABG (Hauptverkehrsstraßen) der Teileinrichtungen und die darauf entfallenden

Prozentanteile der Herstellungskosten herangezogen werden.

Der Anteil der Beitragspflichtigen liegt bislang noch nicht vor und ist nur als geschätzter

Wert angesetzt, er wird im Zuge der weiteren Bearbeitung der Beitragsberechnung

ermittelt.

 

Die Durchführung der Gesamtmaßnahme erfolgt durch Finanzierung aus dem Kapitel

1255, Titel 72002, Unterkonto 162 bei Sen Stadt.

 

Einnahmen

Anteil Anlieger: 85.000 € in 2008/2009

Für die Gesamtmaßnahme sind für die Anlieger 85 T€ vorgesehen, verbucht im

Einnahmefeld E 03.

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 21.11.2007

 

Anlagen :

- Bezirksamtsbeschluss Nr.III / /07

- Begründung der zur Durchführung vorgesehenen Ausbauvariante und Lageplan

- Einbeziehung der Beitragspflichtigen

Anlage 1

Begründung der zur Durchführung vorgesehenen Ausbauvariante/Lageplan

Die Karl-Marx-Allee ist Bestandteil eines Denkmalensembles. Die öffentlichen Verkehrs- und

Grünflächen gehören ebenso wie die Bebauung zu den erhaltenswerten Gütern. Der

vorliegende Entwurf zum Umbau der Gehwege/Promenaden orientiert sich an den Aussagen

des vom Landesdenkmalamt Berlin, Referat Gartendenkmalpflege, herausgegebenen

Regelwerkes: Freiflächengestaltung und Mobiliar Karl-Marx-Allee und Frankfurter Allee.

Die Umbaumaßnahme ist Teil eines Gesamtvorhabens zur Wiederherstellung des

ursprünglichen und verkehrssicheren Zustandes der Gehwege und Promenadenflächen im

gesamten Denkmalensemble Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee.

Die Karl-Marx-Allee ist ein Abschnitt der Bundesstraßen B 1 und B 5, also einer großräumigen

übergeordneten Straßenverbindung. Auf der umzubauenden Nordseite liegt neben dem

überbreiten Gehweg und der Promenade ein breiter Grünstreifen. Die denkmalgerechte

Sanierung der angrenzenden Bebauung ist bereits abgeschlossen.

Die gesamten Radverkehrswege entlang der Karl-Marx-Allee sind zusammen mit den

Seitenbereichen am Fahrbahnrand in den letzten Jahren erneuert bzw. verbessert worden. Es

entstanden Parkhäfen zur Förderung des Geschäftsbetriebes.

Der Abschnitt zwischen Strausberger Platz und Lebuser Straße soll den 5.Bauabschnitt

bilden, da hier der Zustand des Gehweges nicht mehr verkehrssicher ist. Der Gehweg wird

stark frequentiert und gern als Sondernutzungsfläche für Veranstaltungen des Bezirkes,

Straßenfeste und vom ansässigen Gewerbe z. B. als Freisitz für Gastronomie, in Anspruch

genommen. Nicht selten sind die Ereignisse von gesamtstädtischer Bedeutung. Nicht zuletzt

ist die Karl-Marx-Allee ein touristischer Anziehungspunkt. Die Plattenbahn wird als

Feuerwehrbewegungsfläche benötigt. Die mit einer wassergebundenen Decke herzustellende

Promenade unterhalb der Bäume darf zukünftig auch bei Sondernutzungen nicht befahren

werden und wird daher durch Poller gesichert.

Der wirtschaftliche Aufschwung des Gebietes hängt nicht ganz unwesentlich vom Zustand des

Gesamtensembles und damit auch der Gehwege ab.

Die Gehwege weisen starke Unebenheiten, Versackungen und zahlreiche Schadstellen im

Wurzelbereich der Bäume auf. Besonders der derzeitige Plattenbelag ist stark zerstört. Die

Baumscheibeneinfassungen stehen zum großen Teil schief oder fehlen gänzlich. Die

ordnungsgemäße Gehwegentwässerung ist nicht mehr gewährleistet, da Mulden im Gehweg

entstanden sind. Die angrenzenden Grünflächen weisen zum Teil Fehlbepflanzungen auf.

Hergestellt wurden die Teileinrichtungen in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts, die

übliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Somit ist entsprechend §§ 1 und 2 StrABG die

Anwendung des Gesetzes gegeben.

Um die Kosten zu minimieren, werden die altbrauchbaren Gehwegplatten und das

Mosaikpflaster wiederverwendet bzw. im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt durch

Neumaterial mit gleichwertiger Beschaffenheit ergänzt.

Die Promenadenbefestigung und das Kleinsteinpflaster sind Neumaterial.

Im Bereich des Strausberger Platzes handelt es sich um reine Unterhaltungs- und

Instandsetzungsarbeiten, die nicht unter das StrABG fallen.

 

Anlage 2

Einbeziehung der Beitragspflichtigen

Durch das Tiefbauamt erfolgte die in § 3 (3) StrABG vorgeschriebene schriftliche Information

der beitragspflichtigen Anlieger am 10. 10 .2007. Sie wurden über die geplante

Ausbaumaßnahme und das Entstehen von Kosten nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz in

Kenntnis gesetzt. Auf Grund der Vielzahl von Teileigentümern konnten die auf die einzelnen

Eigentümer entfallenden voraussichtlichen Anteile an den Kosten bisher noch nicht ermittelt

werden.

 

 

 

28.11.2007

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen.

 

04.03.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Verlage des Bezirksamtes zur Drucksache 0506/III wird beschlossen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Verlage des Bezirksamtes zur Drucksache 0506/III wird beschlossen.

 

 

 
 

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