Drucksache - DS/0173/III  

 
 
Betreff: Gebäudeüberprüfung Waldemarstr. 114 a zur Nutzung der Heinrich-Zille-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.03.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Schule
Immobilienservice und Verwaltung Vorberatung
18.04.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
24.04.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung Entscheidung
16.01.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Immobilienservice und Verwaltung im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 20.03.2007 PDF-Dokument
2. Version vom 29.03.2007 PDF-Dokument

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das Gebäude Waldemarstr. 114 a (ComboBau) von der Heinrich-Zille-Grundschule für den Ganztagsbetrieb genutzt werden kann.

 

Begründung: 

Die Heinrich-Zille-Grundschule ist eine nicht gebundene Ganztagsschule. Um die vergleichsweise sehr hohe Anzahl von Kindern im Hort (im Schuljahr 2006/7 207 Hortplätze, erwarteter Bedarf im kommenden Schuljahr ca. 240 Hortplätze) pädagogisch angemessen betreuen und fördern zu können, reichen die vorhandenen Horträume längst nicht mehr aus. 

Es müssen Klassenräume auch für den Hortbetrieb genutzt werden. Dies führt zu einer Beeinträchtigung des regulären Unterrichts und zu einer Qualitätsminderung der Nachmittagsbetreuung. Im bezirkseigenen Gebäude Waldemarstr. 114 a („ComboBau“) stehen einige Räume leer und könnten von der Heinrich-Zille-Grundschule genutzt werden.

Durch die Nutzung dieser Räumlichkeiten würde sich die Hortbetreuung der GrundschülerInnen erheblich verbessern.

 

 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in die Ausschüsse für Schule, Immobilienservice und Verwaltung und Personal, Haushalt und Investitionen (ff) überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Drucksache wird angenommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Gebäudeprüfung Waldemarstraße 114a zur Nutzung der Heinrich-Zille-Grundschule

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.04.07 folgendes Ersuchen

an das Bezirksamt gerichtet:

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das Gebäude Waldemarstr. 114a (Combo-

Bau) von der Heinrich-Zille-Grundschule für den Ganztagsbetrieb genutzt werden kann.

Hierzu wird berichtet:

Die Kapazitätsberechnung für die Berliner Schulen erfolgt auf der Grundlage der jährlich zu

erhebenden Raumdatei und des Raumprogramms der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft

und Forschung. Auf dieser Basis werden für Grundschulen mit offenem Ganztagsbetrieb

12 Räume pro Zug zu Grunde gelegt.

Die Heinrich-Zille Grundschule verfügt über 28 anzurechnende Unterrichtsräume und 3 zusätzliche

Gruppenräume a 44m². Die darüber hinaus vorhandenen 3 Gruppenräume a 28m²

werden in der Kapazitätsberechnung nicht berücksichtigt.

An der Heinrich-Zille-Grundschule werden im laufenden Schuljahr 2006/2007 16 Klassen mit

385 Schülern beschult. Auf der Grundlage der Berechnungsfaktoren verfügt die Heinrich-

Zille-Grundschule über eine Kapazität von 2,8 Zügen, eingerichtet sind gegenwärtig 2,7 Züge.

Bei Zugrundlegung der 12 Unterrichtsräume pro Zug ist berücksichtigt, dass die Schule

einen Anteil von Schülern nichtdeutscher Herkunft von über 40% hat. Bei Schulen, an denen

unter 40% der Schüler nichtdeutscher Herkunft sind, werden 11 Unterrichtsräume pro Zug

angerechnet.

Nicht berücksichtigt werden die in den Raumprogrammen ausgewiesenen Quadratmeter, da

diese die Grundlage für Schulneubauten sind und in dem vorhandenen Gebäudestand nicht

beeinflusst werden können.

Auf der Basis der für Grundschulen anzuwendenden Berechnungsfaktoren ist die Heinrich-

Zille-Grundschule ein standartgemäß ausgestatteter Standort.

Im Rahmen der inhaltlichen Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung und insbesondere durch

die steigenden Betreuungszahlen werden die Mindeststandards von den Schulen und Eltern

als unzureichend eingeschätzt.

Derzeit versorgt die Heinrich-Zille-Grundschule im Hort 207 Kinder, das sind 54% der gesamten

Schülerschaft und fast 70% aller Schüler/Innen der Klasse 1-4, davon 15 Kinder mit

erhöhtem sonderpädagogischem Förderbedarf. Im kommenden Schuljahr erwartet die Schule

einen Anstieg der Zahlen auf 245 bis 250 Kinder (65% der Schülerschaft).

Die auf der Landesebene initiierten Reformen zur Weiterentwicklung der Berliner Grundschule

und das auf dieser Basis mit allen pädagogischen MitarbeiterInnen, den Kindern und deren

Eltern gemeinsam entwickelte und 2006 fortgeschriebene Schulprogramm der Heinrich-

Zille-Grundschule lassen sich unter den derzeitigen Bedingungen nur schwer umsetzen.

Deshalb werden von uns alle Anstrengungen auf Landesebene unternommen, die zu einer

Verbesserung der Lern- und Lebensbedingungen an allen Schulen des Bezirkes führen.

Das Raumnutzungskonzept für das „Combo-Bau-Gebäude“ Seitenflügel Waldemarstr. 114

wurde von der Heinrich- Zille- Grundschule auf Grundlage des Schulprogramms erstellt. Die

beinhaltet u. a. folgende Schwerpunkte:

Keine Doppelnutzung von Teilungs- bzw. Klassenräumen als Horträume im Schulhauptgebäude,

um den unterrichtlichen Erfordernissen von 16 sehr heterogen zusammengesetzten

Lerngruppen in einem sozialen Brennpunkt wie Kreuzberg gerecht

werden zu können, werden genügend Unterrichts-, Teilungs- und Fachräume benötigt

Auf Grund der veränderten Unterrichtsorganisation der sechs altergemischten Lerngruppen

(Klasse 1-3) ist ein erheblich höherer Bedarf an Teilungsräumen notwendig

Der seit Jahren praktizierte gem. Unterricht mit behinderten Kindern, die Nutzung von

Computern, der Wochenplan- und Projektunterricht stellen die Grundlagen für die

Ausstattung der Räume dar- Lehr- und Lernmaterial muss in diesen Räumen sicher

aufbewahrt werden können; dies ist bei einer Doppelnutzung nicht ausreichend gesichert

Für feste Hortgruppen stehen insg. die Räume in zwei Etagen des Vorderhauses,

Waldemarstr. 118 (päd. zu nutzende Fläche von 150m²) und drei Etagen des Neubaus

Waldemarstr. 114 (päd. zu nutzende Fläche 220m²) zur Verfügung

Alle behinderten Kinder, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, müssen im Neubau

untergebracht werden. Rückzugs- und Ruheräume für behinderte Kinder fehlen gänzlich.

Die übrigen zu bildenden fünf bis sechs Kindergruppen – 120 Kinder- müssen unter

den gegeben Umständen- in einer Form offener Betreuung ganztägig betreut werden.

Behinderte Kinder, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können nur sehr eingeschränkt

an einem offenen Angebot teilnehmen.

Für die Organisation eines pädagogisch wertvollen offenen Angebots für ca. 120 Kinder wird

der zusätzliche Raumbedarf durch die Schule von insgesamt 200m² benannt.

Dies beinhaltet eine „Anlaufstation“ für die Hortkinder nach Unterrichtsschluss (Counter-

System), welches im Foyer – Neubau Waldemarstr. 112 eingerichtet werden kann. Gerade in

Zeiten, wenn die Außenanlagen nicht zu nutzen sind, müssen Funktionsräume für die offene

Hortarbeit zur Verfügung stehen.

Folgender Bedarf wurde konkret benannt:

1.) 1 Raum für ruhige Tätigkeiten (Rückzug und Entspannung, auch und besonders für

Kinder mit besonderem Förderbedarf)

2.) 1 Raum für musisch- künstlerische Aktivitäten

3.) 1 Arbeitsraum für das forschende und entdeckende Lernen in Projekten aller Art

4.) 1 Raum als Schulstation für Kommunikation mit den Kindern, aber auch als Begegnungs-

und Beratungsort für Eltern in Kooperation mit einem freien Träger

Im Schulgebäude gibt es bislang keine Räumlichkeiten, die nicht für unterrichtliche Zwecke

genutzt werden mussten. Der Anteil der Kinder aus armen, benachteiligten Familien ist im

Berliner Durchschnitt hoch und beständig am Steigen.

Aus inhaltlich- fachlicher Sicht und Prüfung des von der Schule eingereichten Nutzungskonzeptes

für den zusätzlichen Raumbedarf werden die Bemühungen der Schule und Eltern im

Rahmen der Möglichkeiten des Bezirksamtes unterstützt.

Die Diskussion auf Landesebene und das Ringen um eine Veränderung der im Raumprogramm

festgelegten Standards wird von den verantwortlichen MitarbeiterInnen, politisch gewählten

VertreterInnen und Schulgremien immer wieder geführt.

Auf Grund der haushaltsmäßigen Auswirkungen (siehe Auswirkungen auf den Haushaltsplan)

sieht sich das Bezirksamt zum jetzigen Zeitpunkt ohne die Bereitstellung zusätzlicher

finanzieller Mittel jedoch nicht in der Lage, die Räume in der Waldemarstr. 114a von der

Heinrich-Zille- Grundschule nutzen zu lassen.

Wir bitten, den o. g. Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs 1 BezVG

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

1.) Budgetierungsergebnis der Heinrich-Zille-Grundschule auf der Grundlage des Jahresabschlusses

2006

Bereitstellung von Grundschulplätzen ./. 54.803,32 €

Hort kommunaler Träger ./. 68.115,60 €

Defizit insgesamt ./. 122.918,92 €

2.) Zusätzlicher Bedarf und Kostenentwicklung bei der Übernahme von Räumen in der

Waldemarstraße 114

Die beiden Wohnungen im 1. Obergeschoss haben eine Gesamtfläche von 66,60 m².

Die Infrastrukturkosten für die Waldemarstr. 114a (328 m²) betragen 76.402 € jährlich.

Eine Übertragung des 1. Obergeschoss in das Fachvermögen Schule ergibt einen

Mehrbedarf von 15.000 € für 66,60m². Bei einer Nutzung von 200m² entspricht dies

einem Mehrbedarf von 46.600 €.

3.) Haushaltsmäßige Auswirkungen auf das Gesamtbudget des Schulamtes

In der Gesamtbetrachtung der Schulprodukte besteht auf der Grundlage des Jahresergebnisses

2006 besteht derzeit ein Defizit von rund 1,2 Mio. €, welches nur durch

langfristige Strukturveränderungen durch den Schulbereich ausgeglichen werden

kann.

Finanzielle Mehrbedarfe können nur durch Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel

zugelassen werden.

Berlin, den 30.10.2007

Dr. Franz Schulz             Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadträtin

 

 

28.11.2007

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Schule, Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung und den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen

 

 
 

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