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Drucksache - DS/0173/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob das Gebäude Waldemarstr. 114 a
(ComboBau) von der Heinrich-Zille-Grundschule für den Ganztagsbetrieb genutzt
werden kann. Begründung: Die
Heinrich-Zille-Grundschule ist eine nicht gebundene Ganztagsschule. Um die
vergleichsweise sehr hohe Anzahl von Kindern im Hort (im Schuljahr 2006/7 207
Hortplätze, erwarteter Bedarf im kommenden Schuljahr ca. 240 Hortplätze)
pädagogisch angemessen betreuen und fördern zu können, reichen die vorhandenen
Horträume längst nicht mehr aus. Es müssen
Klassenräume auch für den Hortbetrieb genutzt werden. Dies führt zu einer
Beeinträchtigung des regulären Unterrichts und zu einer Qualitätsminderung der
Nachmittagsbetreuung. Im bezirkseigenen Gebäude Waldemarstr. 114 a („ComboBau“)
stehen einige Räume leer und könnten von der Heinrich-Zille-Grundschule genutzt
werden. Durch die
Nutzung dieser Räumlichkeiten würde sich die Hortbetreuung der
GrundschülerInnen erheblich verbessern. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird in die Ausschüsse für Schule,
Immobilienservice und Verwaltung und Personal, Haushalt und Investitionen (ff)
überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Drucksache wird angenommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Gebäudeprüfung Waldemarstraße 114a zur Nutzung der
Heinrich-Zille-Grundschule Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 25.04.07 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird aufgefordert zu
prüfen, ob das Gebäude Waldemarstr. 114a (Combo- Bau) von der
Heinrich-Zille-Grundschule für den Ganztagsbetrieb genutzt werden kann. Hierzu wird berichtet: Die Kapazitätsberechnung für die
Berliner Schulen erfolgt auf der Grundlage der jährlich zu erhebenden Raumdatei und des
Raumprogramms der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Auf dieser Basis
werden für Grundschulen mit offenem Ganztagsbetrieb 12 Räume pro Zug zu Grunde gelegt. Die Heinrich-Zille Grundschule
verfügt über 28 anzurechnende Unterrichtsräume und 3 zusätzliche Gruppenräume a 44m². Die darüber
hinaus vorhandenen 3 Gruppenräume a 28m² werden in der Kapazitätsberechnung
nicht berücksichtigt. An der Heinrich-Zille-Grundschule
werden im laufenden Schuljahr 2006/2007 16 Klassen mit 385 Schülern beschult. Auf der
Grundlage der Berechnungsfaktoren verfügt die Heinrich- Zille-Grundschule über eine
Kapazität von 2,8 Zügen, eingerichtet sind gegenwärtig 2,7 Züge. Bei Zugrundlegung der 12
Unterrichtsräume pro Zug ist berücksichtigt, dass die Schule einen Anteil von Schülern nichtdeutscher
Herkunft von über 40% hat. Bei Schulen, an denen unter 40% der Schüler nichtdeutscher
Herkunft sind, werden 11 Unterrichtsräume pro Zug angerechnet. Nicht berücksichtigt werden die in
den Raumprogrammen ausgewiesenen Quadratmeter, da diese die Grundlage für
Schulneubauten sind und in dem vorhandenen Gebäudestand nicht beeinflusst werden können. Auf der Basis der für Grundschulen
anzuwendenden Berechnungsfaktoren ist die Heinrich- Zille-Grundschule ein standartgemäß
ausgestatteter Standort. Im Rahmen der inhaltlichen
Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung und insbesondere durch die steigenden Betreuungszahlen
werden die Mindeststandards von den Schulen und Eltern als unzureichend eingeschätzt. Derzeit versorgt die
Heinrich-Zille-Grundschule im Hort 207 Kinder, das sind 54% der gesamten Schülerschaft und fast 70% aller
Schüler/Innen der Klasse 1-4, davon 15 Kinder mit erhöhtem sonderpädagogischem
Förderbedarf. Im kommenden Schuljahr erwartet die Schule einen Anstieg der Zahlen auf 245 bis
250 Kinder (65% der Schülerschaft). Die auf der Landesebene initiierten
Reformen zur Weiterentwicklung der Berliner Grundschule und das auf dieser Basis mit allen
pädagogischen MitarbeiterInnen, den Kindern und deren Eltern gemeinsam entwickelte und
2006 fortgeschriebene Schulprogramm der Heinrich- Zille-Grundschule lassen sich unter
den derzeitigen Bedingungen nur schwer umsetzen. Deshalb werden von uns alle
Anstrengungen auf Landesebene unternommen, die zu einer Verbesserung der Lern- und
Lebensbedingungen an allen Schulen des Bezirkes führen. Das Raumnutzungskonzept für das
„Combo-Bau-Gebäude“ Seitenflügel Waldemarstr. 114 wurde von der Heinrich- Zille-
Grundschule auf Grundlage des Schulprogramms erstellt. Die beinhaltet u. a. folgende
Schwerpunkte: • Keine Doppelnutzung von Teilungs- bzw. Klassenräumen
als Horträume im Schulhauptgebäude, um den unterrichtlichen
Erfordernissen von 16 sehr heterogen zusammengesetzten Lerngruppen in einem sozialen
Brennpunkt wie Kreuzberg gerecht werden zu können, werden genügend
Unterrichts-, Teilungs- und Fachräume benötigt • Auf Grund der veränderten Unterrichtsorganisation der
sechs altergemischten Lerngruppen (Klasse 1-3) ist ein erheblich
höherer Bedarf an Teilungsräumen notwendig • Der seit Jahren praktizierte gem. Unterricht mit
behinderten Kindern, die Nutzung von Computern, der Wochenplan- und
Projektunterricht stellen die Grundlagen für die Ausstattung der Räume dar- Lehr- und
Lernmaterial muss in diesen Räumen sicher aufbewahrt werden können; dies ist
bei einer Doppelnutzung nicht ausreichend gesichert • Für feste Hortgruppen stehen insg. die Räume in zwei
Etagen des Vorderhauses, Waldemarstr. 118 (päd. zu nutzende
Fläche von 150m²) und drei Etagen des Neubaus Waldemarstr. 114 (päd. zu nutzende
Fläche 220m²) zur Verfügung • Alle behinderten Kinder, die auf einen Rollstuhl
angewiesen sind, müssen im Neubau untergebracht werden. Rückzugs- und
Ruheräume für behinderte Kinder fehlen gänzlich. • Die übrigen zu bildenden fünf bis sechs Kindergruppen
– 120 Kinder- müssen unter den gegeben Umständen- in einer Form
offener Betreuung ganztägig betreut werden. Behinderte Kinder, die auf einen
Rollstuhl angewiesen sind, können nur sehr eingeschränkt an einem offenen Angebot teilnehmen. Für die Organisation eines
pädagogisch wertvollen offenen Angebots für ca. 120 Kinder wird der zusätzliche Raumbedarf durch die
Schule von insgesamt 200m² benannt. Dies beinhaltet eine „Anlaufstation“
für die Hortkinder nach Unterrichtsschluss (Counter- System), welches im Foyer – Neubau
Waldemarstr. 112 eingerichtet werden kann. Gerade in Zeiten, wenn die Außenanlagen nicht
zu nutzen sind, müssen Funktionsräume für die offene Hortarbeit zur Verfügung stehen. Folgender Bedarf wurde konkret
benannt: 1.) 1 Raum für ruhige Tätigkeiten
(Rückzug und Entspannung, auch und besonders für Kinder mit besonderem Förderbedarf) 2.) 1 Raum für musisch-
künstlerische Aktivitäten 3.) 1 Arbeitsraum für das forschende
und entdeckende Lernen in Projekten aller Art 4.) 1 Raum als Schulstation für
Kommunikation mit den Kindern, aber auch als Begegnungs- und Beratungsort für Eltern in
Kooperation mit einem freien Träger Im Schulgebäude gibt es bislang
keine Räumlichkeiten, die nicht für unterrichtliche Zwecke genutzt werden mussten. Der Anteil
der Kinder aus armen, benachteiligten Familien ist im Berliner Durchschnitt hoch und
beständig am Steigen. Aus inhaltlich- fachlicher Sicht und
Prüfung des von der Schule eingereichten Nutzungskonzeptes für den zusätzlichen Raumbedarf
werden die Bemühungen der Schule und Eltern im Rahmen der Möglichkeiten des
Bezirksamtes unterstützt. Die Diskussion auf Landesebene und
das Ringen um eine Veränderung der im Raumprogramm festgelegten Standards wird von den
verantwortlichen MitarbeiterInnen, politisch gewählten VertreterInnen und Schulgremien
immer wieder geführt. Auf Grund der haushaltsmäßigen
Auswirkungen (siehe Auswirkungen auf den Haushaltsplan) sieht sich das Bezirksamt zum
jetzigen Zeitpunkt ohne die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel jedoch nicht in
der Lage, die Räume in der Waldemarstr. 114a von der Heinrich-Zille- Grundschule nutzen
zu lassen. Wir bitten, den o. g. Beschluss
damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und
die Finanzplanung: 1.) Budgetierungsergebnis der
Heinrich-Zille-Grundschule auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2006 Bereitstellung von Grundschulplätzen
./. 54.803,32 € Hort kommunaler Träger ./. 68.115,60
€ Defizit insgesamt ./. 122.918,92 € 2.) Zusätzlicher Bedarf und
Kostenentwicklung bei der Übernahme von Räumen in der Waldemarstraße 114 Die beiden Wohnungen im 1.
Obergeschoss haben eine Gesamtfläche von 66,60 m². Die Infrastrukturkosten für die
Waldemarstr. 114a (328 m²) betragen 76.402 € jährlich. Eine Übertragung des 1. Obergeschoss
in das Fachvermögen Schule ergibt einen Mehrbedarf von 15.000 € für 66,60m².
Bei einer Nutzung von 200m² entspricht dies einem Mehrbedarf von 46.600 €. 3.) Haushaltsmäßige Auswirkungen auf
das Gesamtbudget des Schulamtes In der Gesamtbetrachtung der
Schulprodukte besteht auf der Grundlage des Jahresergebnisses 2006 besteht derzeit ein Defizit von
rund 1,2 Mio. €, welches nur durch langfristige Strukturveränderungen
durch den Schulbereich ausgeglichen werden kann. Finanzielle Mehrbedarfe können nur
durch Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel zugelassen werden. Berlin, den 30.10.2007 Dr. Franz Schulz Jutta
Kalepky Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Schule, Ausschuss für Immobilienservice und Verwaltung und den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen |
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