Drucksache - DS/0518/III  

 
 
Betreff: Umsetzung des ÖBS in Friedrichshain-Kreuzberg (II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
13.12.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
16.11.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS 0518 III_VzK_ Umsetzung des ÖBS in Friedrichshain-Kreuzberg (II)  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägervertretung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass es ein Jahr nach dem Start des Programms (also im April 2009) eine Statistikanalyse vorlegt wird. Aus dieser soll hervorgehen, inwiefern und in welchem Umfang die beteiligten sozialen Unternehmen eigene Einnahmen im Markt erzielen konnten (Branche, Tätigkeit, Kundengruppen, Herstellung von Netzwerken, usw.) und ob sich daraus eine nachhaltige Existenzgrundlage für Stellen im ersten Arbeitsmarkt ergeben haben.

Diese begleitende Untersuchung kann auch als Auftragsarbeit durch einen Träger erledigt werden.

 

 

Begründung:

 

Für eine politische Einschätzung des Programms, für seine Kontrolle und bezüglich der Fortführung und möglicher Weise notwendigen Veränderung des Programms bedarf es einer gründlichen statistischen Datenlage.

 

28.11.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Beschäftigung und Job Center

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägervertretung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass es ein Jahr nach dem Start des Programms (also im April 2009) eine Statistikanalyse vorlegt wird. Aus dieser soll hervorgehen, inwiefern und in welchem Umfang die beteiligten sozialen Unternehmen eigene Einnahmen im Markt erzielen konnten (Branche, Tätigkeit, Kundengruppen, Herstellung von Netzwerken, usw.) und ob sich daraus eine nachhaltige Existenzgrundlage für Stellen im ersten Arbeitsmarkt ergeben haben.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägervertretung des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg dafür einzusetzen, dass es ein Jahr nach dem Start des Programms (also im April 2009) eine Statistikanalyse vorlegt wird. Aus dieser soll hervorgehen, inwiefern und in welchem Umfang die beteiligten sozialen Unternehmen eigene Einnahmen im Markt erzielen konnten (Branche, Tätigkeit, Kundengruppen, Herstellung von Netzwerken, usw.) und ob sich daraus eine nachhaltige Existenzgrundlage für Stellen im ersten Arbeitsmarkt ergeben haben.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die DS 518/III wird in den Ausschuss JobCenter und Beschäftigung überwiesen.

 

16.11.2010 JC

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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