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Drucksache - DS/0531/III
Ich frage das Bezirksamt: 1. Die
Bundesagentur für Arbeit hat per Geschäftsanweisung beschlossen, dass
befristete Verträge von Mitarbeitern der Jobcenter nicht verlängert bzw. keine
neuen befristeten Mitarbeiter eingestellt werden dürfen. Hat das Bezirksamt
Kenntnis, wie viele Verträge in den bezirklichen Jobcentern nicht verlängert
werden? Per
Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit wurde mitgeteilt, dass die
Einstellung von befristetem Personal bzw. die Verlängerung befristeter
Arbeitsverträge durch die Agentur für Arbeit im Zusammenhang mit dem
Personalhaushalt 2008 bis zum Vorliegen ggf. anderer Weisungen nicht mehr
zulässig ist (Ausnahme sind Beurlaubungen für Elternzeit). Ausgenommen
davon sind weiterhin die Vertragsverlängerungen bis 31.12.2008, die schon
zugesagt worden sind. Der Personalbedarf soll nun ausschließlich durch o
Heranziehung
kommunalen Personals o
Ausweitung
der Amtshilfe oder o
die
Einbeziehung Dritter gedeckt
werden. Es werden
nach derzeitigem Informationsstand im JC FK die Arbeitsverträge von 10
MitarbeiterInnen nicht verlängert. Dazu stehen aber noch Entscheidungen aus. 2. Wie
viele Mitarbeiter werden nicht eingestellt, da ein befristeter Arbeitsvertrag
vorgesehen war? Zurzeit
haben wir bei der Agentur für Arbeit insgesamt noch 26 Einstellungsvorgänge
offen, wo ein befristeter Arbeitsvertrag vorgesehen war. 3. Ferner
soll der Bedarf von befristeten Kräften ermittelt werden. Liegen dem Bezirksamt
hierzu Informationen vor, bis wann die Arbeitsagenturen hierzu unterrichtet
werden sollen bzw. wie der Bedarf ermittelt werden soll? Eine
Erhebung zu der personellen Ausstattung der ARGEn soll der Zentrale der
Bundesagentur für Arbeit bis 03.12.2007 vorgelegt werden. In Friedrichshain-Kreuzberg
wurde der Haushalt des Bezirksamtes in die Erhebung der Daten mit einbezogen.
Es soll seitens der Agentur für Arbeit ein sog. "ARGE-OGP" (Arge –
Organisations- und Geschäftsverteilungsplan) eingeführt werden. Konkret
verbindliche Zahlen zu weiteren Plankräften bzw. eine Obergrenze für befristet
beschäftigte Agentur-MitarbeiterInnen stehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur
Verfügung, ebenso wenig wie die Form oder der Aufbau des "ARGE-OGP". Wann und
inwiefern die ARGEn die Ergebnisse der Auswertung dieser Bedarfsermittlung
erhalten, ist fraglich. Ergänzend verweist das Bezirksamt
auf die Erledigung der Drucksache Ds_0041_III in der bereits ausführlich über
die Personalproblematik berichtet wurde. Die Geschäftsführung des JobCenter F-K
hat sich bereits frühzeitig um die Erhaltung des Personalstammes gegenüber der
Agentur für Arbeit Berlin-Mitte eingesetzt. Nach Aussage der Geschäftsführung
des JobCenter entstehen durch die Geschäftsanweisung und deren Auswirkungen
keine Beeinträchtigungen, welche die Aufgabenerledigung des JobCenter
gefährdeten. |
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