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Drucksache - DS/0529/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Ist
dem Bezirksamt bekannt, das es sich bei der Vorgabe des Landeswahlleiters
hinsichtlich der Auslegungstage und Öffnungszeiten für die Unterschriftenlisten
zum Volksbegehren „Tempelhof muss offen bleiben“ um Mindestvorgaben handelt? 2.
Beabsichtigt
das Bezirksamt, durch verlängerte Auslegungszeiten mehr Demokratie zu wagen? 3.
Sind
bereits Anträge auf Ausnahmegenehmigung (z.B. von der ICAT) zum Plakatieren im
öffentlichen Straßenland beim Bezirksamt eingegangen und wie hat das Bezirksamt
auf diese reagiert? Beantwortung erfolgt gemeinsam mit der DS 0532/III Dr:
Beckers: Zu 1: Ja,
gemäß § 21, Abs. 2 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und
Volksentscheid sind die Auslegungszeiten so zu bestimmen, dass jeder
Stimmberechtigte Gelegenheit hat, sich ausreichend zu beteiligen. Die
Auslegungszeiten müssen sich an 2 Tagen in der Woche mindestens bis 18.00 Uhr
erstrecken und an vorher zu bestimmenden
Samstagen und Sonntagen umfassen.
Welche Zeiten und tage bestimmt der Landeswahlleiter gemäß § 21, Abs.1
einheitlich für Berlin. Zu 2: Die Auslegungszeiten sind im Interesse der
Einheitlichkeit für alle Bezirke von dem Landeswahlleiter festgelegt worden.
Der Bezirk ist damit rechtlich nicht in der Lage davon abzuweichen. Unabhängig
davon, aus meiner Sicht auch kein Anlass dazu besteht. Zu3: Ja, ein Antrag
von der ICAT und von der CDU sind
eingegangen. Das Ordnungsamt hat entspr. Dem Rundschreiben Nr. 2 2007 vom
31.10.07 der Senatsverwaltung für Stdatenwtciklung in einer zur Wahlwerbung für
7 Wochen die Plakate genehmigt. Fallen auch dort keine Gebühren an. Die
Plakatierung beginnt am 27.12.2007 und endet am 21.2.2008. Die Plakatierung,
die im Augenblick durchgeführt werden, da gibt es Verfahren vor dem
Verwaltungsgericht und sie sind nicht genehmigt. Das kann ich nur so sagen,
also zumindest im Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg sind diese vorhandenen Plakate
nicht genehmigt. Zur DS
0532/III: Zu 1:Also
15.00 – bis zum 28.November 15.00 wurden im BA Friedrichshain-Kreuzberg
insgesamt 2702 Unterschriften abgegeben. Davon in der Yorckstraße 1925, in der
Schlesischen Straße 291, in der
Frankfurter Allee 486. Information über den aktuellen Stand der eingeleiteten
Unterschriften in Berlin und pro Bezirk findet man unter www.wahl-berlin.de. Herr
Müller: Ist dem
BA bekannt, dass der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, der hier am
Gerichtsverfahren gegen die ICAT beteiligt ist lt. Einschätzung des Gerichtes
vermutlich unterlegen wird. Machen ja immer eine summarische Prüfung vorher.
Sieht das BA Möglichkeiten, die Auslegung im Erdgeschoss im Bürgeramt in
Friedrichshain vorzunehmen und wenn das nicht, das dann besser auszuschildern. Dr.
Beckers: Zu 1:
Habe ich eine andere Information. Gleichwohl wird das BA Charlottenburg-Wilmersdorf
auch dort keine Veränderungen vornehmen in ihrer Rechtsposition und wir werden
abwarten, was das gereicht dazu entscheidet, ob einem Eilantrag stattgegeben
wird oder nicht. Zu 2: Also, ich bin ja nun jeden Tag dort im BA tätig und ich
finde das sehr gut ausgeschildert. Es ist fast überall, wo man sich bewegt – ja
es ist aus meiner Sicht hinreichend ausgeschildert und wir haben keinerlei
Möglichkeiten, das dort noch anders anzuordnen und wer dort seine Stimme
abgeben will, wird ja auch gleich in unmittelbarer Nähe zur Stimmabgabe
aufgefordert, der wird es sicherlich tun. Herr
Hehmke: Geht das
BA davon aus, dass im Zuge der Gleichbehandlung zwischen politischen
Parteienund der ICAT bei entspr. Gerichtlichen Klärungen, bei Androhung von
Ordnungsgeldern verfügt, dass die Plakate der ICAT außerhalb der genehmigten
Aufhängungszeiten abgehängt werden und im Falle des Nichtbefolgens sowohl
Ordnungsgelder verhängt werden bzw. das BA selbst die Abhängung übernimmt. Dr.
Beckers: Insofern
da das öffentliche Straßenland betroffen ist und darum kann es sich ja nur
handeln, also öffentliche sozusagen Flächen – ja. Eindeutig ja! Herr
Schüßler: Gegen wen
richtet sich denn jetzt das Verfahren – gegen die ICAT nur oder gegen die ICAT
und die CDU, weil ja von beiden Anträge gestellt wurden. Richtet sich das
Verfahren auch gegen Personen oder nur gegen Einrichtungen, d.h. also sind auch
Personen bekannt, die also diese Plakate aufgehangen haben? Dr.
Beckers: Also, die
ICAT ist in Widerspruch gegangen. Der Widerspruch richtet sich gegen das BA
Charlottenburg-Wilmersdorf, ich nehme an stellvertretend für alle anderen
Bezirke und dort ist ein Eilantrag
angestrengt worden und dieser Eilantrag ist noch nicht entschieden. Herr
Wesener: Treffen
Presseberichte zu, dass demzufolge im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im
Berliner Vergleich die geringste Zahl von Unterschriften für die Offenhaltung
von Tempelhof geleistet worden ist mit Ausnahme der sogenannten reinen
Ostbezirke? Dr.
Beckers: Da muss
ich mal nachschauen- wir haben hier schon einiges an Zahlen vorliegen. Also,
wir haben hier in der Tat, die Bezirke Marzahn –Hellersdorf, den Bezirk
Lichtenberg und gleichauf den Bezirk Treptow-Köpenick. Hellersdorf und
Lichtenberg haben weniger Unterschriften
bisher gesammelt als FK, Treptow-Köpenick in etwa gleich viel. Alle
anderen, ach Pankow kommt auch noch dazu. Pankow hat auch noch weniger.
Bitte... Also vielleicht
abschließend liegt im guten Mittelfeld und ich bin gern bereit mit ihnen mal zu
gehen in die Frankfurter Allee, weil sie da ja moniert haben und dann können
wir uns da mal gern anschauen, wie die Bedingungen da Vorort sind. Das Angebot
kann ich ihnen machen und wenn es da irgendwo eine sinnvolle Ergänzung gibt
zwischen dem , was wir gemacht haben, bin ich auch gern bereit etwas zu
verändern, aber nur dann. |
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