Drucksache - DS/0529/III  

 
 
Betreff: Volksbegehren "Tempelhof muss offen bleiben"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
  Müller, Götz
Drucksache-Art:Drucksache zurückgezogenMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Anhörung
28.11.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 05.12.2007 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, das es sich bei der Vorgabe des Landeswahlleiters hinsichtlich der Auslegungstage und Öffnungszeiten für die Unterschriftenlisten zum Volksbegehren „Tempelhof muss offen bleiben“ um Mindestvorgaben handelt?

2.      Beabsichtigt das Bezirksamt, durch verlängerte Auslegungszeiten mehr Demokratie zu wagen?

3.      Sind bereits Anträge auf Ausnahmegenehmigung (z.B. von der ICAT) zum Plakatieren im öffentlichen Straßenland beim Bezirksamt eingegangen und wie hat das Bezirksamt auf diese reagiert?

 

 

Beantwortung erfolgt gemeinsam mit der DS 0532/III

 

Dr: Beckers:

Zu 1: Ja, gemäß § 21, Abs. 2 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sind die Auslegungszeiten so zu bestimmen, dass jeder Stimmberechtigte Gelegenheit hat, sich ausreichend zu beteiligen. Die Auslegungszeiten müssen sich an 2 Tagen in der Woche mindestens bis 18.00 Uhr erstrecken und an vorher zu bestimmenden  Samstagen und Sonntagen umfassen.  Welche Zeiten und tage bestimmt der Landeswahlleiter gemäß § 21, Abs.1 einheitlich für Berlin. Zu 2: Die Auslegungszeiten sind im Interesse der Einheitlichkeit für alle Bezirke von dem Landeswahlleiter festgelegt worden. Der Bezirk ist damit rechtlich nicht in der Lage davon abzuweichen. Unabhängig davon, aus meiner Sicht auch kein Anlass dazu besteht. Zu3: Ja, ein Antrag von  der ICAT und von der CDU sind eingegangen. Das Ordnungsamt hat entspr. Dem Rundschreiben Nr. 2 2007 vom 31.10.07 der Senatsverwaltung für Stdatenwtciklung in einer zur Wahlwerbung für 7 Wochen die Plakate genehmigt. Fallen auch dort keine Gebühren an. Die Plakatierung beginnt am 27.12.2007 und endet am 21.2.2008. Die Plakatierung, die im Augenblick durchgeführt werden, da gibt es Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und sie sind nicht genehmigt. Das kann ich nur so sagen, also zumindest im Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg sind diese vorhandenen Plakate nicht genehmigt.

 

Zur DS 0532/III:

Zu 1:Also 15.00 – bis zum 28.November 15.00 wurden im BA Friedrichshain-Kreuzberg insgesamt 2702 Unterschriften abgegeben. Davon in der Yorckstraße 1925, in der Schlesischen Straße  291, in der Frankfurter Allee 486. Information über den aktuellen Stand der eingeleiteten Unterschriften in Berlin und pro Bezirk findet man unter www.wahl-berlin.de.

 

Herr Müller:

Ist dem BA bekannt, dass der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, der hier am Gerichtsverfahren gegen die ICAT beteiligt ist lt. Einschätzung des Gerichtes vermutlich unterlegen wird. Machen ja immer eine summarische Prüfung vorher. Sieht das BA Möglichkeiten, die Auslegung im Erdgeschoss im Bürgeramt in Friedrichshain vorzunehmen und wenn das nicht, das dann besser auszuschildern.

 

Dr. Beckers:

Zu 1: Habe ich eine andere Information. Gleichwohl wird das BA Charlottenburg-Wilmersdorf auch dort keine Veränderungen vornehmen in ihrer Rechtsposition und wir werden abwarten, was das gereicht dazu entscheidet, ob einem Eilantrag stattgegeben wird oder nicht. Zu 2: Also, ich bin ja nun jeden Tag dort im BA tätig und ich finde das sehr gut ausgeschildert. Es ist fast überall, wo man sich bewegt – ja es ist aus meiner Sicht hinreichend ausgeschildert und wir haben keinerlei Möglichkeiten, das dort noch anders anzuordnen und wer dort seine Stimme abgeben will, wird ja auch gleich in unmittelbarer Nähe zur Stimmabgabe aufgefordert, der wird es sicherlich tun.

 

Herr Hehmke:

Geht das BA davon aus, dass im Zuge der Gleichbehandlung zwischen politischen Parteienund der ICAT bei entspr. Gerichtlichen Klärungen, bei Androhung von Ordnungsgeldern verfügt, dass die Plakate der ICAT außerhalb der genehmigten Aufhängungszeiten abgehängt werden und im Falle des Nichtbefolgens sowohl Ordnungsgelder verhängt werden bzw. das BA selbst die Abhängung übernimmt.

 

Dr. Beckers:

Insofern da das öffentliche Straßenland betroffen ist und darum kann es sich ja nur handeln, also öffentliche sozusagen Flächen – ja. Eindeutig ja!

 

Herr Schüßler:

Gegen wen richtet sich denn jetzt das Verfahren – gegen die ICAT nur oder gegen die ICAT und die CDU, weil ja von beiden Anträge gestellt wurden. Richtet sich das Verfahren auch gegen Personen oder nur gegen Einrichtungen, d.h. also sind auch Personen bekannt, die also diese Plakate aufgehangen haben?

 

Dr. Beckers:

Also, die ICAT ist in Widerspruch gegangen. Der Widerspruch richtet sich gegen das BA Charlottenburg-Wilmersdorf, ich nehme an stellvertretend für alle anderen Bezirke und dort ist ein Eilantrag  angestrengt worden und dieser Eilantrag ist noch nicht entschieden.

 

Herr Wesener:

Treffen Presseberichte zu, dass demzufolge im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im Berliner Vergleich die geringste Zahl von Unterschriften für die Offenhaltung von Tempelhof geleistet worden ist mit Ausnahme der sogenannten reinen Ostbezirke?

 

Dr. Beckers:

Da muss ich mal nachschauen- wir haben hier schon einiges an Zahlen vorliegen. Also, wir haben hier in der Tat, die Bezirke Marzahn –Hellersdorf, den Bezirk Lichtenberg und gleichauf den Bezirk Treptow-Köpenick. Hellersdorf und Lichtenberg haben weniger Unterschriften  bisher gesammelt als FK, Treptow-Köpenick in etwa gleich viel. Alle anderen, ach Pankow kommt auch noch dazu. Pankow hat auch noch weniger. Bitte... Also  vielleicht abschließend liegt im guten Mittelfeld und ich bin gern bereit mit ihnen mal zu gehen in die Frankfurter Allee, weil sie da ja moniert haben und dann können wir uns da mal gern anschauen, wie die Bedingungen da Vorort sind. Das Angebot kann ich ihnen machen und wenn es da irgendwo eine sinnvolle Ergänzung gibt zwischen dem , was wir gemacht haben, bin ich auch gern bereit etwas zu verändern, aber nur dann.

 

 

  

 

 

 
 

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