Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 28.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates vom 27.11.2012      
Ö 3  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4     Mündliche Anfragen      
Ö 4.1  
Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbewerber_innen im Bezirk  
DS/0506/IV  
Ö 4.2  
Finanzielle Unterstützung ehrenamtlich tätiger Gremien in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0498/IV  
Ö 4.3  
Stellenabbau  
DS/0493/IV  
Ö 4.4  
Veröffentlichung von Aktenplänen  
DS/0504/IV  
Ö 4.5  
Verfassungsklage A 100  
DS/0488/IV  
Ö 4.6  
Mehr Proteste gegen hohe Mieten, mehr LinksextremistInnen?  
DS/0508/IV  
Ö 4.7  
Frauengefängnis Barnimstr.  
DS/0499/IV  
Ö 4.8  
Tempo 30 - macht die Straßen lebenswert!  
DS/0505/IV  
Ö 4.9  
Künstleratelier Schleiermacherstr.  
DS/0507/IV  
Ö 4.10     Umsetzung der BVV-Beschlüsse  
DS/0494/IV  
Ö 4.11     Liegenschaftsfond  
DS/0500/IV  
Ö 4.12     Diversity Richtlinien  
DS/0503/IV  
Ö 4.13     Ausfallzeiten wegen Krankheit im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0501/IV  
Ö 4.14     "Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten" muss vom Bezirksamt unterstützt werden !  
DS/0496/IV  
Ö 4.15     Sondernutzung für Schankvorgärten  
DS/0495/IV  
    VORLAGE
    In der letzten Zeit erreichen uns Anfragen beunruhigter Gastwirte aus Kreuzberg, die angeben, vom Ordnungsamt Auskünfte zu erhalten, die auf einen rigideren Umgang mit der Genehmigung von Schankvorgärten hindeuten

In der letzten Zeit erreichen uns Anfragen beunruhigter Gastwirte aus Kreuzberg, die angeben, vom Ordnungsamt Auskünfte zu erhalten, die auf einen rigideren Umgang mit der Genehmigung von Schankvorgärten hindeuten. In einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses zu Beginn des Jahres wurde diese Thematik kurz angesprochen und eine Vorlage für die BVV angekündigt. Diese liegt bisher nicht vor, so dass ich frage:

1.)    Ist geplant die Entgelte für die Genehmigungen heraufzusetzen?
 

2.)    Ist es der politische Wille des Bezirksamtes, allgemein die Außenflächen/Sondernutzungen generell zu begrenzen?
 

3.)    Sollen die bestehenden Auflagen schärfer kontrolliert werden oder ist angedacht diese in dem Rahmen zu verschärfen, die dem Bezirksamt als Ordnungsbehörde möglich erscheinen?

Nachfragen:

1.) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die „Sondernutzungsgenehmigungen“ für eine nicht   geringe Zahl der evtl. betroffenen Betriebe eine existenzsichernde Funktion haben?
 

2.) In welchem Umfang sind Kontrollen geplant?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                                                    30.11.2012

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt,

 

 

1.   Ist geplant die Entgelte für die Genehmigungen heraufzusetzen?

 

Für die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes gelten landesrechtliche Vorgaben.

 

Entgelte auf zivilrechtlicher Grundlage für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes wurden bis 2006 gefordert.

 

Mit der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen vom 12.06.2006 wurden Sondernutzungen gebührenpflichtig.

 

Die Höhe der Gebühren werden durch den Gesetzgeber durch Verordnung geregelt.

 

Die Straßenverkehrsbehörde ist bei der Erhebung von Gebühren an die gesetzlichen Regelungen gebunden.

 

Die Sondernutzungsgebühr für das Herausstellen von Tischen und Stühlen vor Gaststätten beträgt gemäß Sondernutzungsgebührenverordnung in Verbindung mit Tarifstelle 1.3.1 der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) derzeit 12,50 € je Jahr/m². Hinzu kommt jeweils eine Verwaltungsgebühr nach der Straßenverkehrs-Ordnung in Höhe von  100.- € /Jahr bis 15 m² bzw. von 200.- € /Jahr bis  30 m², für jeden weiteren m² 20.- €. Für das zweite und dritte Jahr bei dreijähriger Genehmigung ermäßigt sich die Verwaltungsgebühr um 50 %.


2.      Ist es der politische Wille des Bezirksamtes, allgemein die Außenflächen/

Sondernutzungen generell zu begrenzen?

 

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat mit Bezirksamtsbeschluss vom 12.06.2012 Prüfkriterien für die Sondernutzung festgelegt.

 

Diese Kriterien wurden im Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt am 23.08.2012 ausführlich vorgestellt und diskutiert.

 

Die Präsentation des Ordnungsamtes wurde dem Ausschuss zur Verfügung gestellt.

 

Derzeit findet eine Übernutzung des öffentlichen Raumes durch Schankvorgärten statt, die zu Lasten von Passanten zu Gehwegverengungen geführt hat.

 

Zum Teil wurden bisher auch großzügig Flächen genehmigt, um vor dem Hintergrund gegebener Leerstände bzw. wirtschaftliche problematischer Situationen die Attraktivität gering frequentierter Kieze zu erhöhen.

 

Es kam zu einer Vielzahl von Beschwerden von Anwohnern und Passanten. Ziel der Festlegung von Prüfkriterien ist es, zur Vermeidung von Konflikten zwischen Anwohnern bzw. Fußgängern und Gewerbetreibenden beizutragen.

 

Unter Beachtung von Sicherheitsaspekten (sicheres Passieren von Fußgängern, Erleichterung der Querung von Straßen) und stadtplanerischen sowie allgemeinen Ordnungsprinzipien (Beachtung der sinnvollen, baulichen Gliederung der Gehwege in Laufflächen und Ober- sowie Unterstreifen) erfolgt eine sachgerechte Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten für Gewerbetreibende.

 

Gewerbliche Interessen sollen dabei nicht unberücksichtigt bleiben.

 

Doch bedeutet die Nutzung von Straßenland durch Gewerbetreibende lediglich eine Gewährung von Chancen zusätzlich zu den sich im Inneren von Gebäuden bietenden Einnahmemöglichkeiten, sie ist prinzipiell aber nicht Gegenstand der Gewährung von Rechtsansprüchen.

 

Zu den Prüfkriterien gehören insbesondere die Gewährleistung einer Mindestdurchgangsbreite für Fußgänger von 1,50 m, die Möglichkeit der Nutzung des Unterstreifens nur wenn ausreichender Abstand der Nutzung zur Fahrbahn verbleibt und dennoch die Mindestdurchgangsbreite erhalten bleibt sowie die Freihaltung von Gehwegvorstreckungen, die z.B. eigens zur Erleichterung der Querung für Schülerinnen und Schüler gebaut wurden.

 

 

3.   Sollen die bestehenden Auflagen schärfer kontrolliert werden oder ist 

      angedacht diese in dem Rahmen zu verschärfen, die dem Bezirksamt

      als Ordnungsbehörde möglich erscheinen?

 

Der Außendienst die Einhaltung der genehmigten Flächen im Rahmen seiner Kapazitäten.

 

Insbesondere dort, wo sich Beschwerden häufen, ist auch eine schwerpunktmäßige Kontrolle erforderlich.

 

Im Übrigen ist eine Verschärfung der Kontrollen nicht beabsichtigt.

 

 

Nachfragen:

 

1.      Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die „Sondernutzungsgenehmigungen“ für eine nicht geringe Zahl der evtl. betroffenen Betriebe eine existenzsichernde Funktion haben?

Dem Anspruch auf Gemeingebrauch einer steuerfinanzierten Verkehrsfläche steht das wirtschaftliche Interesse, Straßenland zu Gewerbezwecken, mithin gewinnorientiert, zu nutzen, gegenüber.

Das Bezirksamt verkennt nicht, dass das wirtschaftliche Interesse ansässiger Geschäftsleute an der Nutzung des Gehweges ganz erheblich sein kann.

Es ist im Rahmen der Abwägung der Interessen aber zu berücksichtigen, dass die Verfügungsmacht über öffentliches Straßenland dem Staat zugewiesen ist, der das Grundstück für den Gemeingebrauch gewidmet hat.

Der Anlieger hat keinen verfassungsrechtlich verdichteten, grundrechtlich gewährleisteten Anspruch auf Sondernutzung von Straßenland für wirtschaftliche Zwecke.

Die Möglichkeit für einen Gastwirt, den Gehweg vor seinem Lokal etwa für einen Schankvorgarten zu benutzen, ist verfassungsrechtlich weder dem Eigentum noch dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zugeordnet, sondern stellt eine bloße Gewinnchance dar.

Jedem Gastwirt, der kein Gartenlokal, sondern die Bewirtschaftung einer normalen Gaststätte in einem Innenstadtbezirk übernimmt, muss sich bewusst sein, dass dabei die Außenbestuhlung nur eine untergeordnete Rolle spielen kann.

Er darf sich nicht darauf verlassen, dass ihm zur Gewährleistung der Rentabilität seines Unternehmens beliebig große Straßenlandflächen überlassen werden.

2.   In welchem Umfang sind Kontrollen geplant?

 

Bei Beschwerden bzw. sonstiger Kenntniserlangung über Verstöße sind Kontrollen jeweils zeitnah erforderlich.

 

Ansonsten werden die stark frequentierten Straßen regelmäßig begangen. Im Übrigen sind die Überwachungskapazitäten begrenzt.

 

Nach 22:00 Uhr übernimmt ohnehin die Polizei die Überwachungstätigkeit, da aufgrund der Rahmendienstverordnung des Landes Berlin dann die Regeldienstzeit des Ordnungsamtes endet.

 

Die Polizei hat jedoch häufig auch andere Prioritäten. Saisonbedingt findet die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland in den Monaten November bis Februar etwas zurückhaltender statt, so dass Kontrollen dann in einem etwas geringeren Umfang erfolgen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

   
    28.11.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 4.15 - schriftlich beantwortet
   
Ö 4.16     Wohnungsneubau durch landeseigene Gesellschaften in Friedrichshain-Kreuzberg und Schaffung von Wohnraum für Studierende  
DS/0502/IV  
Ö 5     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 5.1.1  
Ergänzungsplan 2013  
DS/0461-01/IV  
Ö 5.1.2  
Ergänzungsplan 2013 - Neuberechnung der budgetwirksamen und -unwirksamen Kosten aufgrund der Abgabe von Liegenschaften und unterjährige Absenkung der pauschalen Minderausgabe  
Enthält Anlagen
DS/0461-02/IV  
Ö 5.1.3  
Ergänzungsplan 2013 - "SOJA" wieder in die Finanzierung aufnehmen  
DS/0461-03/IV  
Ö 5.1.4  
Ergänzungsplan 2013  
Enthält Anlagen
DS/0461/IV  
Ö 6     Anträge      
Ö 6.1  
Zielvereinbarung zum Stellenabbau  
DS/0447/IV  
Ö 6.2  
Fristverlängerungsersuchen fristgerecht stellen  
DS/0482/IV  
Ö 7     Beschlussempfehlungen      
Ö 7.1  
Rasche Hilfe für betroffene Mieterinnen und Mieter, insbesondere für Mieterinnen und Mieter mit Behinderungen  
Enthält Anlagen
DS/0095/IV  
Ö 7.2  
Besser Späti als nie!  
DS/0343/IV  
Ö 7.3  
Veröffentlichung rechtsextremistischer, rassistischer und homophober Übergriffe in Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/0390/IV  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Stallschreiberstraße als Flüchtlingsunterkunft  
Enthält Anlagen
DS/0509/IV  
Ö 9     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 9.1     Bewerbung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg bei LOD2  
Enthält Anlagen
DS/0040/IV  
Ö 9.2  
Hecken anpflanzen und Feinstaubbelastung verringern! Hier: Östlich der Zossener Brücke
Enthält Anlagen
DS/0041/IV  
Ö 9.3  
Grundstück Mehringdamm/Ecke Yorckstraße
Enthält Anlagen
DS/0043/IV  
Ö 9.4     Wahl einer Bürgerdeputierten  
DS/0045-94/IV  
Ö 9.5     Wahl einer stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-95/IV  
Ö 9.6     Modernes, transparentes und bürgerfreundliches Bezirksparlament - Moderne Verwaltung  
DS/0050/IV  
Ö 9.7  
Pilotprojekt für kostenloses WLAN in Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/0052/IV  
Ö 9.8     Transparenz bei eingehenden Bauanträgen schaffen
Enthält Anlagen
DS/0056/IV  
Ö 9.9  
Computerwartung an Schulen  
Enthält Anlagen
DS/0099/IV  
Ö 9.10     Lieferzone und Fahrradstellplätze für den Bahnhof Warschauer Str.  
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Innovationspreis Frauen- und Mädchensport
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Ö 9.12  
Frauen- und Mädchensportförderung  
Enthält Anlagen
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Ö 9.13     Ärztehaus Kadiner Straße  
Enthält Anlagen
DS/0170/IV  
Ö 9.14  
Geschwindigkeitsbegrenzung im Richard-Sorge-Kiez  
Enthält Anlagen
DS/0175/IV  
Ö 9.15  
Gesundheitshandbuch
Enthält Anlagen
DS/0179/IV  
Ö 9.16  
Standardantwort bei Bürger_innenanfragen  
Enthält Anlagen
DS/0214/IV  
Ö 9.17  
Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Enthält Anlagen
DS/0216/IV  
Ö 9.18  
Sprachstandserhebungen  
DS/0269/IV  
Ö 9.19  
Maschinenlesbare Haushaltsdaten
Enthält Anlagen
DS/0281/IV  
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Zukunft der Toilettenanlage Yorckstraße, Ecke Mehringdamm
Enthält Anlagen
DS/0353/IV  
Ö 9.21     Zusätzlicher Schwimmunterricht für Grundschulkinder
Enthält Anlagen
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Ö 9.22     Radfahrer- und Fußgänger-Unfallkarte für Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
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Ö 9.23  
Veröffentlichte Schulprofile
Enthält Anlagen
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Ö 9.24  
Soziale und ökologische Städtebauliche Verträge im Zusammenhang mit Bebauungsplänen  
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Vorfahrt für den Radverkehr
Enthält Anlagen
DS/0389/IV  
Ö 9.26  
Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Gesamtkonzept
Enthält Anlagen
DS/0395/IV  
Ö 9.27     Baumaßnahmen an Schulen des Bezirks
Enthält Anlagen
DS/0419/IV  
Ö 9.28  
Abschluss städtebaulicher Verträge in Bebauungsplanverfahren zur Deckung des Wohnbedarfs von Wohnungssuchenden mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen
DS/0421/IV  
Ö 9.29  
Verkehrsberuhigung am Boxhagener Platz  
Enthält Anlagen
DS/0424/IV  
Ö 9.30  
Mietpreisüberhöhungen unterbinden!  
Enthält Anlagen
DS/0426/IV  
Ö 9.31     Mehr Verkehrssicherheit auf dem Petersburger Platz  
Enthält Anlagen
DS/0429/IV  
Ö 9.32  
Keine Vorfahrt für die Zossener Straße  
Enthält Anlagen
DS/0435/IV  
Ö 9.33     Feriensportangebote für Kinder und Jugendliche
Enthält Anlagen
DS/0437/IV  
Ö 9.34  
Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über das Ergebnis der Interessenabwägung nach erfolgter Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und Information der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange, den Entwurf des Bebauungsplans V-14-3 den Entwurf der Rechtsverordnung  
DS/0438/IV  
Ö 9.35  
Bebauungsplan 2-38 für die Grundstücke Liebigstraße 41 A, Liebigstraße (Flurstücke 580, 583) und eine Teilfläche des Grundstücks Frankfurter Allee 1, 3, Frankfurter Tor 4, 5, Liebigstraße 42, 43 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/0458/IV  
Ö 9.36  
Aufstellung des Bebauungsplans 150q-2-1 für die Grundstücke Hallesche Straße 2-9 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0459/IV  
Ö 9.37  
Bebauungsplan V-74-1 für die Flurstücke 77 (teilweise) und 78- 82 zwischen Mühlenstraße und Spree im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über - die Aufstellung eines Bebauungsplans, - die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB  
Enthält Anlagen
DS/0460/IV  
Ö 9.38  
Konzept zur Umsetzung des geforderten Abbaus von Vollzeitäquivalenten (VZÄ)  
Enthält Anlagen
DS/0462/IV  
Ö 9.39  
Vielfältige Gewerbestrukturen in den Kiezen schützen - gastronomische Monostrukturen verhindern  
DS/0463/IV  
Ö 9.40  
Freizeitsportgeräte für alle BürgerInnen des Bezirks  
Enthält Anlagen
DS/0464/IV  
Ö 9.41  
Ombudsstelle für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0465/IV  
Ö 9.42  
Arbeitsmarktprogramm 2013  
Enthält Anlagen
DS/0466/IV  
Ö 9.43  
Ausrichtung von Einbürgerungsfeiern 2013  
Enthält Anlagen
DS/0467/IV  
Ö 9.44  
Gefährlichen Verkehr im Wrangelkiez rund um die Kreuzberger Markthalle IX entschärfen  
Enthält Anlagen
DS/0468/IV  
Ö 9.45  
Verkehrssituation Samariterkiez - Prüfauftrag  
DS/0469/IV  
Ö 9.46  
Gebietstausch Züllichauer Str. mit Tempelhof Schöneberg II  
DS/0470/IV  
Ö 9.47  
Kiezdetektive für Kinder mit Behinderung  
Enthält Anlagen
DS/0471/IV  
Ö 9.48  
Maerker  
DS/0472/IV  
Ö 9.49  
GO der BVV/Resolutionen  
DS/0473/IV  
Ö 9.50  
Nachtruhe rund um die Markthalle IX im Kreuzberger Wrangelkiez  
DS/0474/IV  
Ö 9.51  
Benennung einer Straße oder eines Platzes nach einer LSBTI-Person  
DS/0475/IV  
Ö 9.52  
Schulobstprogramm der EU  
Enthält Anlagen
DS/0476/IV  
Ö 9.53  
Trimm dich Pfad durch den Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0477/IV  
Ö 9.54  
Beirat für Stadtentwicklung  
DS/0478/IV  
Ö 9.55  
Keine geheimen Nazi-Demos mehr!  
Enthält Anlagen
DS/0479/IV  
Ö 9.56  
Budget für laufende Kosten des Bezirkselternausschuss Kita  
DS/0480/IV  
Ö 9.57  
Elektronisches Offenes Kassenbuch  
DS/0481/IV  
Ö 9.58  
Infrastrukturkostenberichte  
DS/0483/IV  
Ö 9.59  
Kollaborative Textarbeit ermöglichen  
DS/0484/IV  
Ö 9.60  
Kosten der Antragsbearbeitung ausweisen  
DS/0485/IV  
Ö 9.61  
Nachvollziehbarkeit des Entwurfes für den Haushaltsplan  
DS/0486/IV  
Ö 9.62  
Werkstattverfahren zum Block 74 - Freudenberg-Areal  
DS/0487/IV  
Ö 9.63     rbb-Rundfunkrat  
DS/0489/IV  
Ö 9.64  
Grundstückstreuhand- und Auflassungsvertrag zur Übertragung der Immobilie Ohlauerstr. 39/41  
DS/0490/IV  
Ö 9.65  
Übersicht über die im ersten Halbjahr 2012 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
DS/0491/IV  
Ö 9.66  
Bebauungsplan VI-140i VE "Flottwellstraße Nord" für die Flurstücke 3284, 3283,3282, 70/1 (teilweise) östlich der Flottwellstraße zwischen Schöneberger Ufer und der verlängerten Lützowstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0492/IV  
Ö 9.67  
Gegen Gewalt - für Quartiersmanagement  
DS/0497/IV  
               
 
 

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