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Drucksache - DS/0469/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit im Samariterkiez das Tempolimit 30km/h eingehalten wird. Zu prüfen sind dabei z.B. das Aufstellen eines Blitzers, bauliche Maßnahmen wie Verengung der Fahrbahn oder Metallschwellen über die Fahrbahn, sowie großflächige Fahrbahnmarkierungen. Ebenso wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit der Samariterkiez nicht weiterhin als Abkürzung zwischen Frankfurter Allee und Einkaufszentrum Schlachthofgelände bzw. Landsberger Allee genutzt wird. Der BVV ist bis zur März-Sitzung darüber zu berichten.
Begründung: Der Samariterkiez ist geprägt von seiner kinderfreundlichen Struktur, neben vielen Spiel- und Bolzplätzen, gibt es hier zahlreiche KiTas, sowie Schulen und weitere Kinderfreizeiteinrichtungen. Seit Eröffnung des inzwischen riesigen Einkaufsgebiets am Rande des Schlachthofgeländes wird der Samariterkiez zunehmend als Rennstrecke zwischen Frankfurter Allee und dem erwähnten Schlachthofgelände bzw. als Abkürzung zur Landsberger Allee wahrgenommen. Die Verkehrsberuhigung, d.h. Zone 30, wird dabei missachtet.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien.
UVKI 16.01.2013
Von der Antragstellerin zurückgezogen. |
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