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Drucksache - DS/0040/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei LOD2 (http://lod2.eu/Artiele/Publink.html) um eine kostenfreie Beratung zur Veröffentlichung von durch ihre Verwaltungstätigkeit anfallenden Daten im Rahmen des EU-Projektes "Linked Open Data 2" zu bewerben.
Begründung: Die BVV legt dem Bürger durch die Veröffentlichung von Drucksachen Rechenschaft über ihre Arbeit ab. Zurzeit sind diese Drucksachen begrüßenswerter weise öffentlich zugänglich, jedoch nur schwer auffindbar (intransparenter Dateiname, fehlende Verschlagwortung). Die Auffindbarkeit der Drucksachen und in ihnen enthaltenen Vorgänge kann durch Metadaten und Verknüpfung erhöht werden (Linked Open Data) [1]. Dadurch werden für den Bürger und die Verordneten die Entscheidungsprozesse und die ihnen zugrundeliegenden Fakten transparenter, sowie die Arbeit der Bezirksverordneten erleichtert. Die Entwicklung eines Metadatensystems setzt ein vergleichsweise hohes Spezialwissen voraus, das in der normalen Verwaltung nicht zwangsweise vorhanden ist. Der Betrieb ist dahingegen relativ einfach. Um Daten europaweit leichter zugänglich zu machen, fördert die europäische Union das Projekt "Linked Open Data 2" mit 7,2 Mio. EUR [2]. Im Rahmen dieses Projektes können Verwaltungen unter dem Stichwort "Publink"[3] kostenfreie Beratung zur Veröffentlichung von durch ihre Verwaltungstätigkeit anfallenden Daten beantragen. Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, schätzt den volkswirtschaftlichen Wert von Open Data auf 40 Mrd. EUR [4].
[1] www.linkeddata.org [2] www.lod2.eu [3] littp://lod2.eu/Article/Publink.html [4] http://euroba.eu/rabid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1524&format=HTML&aged-O&language=EN&guiLanguage=en [5] www.datcn.bcrlin.de
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei LOD2 (http://lod2.eu/Artiele/Publink.html) um eine kostenfreie Beratung zur Veröffentlichung von durch ihre Verwaltungstätigkeit anfallenden Daten im Rahmen des EU-Projektes "Linked Open Data 2" zu bewerben.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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