Drucksache - DS/0498/IV  

 
 
Betreff: Finanzielle Unterstützung ehrenamtlich tätiger Gremien in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt die Forderung des Bezirkselternausschusses Kita (BEAK) nach einer finanziellen Unterstützung der Arbeit des BEAK bekannt (z.B. für Publikationen, Portokosten, Telefon, etc.)?

 

  1. Wenn ja, welche Gespräche mit welchen Ergebnissen zwischen Bezirksamt und BEAK gab es diesbezüglich bisher?

 

  1. Gibt es eine rechtliche Grundlage, nach der eine solche finanzielle Unterstützung überhaupt möglich wäre (BEAK ist keine juristische Person) und wenn ja, welche?

 

Nachfragen:

 

  1. Wenn es eine rechtliche Grundlage gibt, plant das Bezirksamt eine finanzielle Unterstützung des BEAK einzuführen?

 

  1. Wenn Nachfrage 1. mit "ja" beantwortet wird, gilt eine solche Unterstützung dann auch analog für andere Gremien, z.B. für den BEA Schule?

 

 

Beantwortung: Frau Herrmann

 

Zu Frage 1 und 2: Dem Jugendamt ist der Wunsch des Bezirkselternausschuss Kita bekannt, genauso wie vom Bezirkselternausschuss Schule und anderen Gremien ebenfalls. Das Bezirksamt unterstützt, ich bleibe jetzt erst mal beim Bezirkselternausschuss Kita, die Tätigkeiten der Elternvertreterinnen nicht durch eine monetäre Leistung, sondern seit vielen Jahren durch sachliche Leistungen. Also wir fertigen  Kopien an, also das Jugendamt übernimmt die Kopien, Versand von Briefen an Kitas über die bezirkliche Poststelle, die BEA-Kita hat ein Postfach im Bezirksamt, die Sitzungsräume werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Für den BEA-Kita sind es Räume in der Petersburger Straße. Auf Nachfrage stellen wir auch einen Büroraum zur Verfügung. Wir geben die aktuellen Adress- und Mailverteiler an die Kitas weiter. Wir haben Informationsmaterialien über die verschiedenen bezirklichen Gremium vom BEA-Kita, werden von uns ebenfalls zur Verfügung gestellt. Auf Veröffentlichungen des Jugendamtes, wie zum Beispiel auf dem Verbraucherschutzflyer zu den Mehrkosten der Kitas haben wir auch noch mal auf den BEA-Kita hingewiesen und auch zur Beteiligung der Eltern auch noch mal aufgerufen.

 

Zu Frage 3: Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des BEA-Kita stellt das Kita-Fördergesetz dar in § 15 (1), Zitat: „In jedem Bezirk wird ein Bezirkselternausschuss gebildet, der sich aus den gewählten Eltern derjenigen Tageseinrichtungen zusammensetzt, die einen Elternausschuss gebildet haben. Ein Elternausschuss ist in den Kitas zu bilden, in denen mehr als 45 Kinder betreut werden, d. h. also, die Elterninitiativ-Kitas haben in der Regel keine Vertretungen, kommen aber ab und zu zum BEA-Kita aus Neugier. Im Bezirk gibt es 52 Kitas von insgesamt 263, die mehr als 45 Kinder betreuen. Weiter steht im Kita-FÖG im § 15 (2): Der Landeselternausschuss kann im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel oder sächlicher Ressourcen bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt werden. Eine entsprechende Aussage für die bezirklichen Ausschüsse findet sich im Kita-FÖG nicht.

Das Jugendamt, also wir können dem Wunsch des aktiven Vorstandes nach einer finanziellen Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit durchaus nachvollziehen, haben allerdings ein paar Probleme es einzuordnen, wie und auf welcher Grundlage wir das tun sollten. Eine Finanzierung von Leistungen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung erfolgt durch den Bezirk nicht einrichtungs- oder Trägerbezogen, sondern auf Basis von Kostenblattfinanzierung. Die Kostenblattfinanzierung hat das Land zu verantworten.

Darüber hinaus ist im § 23 (2) Kita-FÖG festgehalten, dass Elternarbeit und ehrenamtliche Tätigkeit als Eigenleistung des Trägers gelten. Der BEA-Kita ist kein Ausschuss, der durch Beschluss der BVV eingerichtet wird, daher sind auch keine Ansprüche der Mitglieder ableitbar, die dem Gesetz der Entschädigung der Mitglieder der BVV und sonstiger ehrenamtlicher Personen entsprechen, also wie Beiräte z. B., Behindertenbeirat z. B. Der Bezirk …, also es gibt einen Bezirk, der eine finanzielle Unterstützung dem BEA-Kita zur Verfügung stellt und zwar aus Sondermitteln der BVV und wenn ich richtig informiert bin, haben wir keine Sondermittel der BVV mehr, sondern die sind vor vielen Jahren gestrichen worden. Wie bitte? Ich glaube Lichtenberg, wenn ich richtig informiert bin.

 

Zu Nachfrage 1: Wir sehen keine rechtliche Grundlage im Sinne der dezidierten Nachfrage.

 

Zu Nachfrage 2: Wir haben zwei Beispiele, also noch ein Beispiel aus dem Kinder- und Jugendbereich und zwar die Begleitung des Bezirksschülerinnenausschuss sowie die Unterstützung von einzelnen Schülerinnenvertretungen ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung des Leistungsvertrages mit dem Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir einschätzen, dass das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro für alle aktiven Schülerinnen des Bezirks Schülerausschusses eine feste Bezugsgröße und ein verlässlicher Partner geworden ist. Die machen auch zusammen Workshops über mehrere Tage, haben interessante Veranstaltungen mit Lehrerinnen und Lehrern zusammen organisiert. Es ist einzuschätzen, dass rd. ein Viertel der Kapazitäten, also der zeitlichen Kapazitäten des Kinder- und Jugendbüros in die Unterstützung und Zusammenarbeit der Schülerinnenvertretung fließt. Das bedeutet, rd. 10.000,00 Euro Personalmittel und des Weiteren haben wir 500,00 Euro Sachmittel zur …, sozusagen stellen wir für die Arbeit zur Verfügung.

Aus dem Schulbereich möchte ich noch ergänzen: Die verwaltungstechnische Absicherung der Schulgremien, dazu gehören der Bezirkselternausschuss, der Bezirkslehrerausschuss, Bezirksschülerausschuss habe ich gerade angesprochen und der Bezirksschulbeirat erfolgt über die Geschäftsstelle des Schulamtes. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören: Versendung der Einladungen und sitzungsrelevanten Publikationen, Erstellung des Wahlprotokolls bei der konstituierenden Sitzung, Koordinierung der Sitzungstermine, Führung der Mitgliederlisten, also Abfrage an den Schulen zum Schuljahresbeginn und die Raumbuchung und bei Bedarf werden die Gremien auch bei der Erstellung in den Druck von Publikationen unterstützt.

Dankeschön.

 

 
 

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