Drucksache - DS/0485/IV  

 
 
Betreff: Kosten der Antragsbearbeitung ausweisen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetestellv. Vorsteher
Verfasser:Zinn, JessicaBorchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen Schlussberichten, sowie - wenn Ausgaben bereits getätigt worden sind - bei Zwischenberichten, die für die Umsetzung entstandenen Aufwendungen mit Haushaltspositionen inklusive der Bearbeitungszeit auszuweisen.

 

Begründung:

Die Bezirksverordneten beschließen zwar den Haushalt, beim Stellen von Anträgen spielen Kosten jedoch keine oder nur in äußerst seltenen Fällen eine Rolle. Nur durch das Ausweisen der finanziellen Aufwendungen können die Bezirksverordneten nachvollziehen, welche monetären bzw. personellen Auswirkungen ein Antrag hat. Dem Bezirksamt sollte durch die Aufstellung der Kosten kein signifikanter Mehraufwand entstehen, da die Ausgaben ohnehin gebucht werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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