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Drucksache - DS/0485/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen Schlussberichten, sowie - wenn Ausgaben bereits getätigt worden sind - bei Zwischenberichten, die für die Umsetzung entstandenen Aufwendungen mit Haushaltspositionen inklusive der Bearbeitungszeit auszuweisen.
Begründung: Die Bezirksverordneten beschließen zwar den Haushalt, beim Stellen von Anträgen spielen Kosten jedoch keine oder nur in äußerst seltenen Fällen eine Rolle. Nur durch das Ausweisen der finanziellen Aufwendungen können die Bezirksverordneten nachvollziehen, welche monetären bzw. personellen Auswirkungen ein Antrag hat. Dem Bezirksamt sollte durch die Aufstellung der Kosten kein signifikanter Mehraufwand entstehen, da die Ausgaben ohnehin gebucht werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt. |
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