Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften
und Informationstechnologie
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Neukonzeption der Liegenschaftspolitik vehement für den Grundsatz einzusetzen, dass bezirkliche Grundstücke und Gebäude nur noch durch Erbbaurecht vergeben und die entsprechenden Verträge hierfür durch den Bezirk erarbeitet werden.
Verkäufe sind im Portfolioausschuss abzulehnen. Will das Bezirksamt in Ausnahmefällen hiervon abweichen, so wird es - trotzdem die BVV gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 BezVG hierzu keine Beschlusskompetenz hat - ersucht, vorher die BVV hierzu anzuhören.
Bei den Grundstücken und Gebäuden, die für fachliche Zwecke vom Bezirk benötigt und verwaltet werden (Fachvermögen), soll ein Bestand im bezirklichen Vermögen gesichert und ein Verkauf ausgeschlossen werden.
Der BVV ist bis zum 31.10.2015 zu berichten.