Drucksache - 1339/4  

 
 
Betreff: TTIP gefährdet Kommunale Rechte - Daseinsvorsorge sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Gusy/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.07.2015 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Die BVV beschließt die Ablehnung.

 

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei dem Senat und der Bundesregierung sowie den Abgeordneten der Landtage, des Bundestags und des Europäischen Parlaments dafür einzusetzen, dass die Ratifizierung von CETA und jedes weitere Abkommen, das die in dieser Erklärung dargelegten Maßgaben nicht erfüllt, abgelehnt wird, sowie der Stopp von Verhandlungen zu den Abkommen TTIP und TiSA veranlasst wird, solange die folgenden essentiellen Bedingungen nicht erfüllt werden.

 

-         lnsbesondere CETA greift mit Regelungen in die kommunale Daseinsvorsorge ein, u. a. mit einer Negativliste, die alle Bereiche listet, die von Marktzugangsbeschränkungen ausgenommen werden. Dies wäre von erheblichem Nachteil für die Kommunen, da auch die Daseinsvorsorge einem ständigen Wandel unterliegt. Stattdessen muss die kommunale Organisationsfreiheit von den Marktzugangsverpflichtungen in allen Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden.

-         Die Abkommen enthalten Standstill- und Ratchetklauseln (Sperrklinke). Die Standstill-Klausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die ,,Sperrklinkenklausel" regelt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Verpflichtungen werden. Solche Klauseln sind strikt abzulehnen. Es muss zudem sichergestellt werden, dass Re- Kommunalisierungen jederzeit und uneingeschränkt möglich bleiben. Der öffentliche Dienstleistungssektor und die demokratisch legitimierte kommunale Selbstverwaltung dürfen keinesfalls zugunsten partieller wirtschaftlicher Interessen und damit zu Lasten der Daseinsvorsorge in Deutschland beeinträchtigt werden.

-         Die Handelsabkommen bestimmen, welche Dienstleistungen von Kommunen erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen und die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen ausschließen, da von einem bestimmten Schwellenwert an Aufträge nicht nur EU-weit sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Der politische Gestaltungswille darf in Hinsicht auf das öffentliche Beschaffungswesens nicht stärker eingeschränkt werden, als es nationale Regelungen und das europäische Vergabe- und Konzessionsrecht bereits heute vorsehen.

-         Die TTIP- lnvestitionsschutzregelungen werden voraussichtlich dazu führen, dass die Entscheidungsfreiheit der Kommunen eingeschränkt wird, weil sie Schadensersatzansprüche von Investoren befürchten müssen. Bei TTIP und CETA sollen inter- nationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen beschlossene Gesetze und kommunalen Beschlüssen erhalten, die vor privaten Schiedsgerichten verhandelt werden. Dies hebelt rechtsstaatliche Verfahren in Europa aus. Auf spezielle lnvestorenschutzregelungen und Schiedsgerichte muss daher gänzlich verzichtet werden. Stattdessen soll auch für lnvestoren aus Drittstaaten ausschließlich der demokratisch legitimierte Rechtsschutz nationaler und EU-Gerichte gelten.

-         Der Abbau von Handelshemmnissen soll nicht zu Lasten von europäischen Sozial-, Gesundheits-, Verbraucher- und Datenschutz, Umwelt- und Lebensmittelstandards erfolgen. Dies betrifft nahezu alle Lebensbereiche vom Erhalt regionaler Kennzeichnungen über Einsatz von Gentechnik bis hin zu Arbeitsrecht und -schutz. Das europäische Vorsorgeprinzip als grundsätzliches Prinzip im Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz soll uneingeschränkt erhalten bleiben.

 

Die Transparenz und Beteiligung soll verbessert werden, u. a. indem Vertreter/innen der kommunalen Ebene neben dem TTIP-Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums unmittelbar in die Beratergruppen der EU-Kommission integriert werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.10.2015 zu berichten

 


 

 
 

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