Drucksache - 1344/4
Die BVV möge beschließen:
Der BVV ist zum 31.08.2015 zu berichten.
Die Kleingärten der Eisenbahnlandwirtschaft auf dem Grundstück Seesener Straße 31-39 sind von dem neuen Eigentümer zum 30.11.2015 gekündigt worden, obwohl eine alsbaldige Bebauung des Grundstücks nicht bevorsteht. Eine Baugenehmigung ist nicht erteilt worden und sie ist auf absehbare Zeit auch nicht zu erwarten. Eine vorzeitige Räumung der Gärten liegt weder im Interesse der derzeitigen Pächter, noch ist ein vorzeitiges Brachfallen der Kleingärten im Interesse der AnwohnerInnen und des angrenzenden Sozialraums, des Henriettenplatzes, wünschenswert.
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