Drucksache - 1317/4
1. Einwohnerfrage Marcel Luthe Rüdesheimer Platz
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Luthe,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Luthe teile ich Folgendes mit:
Nein. Eine Beleuchtung von Grünanlagen ist im Rahmen des Lichtkonzeptes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Natur soll auch zu Ruhe kommen können und damit ein gewisser Schutz vor Lichtemission geboten werden. Eine überdurchschnittliche hohe gesamtstädtische Bedeutung, die Ausnahmen von dieser Regel bei Objekt-Anstrahlungen zulassen könnte, hat der Siegfriedbrunnen nicht. Die auf dem Rüdesheimer Platz führenden Wege stellen weder einen Hauptweg zur Verbindung angrenzender Quartiere noch einen wichtigen Schulweg oder eine touristisch relevante Verbindung dar, so dass auch diese Kriterien zu einer Beleuchtung nicht greifen.
Eine Ausweitung des Weinfestes hat im Vergleich zu den Vorjahren weder räumlich noch zeitlich stattgefunden. Das Bezirksamt prüft derzeit, größere und krähensichere Abfallbehälter als bisher auf dem Rüdesheimer Platz aufzustellen. Zudem sind die Winzer zur Müllentsorgung vertraglich verpflichtet. Für die Entsorgung des Mülls auf dem die Platzanlage umgebenden öffentlichen Straßenland, einschließlich der Lee-
rung der orangefarbenen Abfallbehälter, ist die BSR zuständig. Eine höhere Reinigungs- und Leerungsfrequenz könnte hier vom Bezirk lediglich angeregt werden, dies scheint aber nach unseren Erkenntnissen nicht notwendig zu sein.
Der noch bis zu diesem Jahr gültige Rahmenvertrag wurde für fünf Jahre geschlossen. Das für 2015 insgesamt festgesetzte Nutzungsentgelt beläuft sich auf 12 126 Euro.
Die Genehmigung wurde der Rheingauer Weinbrunnen GbR im Mai 2015 erteilt.
Da es sich um eine temporäre Nutzung handelt, war diese Prüfung nicht Teil des Genehmigungsverfahrens. Allerdings wurde der Standort gegenüber dem Haus Rüdesheimer Platz 6 gewählt, um den Gesamtblick auf das Ensemble insgesamt am wenigsten zu verdecken. Den Hinweisen von Anwohnerinnen und Anwohnern folgend, wird der Toilettencontainer kurzfristig zur westlichen Platzseite auf die Rüdesheimer Straße umgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
2. Einwohnerfrage Norbert Machachej Cornelsenwiese
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Machachej,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Machachej teile ich Folgendes mit:
Wie bereits in Ihrer Einwohnerfrage zur Juni-Sitzung zum gleichen Thema ausgeführt, erfolgte die Pflanzung vor etwa 30 Jahren. Es ließ sich weder aus Unterlagen noch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr ermitteln, wer die Pflanzung veranlasste.
Diese Nachpflanzungen hat das Bezirksamt im Rahmen seiner Pflege vorgenommen.
Die Findlinge stammen aus Beständen des damaligen Gartenbauamtes, die Blumenzwiebeln wurden aus Restbeständen der sogenannten Frühjahrsplanzungen genommen, die aus der allgemeinen Grünflächenunterhaltung finanziert werden.
Das Bezirksamt hat das Forum entsprechend des Beschlusses der BVV vom 19. Februar 2015 einberufen. Vorangegangen war eine ausführliche Diskussion des Themas in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 11. Februar 2015, in der öffentlich und unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern des Einwohnerantrages unter anderem das Für und Wider dieses Forums und der Kreis der Beteiligten diskutiert wurde. Das Ergebnis des Forums wurde ebenfalls öffentlich im Stadtentwicklungsausschuss am 15. April 2015 diskutiert und am 29. April 2015 darüber entschieden. Das Bezirksamt hat daraus den Auftrag der BVV erhalten, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren durchzuführen, in welchem wiederum Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Zur Frage der Protokollführung beim Forum wurde gestern in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ebenfalls noch einmal ausführlich diskutiert.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
3. Einwohnerfrage Brigitte Bruch Bauvorhaben in Halensee
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Bruch,
zu der Einwohneranfrage der Frau Bruch teile ich Folgendes mit:
Das Bezirksamt ist regelmäßig bei festgesetzten Baugebieten dafür verantwortlich, die Versorgung mit sozialer Infrastruktur sicherzustellen. Für das Grundstück Seesener Str. 40-47 hat sich der Bauherr verpflichtet, eine Kindertagesstätte in das Gebäude zu integrieren.
Nein.
Das Grundstück liegt in einem Gemischten Gebiet nach § 58 Bauordnung für Berlin. Die genehmigte Wohnnutzung ist daher planungsrechtlich zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
4. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder Gedenktafelkommission (GTK) Öffentlich oder nichtöffentlich? (schriftliche Beantwortung)
Am 18.06.2015 beschloss die BVV (DS Nr. 1311/4): Die Sitzungen der Gedenktafelkommission des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf sind grundsätzlich öffentlich". Am 30.06.2015 steht auf der Seite der GTK: "Die Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich." Was stimmt nun?
Sehr geehrter Herr Dr. Roeder,
im Namen der Bezirksverordnetenversammlung beantworte ich Ihre o. g. Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:
Die genannte Entscheidung der BVV wurde durch eine Neufassung der Informationen im Internet umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
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