Drucksache - 1317/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.07.2015 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Beantwortungen der Einwohnerfragen

1

 

1. Einwohnerfrage              Marcel Luthe

              Rüdesheimer Platz

 

  1. Plant das Bezirksamt, und wenn nein, warum nicht, im Rahmen des Lichtkonzeptes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung oder aus eigenen Mitteln, den Rüdesheimer Platz und insbesondere den Siegfriedbrunnen - als gesamtstädtisches besonders bedeutsames öffentliches Objekt bzw. Parkanlage mit besonderer Bedeutung - zu beleuchten?
     
  2. Plant das Bezirksamt, und wenn nein, warum nicht, auf und um den Rüdesheimer Platz größere Abfallbehälter als bisher aufzustellen, um zukünftig der mit der Ausweitung des sogenannten "Weinfestes" einhergehenden, höheren Besucherzahlen im Abfallaufkommen Rechnung zu tragen?
     
  3. Wann, wo und in welchen Zeiträumen wird die Vergabe des sogenannten "Weinfestes" vom Bezirksamt ausgeschrieben und welchen Ertrag erzielt der Bezirk aus der Sondernutzung?
     
  4. Wann ist die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes gegenüber dem Haus Rüdesheimer Platz 6 für die Aufstellung eines Toilettencontainers von wem beantragt und wann genehmigt worden?
     
  5. Hat das Bezirksamt, und wenn ja, mit welchem detaillierten Ergebnis, geprüft ob die Aufstellung eines Toilettencontainers und einer Dixi-Toilette am Rüdesheimer Platz unter Berücksichtigung des § 10 Berliner Denkmalschutzgesetz zulässig ist?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Luthe,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Luthe teile ich Folgendes mit:

                                         

  1. Plant das Bezirksamt, und wenn nein, warum nicht, im Rahmen des Lichtkonzeptes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung oder aus eigenen Mitteln, den Rüdesheimer Platz und insbesondere den Siegfriedbrunnen - als gesamtstädtisches besonders bedeutsames öffentliches Objekt bzw. Parkanlage mit besonderer Bedeutung - zu beleuchten?

 

Nein. Eine Beleuchtung von Grünanlagen ist im Rahmen des Lichtkonzeptes der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Natur soll auch zu Ruhe kommen können und damit ein gewisser Schutz vor Lichtemission geboten werden. Eine überdurchschnittliche hohe gesamtstädtische Bedeutung, die Ausnahmen von  dieser Regel bei Objekt-Anstrahlungen zulassen könnte, hat der Siegfriedbrunnen nicht. Die auf dem Rüdesheimer Platz führenden Wege stellen weder einen Hauptweg zur Verbindung angrenzender Quartiere noch einen wichtigen Schulweg oder eine touristisch relevante Verbindung dar, so dass auch diese Kriterien zu einer Beleuchtung nicht greifen.

 

 

  1.                                                                                Plant das Bezirksamt, und wenn nein, warum nicht, auf und um den Rüdesheimer Platz größere Abfallbehälter als bisher aufzustellen, um zukünftig der mit der Ausweitung des sogenannten "Weinfestes" einhergehenden, höheren Besucherzahlen im Abfallaufkommen Rechnung zu tragen?

 

Eine Ausweitung des Weinfestes hat im Vergleich zu den Vorjahren weder räumlich noch zeitlich stattgefunden. Das Bezirksamt prüft derzeit, größere und krähensichere Abfallbehälter als bisher auf dem Rüdesheimer Platz aufzustellen. Zudem sind die Winzer zur Müllentsorgung vertraglich verpflichtet. Für die Entsorgung des Mülls auf dem die  Platzanlage umgebenden öffentlichen Straßenland,   einschließlich der Lee-

 

rung der orangefarbenen Abfallbehälter, ist die BSR zuständig. Eine höhere Reinigungs- und Leerungsfrequenz könnte hier vom Bezirk lediglich angeregt werden, dies scheint aber nach unseren Erkenntnissen nicht notwendig zu sein.

 

 

  1.                                                                                Wann, wo und in welchen Zeiträumen wird die Vergabe des sogenannten "Weinfestes" vom Bezirksamt ausgeschrieben und welchen Ertrag erzielt der Bezirk aus der Sondernutzung?

 

Der noch bis zu diesem Jahr gültige Rahmenvertrag wurde für fünf Jahre geschlossen. Das für 2015 insgesamt festgesetzte Nutzungsentgelt beläuft sich auf 12 126 Euro.

 

 

  1.                                                                                Wann ist die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes gegenüber dem Haus Rüdesheimer Platz 6 für die Aufstellung eines Toilettencontainers von wem beantragt und wann genehmigt worden?

 

Die Genehmigung wurde der Rheingauer Weinbrunnen GbR im Mai 2015 erteilt.

 

 

  1.                                                                                Hat das Bezirksamt, und wenn ja, mit welchem detaillierten Ergebnis, geprüft ob die Aufstellung eines Toilettencontainers und einer Dixi-Toilette am Rüdesheimer Platz unter Berücksichtigung des § 10 Berliner Denkmalschutzgesetz zulässig ist?

 

Da es sich um eine temporäre Nutzung handelt, war diese Prüfung nicht Teil des Genehmigungsverfahrens. Allerdings wurde der Standort gegenüber dem Haus Rüdesheimer Platz 6 gewählt, um den Gesamtblick auf das Ensemble insgesamt am wenigsten zu verdecken. Den Hinweisen von Anwohnerinnen und Anwohnern folgend, wird der Toilettencontainer kurzfristig zur westlichen Platzseite auf die Rüdesheimer Straße umgestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

2. Einwohnerfrage              Norbert Machachej

              Cornelsenwiese

 

  1. Wie ist es zu erklären, dass an der Cornelsenwiese etwa 30 Bäume gepflanzt werden konnten, ohne dass es im Grünflächenamt bekannt ist, von wem dies veranlasst wurde, obwohl das Amt für die Pflege der Wiese zuständig ist?
  2. Es wurden auch mehrere Bäume nachgepflanzt. Ist wenigstens bekannt, wer diese Nachpflanzungen veranlasst hat?
     
  3. Aus welchem Haushaltsposten wurden das Auslegen der Findlinge und das Setzen von Blumenzwiebeln auf der Cornelsenwiese bezahlt?
     
  4. Das "Forum" zur Cornelsenwiese hat genau einmal getagt. Die Vertreter der Bürgerinitiative hatten keinen Einfluss auf die Geschäftsordnung (Nichtzulassung von Zuhörern) und auf die Tagesordnung. Ein Protokoll (geschrieben von einem Vertreter des Investors) befindet sich in den Akten, wurde aber den Vertretern der Bürgerinitiative nicht zugestellt. Ist es das, was das Bezirksamt unter Bürgerbeteiligung versteht?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Machachej,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Machachej teile ich Folgendes mit:

                                         

  1. Wie ist es zu erklären, dass an der Cornelsenwiese etwa 30 Bäume gepflanzt werden konnten, ohne dass es im Grünflächenamt bekannt ist, von wem dies veranlasst wurde, obwohl das Amt für die Pflege der Wiese zuständig ist?

 

Wie bereits in Ihrer Einwohnerfrage zur Juni-Sitzung zum gleichen Thema ausgeführt, erfolgte die Pflanzung vor etwa 30 Jahren. Es ließ sich weder aus Unterlagen noch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr ermitteln, wer die Pflanzung veranlasste.

 

 

  1. Es wurden auch mehrere Bäume nachgepflanzt. Ist wenigstens bekannt, wer diese Nachpflanzungen veranlasst hat?

 

Diese Nachpflanzungen hat das Bezirksamt im Rahmen seiner Pflege vorgenommen.

 

 

  1. Aus welchem Haushaltsposten wurden das Auslegen der Findlinge und das Setzen von Blumenzwiebeln auf der Cornelsenwiese bezahlt?

 

Die Findlinge stammen aus Beständen des damaligen Gartenbauamtes, die Blumenzwiebeln wurden aus Restbeständen der sogenannten Frühjahrsplanzungen genommen, die aus der allgemeinen Grünflächenunterhaltung finanziert werden.

 

 

  1. Das "Forum" zur Cornelsenwiese hat genau einmal getagt. Die Vertreter der Bürgerinitiative hatten keinen Einfluss auf die Geschäftsordnung (Nichtzulassung von Zuhörern) und auf die Tagesordnung. Ein Protokoll (geschrieben von einem Vertreter des Investors) befindet sich in den Akten, wurde aber den Vertretern der Bürgerinitiative nicht zugestellt. Ist es das, was das Bezirksamt unter Bürgerbeteiligung versteht?

 

Das Bezirksamt hat das Forum entsprechend des Beschlusses der BVV vom 19. Februar 2015 einberufen. Vorangegangen war eine ausführliche Diskussion des Themas in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 11. Februar 2015, in der öffentlich und unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern des Einwohnerantrages unter anderem das Für und Wider dieses Forums und der Kreis der Beteiligten diskutiert wurde. Das Ergebnis des Forums wurde ebenfalls öffentlich im Stadtentwicklungsausschuss am 15. April 2015 diskutiert und am 29. April 2015 darüber entschieden. Das Bezirksamt hat daraus den Auftrag der BVV erhalten, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren durchzuführen, in welchem wiederum Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Zur Frage der Protokollführung beim Forum wurde gestern in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ebenfalls noch einmal ausführlich diskutiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

3. Einwohnerfrage              Brigitte Bruch

              Bauvorhaben in Halensee

 

  1. Welche Pläne gibt es, die durch die diversen Bauvorhaben in Halensee erforderlichen Maßnahmen zur Angleichung der Infrastruktur vorzunehmen, wie z.B. Errichtung von Spielplätzen, Einrichtung von Kitaplätzen, Hortplätzen, Schulen, Aufenthaltsflächen für Seniorenheim?
     
  2. Gibt es inzwischen für das Grundstück Seesener Straße 31 - 39 eine Bauvoranfrage?
     
  3. Das Gelände des Grundstücks Seesener Straße 40 - 47 war vor Beginn der Bauarbeiten nach dem verbindlichen Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Seit wann und mit welcher Begründung wurde das Gelände nicht mehr als Mischgebiet ausgewiesen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Bruch,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Bruch teile ich Folgendes mit:

 

  1. Welche Pläne gibt es, die durch die diversen Bauvorhaben in Halensee erforderlichen Maßnahmen zur Angleichung der Infrastruktur vorzunehmen, wie z.B. Errichtung von Spielplätzen, Einrichtung von Kitaplätzen, Hortplätzen, Schulen, Aufenthaltsflächen für Seniorenheim?

 

Das Bezirksamt ist regelmäßig bei festgesetzten Baugebieten dafür verantwortlich, die Versorgung mit sozialer Infrastruktur sicherzustellen. Für das Grundstück Seesener Str. 40-47 hat sich der Bauherr verpflichtet, eine Kindertagesstätte in das Gebäude zu integrieren.

 

 

  1.      Gibt es inzwischen für das Grundstück Seesener Straße 31 - 39 eine Bauvoranfrage?
     

Nein.

 

 

  1.      Das Gelände des Grundstücks Seesener Straße 40 - 47 war vor Beginn der Bauarbeiten nach dem verbindlichen Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Seit wann und mit welcher Begründung wurde das Gelände nicht mehr als Mischgebiet ausgewiesen?

 

Das Grundstück liegt in einem Gemischten Gebiet nach § 58 Bauordnung für Berlin. Die genehmigte Wohnnutzung ist daher planungsrechtlich zulässig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

4. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Gedenktafelkommission (GTK)

              Öffentlich oder nichtöffentlich?

              (schriftliche Beantwortung)

 

Am 18.06.2015 beschloss die BVV (DS Nr. 1311/4): Die Sitzungen der Gedenktafelkommission des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf sind grundsätzlich öffentlich". Am 30.06.2015 steht auf der Seite der GTK: "Die Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich."

Was stimmt nun?

 

Sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

im Namen der Bezirksverordnetenversammlung beantworte ich Ihre o. g. Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:

 

Die genannte Entscheidung der BVV wurde durch eine Neufassung der Informationen im Internet umgesetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin


 

 
 

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