Drucksache - 1346/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 9. Juli 2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, das Landesdenkmalamt aufzufordern, zu prüfen, ob das Mietwohnhaus in der Fasanenstraße 62/Schaperstraße 22 als Baudenkmal in die Denkmalliste aufgenommen werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.08.2015 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Landesdenkmalamt Berlin wurde über den Beschluss unterrichtet und hat der daraus resultierenden Empfehlung folgend die Gesamtanlage am 10. September 2015 in die Denkmalliste eingetragen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister BezirksstadtratBezirksstadtrat
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