Drucksache - 1346/4  

 
 
Betreff: Mietwohnhaus Fasanenstraße 62 unter Denkmalschutz stellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
08.07.2015 
71. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.07.2015 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 9. Juli 2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, das Landesdenkmalamt aufzufordern, zu prüfen, ob das Mietwohnhaus in der Fasanenstraße 62/Schaperstraße 22 als Baudenkmal in die Denkmalliste aufgenommen werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Landesdenkmalamt Berlin wurde über den Beschluss unterrichtet und hat der daraus resultierenden Empfehlung folgend die Gesamtanlage am 10. September 2015 in die Denkmalliste eingetragen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    BezirksstadtratBezirksstadtrat


 

 
 

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