Drucksache - 1328/4
Die BVV hat in Ihrer Sitzung vom 17.09.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, an prominenter Stelle des bezirklichen Internetauftritts eine Meldefunktion für potenzielle illegale Ferienwohnungen einzurichten.
Weiterhin soll der zuständige Fachausschuss quartalsmäßig über die Meldungen und das jeweilige Verwaltungshandeln tabellarisch informiert werden. Die Einrichtung der Meldefunktion ist öffentlichkeitswirksam zu bewerben.
Der BVV ist bis zum 31.10.2015 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt hat unter der Rubrik „Zweckentfremdung“ der Seite des Wohnungsamtes ein entsprechendes Meldeformular für die Anzeige potenziell illegaler Ferienwohnungen zum Download hinterlegt (als Anlage beigefügt). Eine Verlinkung zu den Informationen zur Zweckentfremdung erfolgt über die Startseite des Bezirksamtes unter dem Menupunkt Service/ Ferienwohnung melden. Ebenfalls ist die Internetseite zur bezirklichen Zweckentfremdungsseite über die Suchfunktion A-Z unter den Begriffen „Zweckentfremdung von Wohnraum“, „Leerstand/Abriss von Wohnraum“ sowie „Ferienwohnungen melden“ zu finden. Eine entsprechende Pressemitteilung zur Bewerbung des Meldebogens wurde am 14.12.2015 veröffentlicht.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Immobilien und Informationstechnologie hat eine Übersicht zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots erstmalig in der Oktober-Sitzung 2015 erhalten. Die Unterrichtung wird quartalsweise fortgeführt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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