Drucksache - 1330/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15. Oktober 2015 beschlossen:
Nach der Ausweitung der Betriebserlaubnis für die Firma DPD-Zeitfracht GmbH auf den Sonnabend wird das Bezirksamt dringend gebeten, erneut auf die zuständige Senatsverwaltung zuzugehen mit dem Ziel, ein LKW-Verbot auf dem Heckerdamm zwischen Kurt-Schumacher- und Friedrich-Olbricht-Damm (außer Anlieferverkehr) zu erwirken.
Der BVV ist bis zum 30.11.2015 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde von dem Beschluss unterrichtet und teilt dazu mit Schreiben vom 26. Mai 2016 mit:
„Tatsächlich hat sich an meiner Einschätzung der verkehrlichen Situation, wie ich sie Ihnen in 2012 bzw. 2013 mitteilte, nichts geändert.
So halte ich insbesondere an meiner Entscheidung fest, durch die VLB das erforderliche Verfahren zur Prüfung und Anordnung einer Sperrung für LKW - mit Ausnahme für Anlieger - für die Zeit nach der Schließung des Flughafens Tegel durchführen zu lassen. Ich gehe auch weiterhin davon aus, dass sich der Verkehr nach Schließung des Flughafens Tegels verlagern und der Heckerdamm für die Durchfahrt von LKW über 7,5 t nicht mehr unbedingt benötigt werden wird. Als sinnvolle Alternativstrecke für die Zufahrt zu den gewerblichen Zielen in diesem Bereich wird nach meiner Auffassung dann der Saatwinkler Damm ausreichen.
Unter Hinweis auf die mit dem BVV-Beschluss angesprochene Ausweitung der Betriebserlaubnis für die Firma DPD-Zeitfracht GmbH haben Sie gebeten zu prüfen, ob bereits jetzt eine zeitweise Sperrung für den LKW-Verkehr, z.B. an Wochenenden, möglich ist. Von dort wurde auf Nachfrage, wie oft der Straßenabschnitt, vor allem sonnabends, tatsächlich befahren wird, mitgeteilt, dass er im Durchschnitt Montag bis Samstag in der Zeit von 6 - 8 Uhr lediglich zweimal von LKW benutzt wird. Die Situation in den Abendstunden stellt sich nach Angaben des Unternehmens gleichermaßen dar.
Obwohl ich also weiter für eine generelle verkehrliche Entlastung nach Schließung Tegel eintrete, halte ich eine temporäre Beschränkung im Vorgriff nur für möglich, wenn entsprechend gravierende Belastungen vorliegen. Ich bitte Sie, die BW hierüber zu unterrichten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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