Der Ersatzantrag der Fraktionen der SPD und der CDU
ersetzt die Drucks.Nr. 1515/XVII und 1534/XVII.
Beratungsbeiträge: BV Kühne,
Olschewski, Rimmler, Baldow, Janke und Oltmann
Mehrheitsbeschluss:
Die Stärkung des Tempelhofer Damms
als funktionierendes Stadtteilzentrum und die Entwicklung eines gefestigten
Einzelhandelsstandortes ist für die BVV eine wichtige Aufgabe in der
Bezirksentwicklung. Die beiden Bauprojekte “Rathaus Passage” und “Tempelhofer
Hafen” sind wesentliche Bestandteile dieser Zielsetzung. Es ist im Hinblick auf
die Verkaufsflächenentwicklung am Tempelhofer Damm notwendig, die beiden
Projekte “Rathaus Passage” und “Tempelhofer Hafen” gemeinsam zu betrachten.
Dazu sind folgende Schritte nötig:
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Das
Bezirksamt wird aufgefordert, die Ausschreibung der “Rathaus Passage” intensiv
weiter zu betreiben und den Liegenschaftsfond zu bitten, den Verkauf des
Grundstücks zu Ende zu führen. Es ist zu prüfen, ob ein verändertes Konzept mit
einer anderen Nutzungsstruktur bessere Chancen der Realisierung hat.
Entsprechend sollten angepasste und tatsächliche erzielbare Grundstückspreise
das Interesse möglicher Investoren locken, bzw. vorhandene Projektideen auf
ihre Realisierbarkeit kontrolliert werden.
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Das
Projekt Tempelhofer Hafen muss seine Einbindung in den umliegenden Stadtraum
finden. Ziel bleibt die Entwicklung eines Standortes für Kunst und Kultur am
Tempelhofer Hafen. Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für das im Ausschuss für Stadtplanung am
1.11.2005 vorgestellte Konzept “Kultur – Markt – Erlebnis” zu schaffen. Dabei darf die bisher geplante Fläche für den
Einzelhandel um 20 % bis maximal 30 % überschritten werden.
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Die
Stellplatzanzahl bei den beiden Projekten “Rathaus Passage” und “Tempelhofer
Hafen” ist der Verkaufsfläche anzupassen.
Die BVV ist über den Fortschritt des
Bauvorhabens unaufgefordert und kontinuierlich zu unterrichten.