Drucksache - 1506/XVII
Der Ausschuss empfiehl der
Bezirksverordnetenversammlung Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Umsetzung
B 6: 1) § 22 (8)
neu Der/die vom
Kinder- und Jugendparlament für einen bestimmten Fachausschuss gewählte
Vertreter/-in ist zu den entsprechenden Ausschusssitzungen einzuladen.
Vertreter/-innen des Kinder- und Jugendparlaments können nur für diejenigen
Ausschüsse benannt werden, in die Bürgerdeputierte gewählt werden. § 22 (8) alt -> (9) neu sowie (9) alt
-> (10) neu 2) § 23 (5)
wird wie folgt geändert: Es wird ein
neuer Satz zwischen Satz 1 und 2 eingefügt: Vertreter/-innen
des Kinder- und Jugendparlaments haben kein Anwesenheitsrecht, wenn ein
Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt. § 23 (9)
wird neu gefasst: Der/die vom
Kinder- und Jugendparlament gewählte Vertreter/-in hat in dem entsprechenden
Fachausschuss Rederecht. Umsetzung
B 7: § 27a wird
eingefügt: (1) Das
Kinder- und Jugendparlament hat das Recht, Anträge mit kommunalpolitischem
Bezug in die BVV einzubringen. (2) Diese
Anträge werden der BVV-Vorsteherin bzw. dem BVV-Vorsteher zugeleitet, die/der
die Anträge an die jeweils zuständigen Fachausschüsse überweist; Anträge ohne
kommunalpolitischen Bezug werden an das Kinder- und Jugendparlament
zurückverwiesen. (3) Die
Anträge des Kinder- und Jugendparlament sollen i.d.R. in der jeweils folgenden
Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu Beginn der Tagesordnung behandelt
werden. Umsetzung
B 8: § 27a (4)
Alle in den Fachausschüssen behandelten Anträge des Kinder- und
Jugendparlaments sind als Beschlussempfehlungen auf die Tagesordnung der
jeweils folgenden Sitzung der BVV zu setzen, es sei denn, sie wurden von
dem/der Vertreter/-in zurückgezogen oder einstimmig abgelehnt. § 46 (1)
Satz 2 neu: Nach den
mündlichen Anfragen und vor den großen Anfragen sind diejenigen
Beschlussempfehlungen gemäß § 27a (4) aus den Ausschüssen auf die
Tagesordnung zu setzen, die auf einen Antrag aus dem Kinder- und
Jugendparlament zurückgehen. § 57 (7)
neu: Ein/-e Vertreter/-in aus dem Kinder- und Jugendparlament hat das Recht, zu
einer auf einen Antrag aus dem Kinder- und Jugendparlament zurückgehenden
Beschlussempfehlung gemäß § 46 I 2 der GO in der BVV für eine Dauer von
höchstens 5 Minuten das Wort zur Beratung zu ergreifen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |