Drucksache - 1522/XVII  

 
 
Betreff: Verantwortung für Jobcenter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften Entscheidung
03.05.2006 
72. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften vertagt   
07.06.2006 
73. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Personal und Liegenschaften mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.11.2005 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.04.2006 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss, Personal und Liegenschaften Entscheidung
Ausschuss für Soziales Entscheidung
18.05.2006 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales erledigt   
Ausschuss für Verwaltungsreform, Informationstechnik und Geschäftsordnung Entscheidung
01.06.2006 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltungsreform, Informationstechnik und Geschäftsordnung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
MzK vom BA vom 07.03.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Nach ausführlichen Erörterungen mit den Bezirken hat der Senat beschlossen, dass die kommunale Seite in den Trägervertretungen der Berliner Arbeitsgemeinschaften bei einem Patt die entscheidende Stimme erhält, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Zunächst müssen die Geschäftsführungen für die Jobcenter das Direktionsrecht für die dort eingesetzten Mitarbeiter der Bundesagentur erhalten. Bislang stellt die Bundesagentur nur eine Dienstleistung zur Verfügung. Zudem benötigen die Jobcenter eine eigene Finanzverantwortung.

 

Bevor dies alles realisiert werden kann, muss allerdings eine leistungsfähige IT-Infrastruktur mit entsprechender Betreuung gewährleistet werden.

 

Aber auch nach Einführung einer kommunalen Mehrheit bleibt die Bundesagentur nach wie vor verantwortlich für die rechtmäßige Verwendung der Bundesmittel, mit der Folge, dass sie weiterhin maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit in den Jobcentern nehmen wird. Im Gegenzug wird auch die Senatsverwaltung weitere Vorgaben für die kommunalen Mitglieder der Trägervertretungen machen.

 

 
 

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