Drucksache - 1522/XVII
Nach ausführlichen
Erörterungen mit den Bezirken hat der Senat beschlossen, dass die kommunale
Seite in den Trägervertretungen der Berliner Arbeitsgemeinschaften bei einem
Patt die entscheidende Stimme erhält, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sind. Zunächst
müssen die Geschäftsführungen für die Jobcenter das Direktionsrecht für die
dort eingesetzten Mitarbeiter der Bundesagentur erhalten. Bislang stellt die
Bundesagentur nur eine Dienstleistung zur Verfügung. Zudem benötigen die
Jobcenter eine eigene Finanzverantwortung. Bevor dies
alles realisiert werden kann, muss allerdings eine leistungsfähige
IT-Infrastruktur mit entsprechender Betreuung gewährleistet werden. Aber auch
nach Einführung einer kommunalen Mehrheit bleibt die Bundesagentur nach wie vor
verantwortlich für die rechtmäßige Verwendung der Bundesmittel, mit der Folge,
dass sie weiterhin maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit in den Jobcentern
nehmen wird. Im Gegenzug wird auch die Senatsverwaltung weitere Vorgaben für
die kommunalen Mitglieder der Trägervertretungen machen. |
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