Auszug - Festsetzung des Bebauungsplans XI-237 für eine Teilfläche des Grundstücks Alboinstraße 14/24, Eresburgstraße 18-21 A, Sachsendamm 47 sowie Teilflächen des Grundstückes Reichartstraße 2, Geneststraße 5 und des Grundstückes Alboinstraße 4 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Schöneberg und Tempelhof
Einstimmiger Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt den mit der beiliegenden Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung –
vom 27.09.2005 vorgelegten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung sowie den
Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanentwurfs XI-237. |
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