Drucksache - 1496/XVII  

 
 
Betreff: Festsetzung des Bebauungsplans XI-237 für eine Teilfläche des Grundstücks Alboinstraße 14/24, Eresburgstraße 18-21 A, Sachsendamm 47 sowie Teilflächen des Grundstückes Reichartstraße 2, Geneststraße 5 und des Grundstückes Alboinstraße 4 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Schöneberg und Tempelhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Rimmler, Peter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
01.11.2005 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
06.12.2005 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.11.2005 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. z. Beschlussf. vom 27.09.2005
Beschl.Empf. vom 1.11.2005

Den Inhalt der Vorlage zur Beschlussfassung entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den mit der beiliegenden Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung – vom 27.09.2005 vorgelegten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanentwurfs XI-237.

 
 

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