Drucksache - 1519/XVII
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:.
Begründung: Aus einem
Artikel der Berliner Morgenpost vom 06.11.2005 ist zu entnehmen, dass aufgrund
der Tatsache, dass die alte Unterführung, die die beiden Straßen verbunden hat,
nicht mehr existiert, Fußgänger, die um ihr Ziel zu erreichen, den neuen
Fernbahnhof Südkreuz benutzen von Kontrolleuren als Hinterzieher von Fahrgeld
betrachtet und entsprechend behandelt werden. Deshalb muss
sicher gestellt werden, dass von den S-Bahn-Verantwortlichen keine Auskünfte in
der Richtung gegeben werden, dass in
diesem Fall derjenige einen Fahrausweis benötigt, wenn er über die
Entwerteranlage hinaus den Fernbahnsteig
überquert. |
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