Drucksache - 1535/XVII
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen
Stellen dafür einzusetzen, dass die kostenfreie Passage über die Bahnsteige des
Bahnhofs Südkreuz sowohl in Ost-West-Richtung als auch gegebenenfalls in
Nord-Süd-Richtung dauerhaft sicher gestellt bleibt. Dies soll rechtsverbindlich
in Form der Ergänzung der Beförderungsbedingungen festgehalten werden. Begründung: Auf Grund
der fehlenden Passagen in beiden Richtungen ist der Bahnhof Südkreuz leider
kein verbindendes Element, sondern trennt die umliegenden Stadtteile und Kieze.
Um dennoch ein Minimum an Durchlässigkeit zu erhalten, wurde mit der DB AG
vereinbart, dass die Bahnsteige als Passage dienen sollen. Wenn dies jedoch,
wie derzeit in den Beförderungsbedingungen festgehalten, den Kauf einer
“Bahnsteigkarte” voraussetzt, ist diese Durchlässigkeit jedoch
nicht mehr gegeben. Eine solche Regelung bedarf ebenso einer ausreichenden
Rechtsverbindlichkeit. |
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