Drucksache - 1459/XVII  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf Hauptverkehrsstraßen im Interesse aller Beteiligten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Lawrentz, GerhardBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
28.09.2005 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr Entscheidung
25.10.2005 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.11.2005 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.02.2006 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antr. CDU 12.09.2005
BeschlE Bau vom 25.10.05
MzK BA vom 07.02.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat mit Schreiben vom 14.09.2005 den Fachbereich Tiefbau mitgeteilt, dass im Rahmen des Stadtentwicklungsplanes und dem Verkehrssicherheitsprogramm des Senats die Hauptverkehrsstraßen im Land Berlin in Hinblick auf Verkehrssicherheit, Lärm- und Immissionsschutz untersucht wurden  Dabei wurden stadtweit einheitliche Kriterien angewandt.

Im Mariendorfer Damm zwischen Kaiser- und Prühßstraße sind die Immissionsgrenzwerte für Lärm und Stickoxide überschritten. Außerdem wurde in diesem Bereich eine erhöhte Anzahl an Verkehrsunfällen festgestellt. Das Erfüllen dieser drei Kriterien erfordert eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zum Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm und Abgasen und aus Gründen der Verkehrssicherheit.

Gegen die Absicht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wurden vom Fachbereich

im Anhörverfahren zu § 45 Abs. 1 Vwv-StVO Einwände erhoben, weil die Begründung nicht schlüssig und nachvollziehbar war. Darüber hinaus hat der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr am 25.10.2005 die Ausführung der Massnahme abgelehnt und das Bezirksamt aufgefordert die Beschilderung nicht vorzunehmen.

 

Mit Schreiben vom 1.11.2005 hat die Verkehrslenkung Berlin VLB eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für den Mariendorfer Damm zwischen Kaiser-und Prühßstraße angeordnet, mit der Bitte die Anordnung mit dem Wechsel des Fahrplans der BVG zum

11.12 2005 vorzunehmen. Auf Grund des Beschlusses vom 16.11.05 der Bezirksverordnetenversammlung hat sich das Bezirksamt noch einmal zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt.

 

Mit Schreiben vom 17.1.2006 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. VII D zu dem Beschluss folgende Stellungnahme abgegeben:

 

“Ich stelle ausdrücklich klar, dass die am 01.11.2005 von der Straßenverkehrsbehörde getroffenen Anordnung Bestand hat und fordere Sie auf, diese bis spätestens 03.02.2006 umzusetzen.

 

Die Notwendigkeit der in Rede stehenden Geschwindigkeitsbegrenzung wurde im Vorfeld eingehend geprüft. Wie Ihnen bekannt ist, wurden im Rahmen des Stadtentwicklungsplans Verkehr sowie des Verkehrssicherheitsprogramms des Senats stadtweit nach einheitlichen Kriterien sämtliche Hauptverkehrsstraßen im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Lärm- und Abgasimmissionen untersucht. Die im Zusammenhang damit stehenden Entscheidungen, die sich stadtweit auf 16 Bereiche beziehen, sind nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess getroffen worden und verkehrspolitisch von grosser Bedeutung. Im Mariendorfer Damm zwischen Kaiser- und Prühßstraße überlagern sich alle drei Kriterien, so dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sowohl aus Gründen der Verkehrssicherheit als auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgas zwingend geboten ist.

 

Weder der offenbar noch bestehende Beratungsbedarf des Bauausschusses Ihre Bezirksverordnetenversammlung in dieser Angelegenheit, noch Ihre fernmündliche geäusserte Auffassung, an die formale Vorgabe Ihrer BVV politisch gebunden zu sein, entbindet Sie von der Rechtspflicht zur Ausführung der Anordnung.

 

Sollte die Ausführung bis zum o.g. Termin nicht erfolgt sein, sehe ich mich gezwungen, die Bezirksaufsicht einzuschalten.”

 

Das Bezirksamt hat den Inhalt der Stellungnahme im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr am 24.01.2006 vorgetragen und das Votum erhalten, weiterhin die Massnahme zur Aufstellung einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Mariendorfer Damm auf 30 km/h nicht durchzuführen.

 

Das Bezirksamt wird der Anordnung der Straßenverkehrsbehörde – VLB – und auf Grund des Schreibens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - Abteilung VII D - zur Aufstellung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Mariendorfer Damm auf 30 km/h Folge leisten.

 

 
 

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