Drucksache - 1459/XVII
Die Verkehrslenkung
Berlin (VLB) hat mit Schreiben vom 14.09.2005 den Fachbereich Tiefbau
mitgeteilt, dass im Rahmen des Stadtentwicklungsplanes und dem
Verkehrssicherheitsprogramm des Senats die Hauptverkehrsstraßen im Land Berlin
in Hinblick auf Verkehrssicherheit, Lärm- und Immissionsschutz untersucht
wurden Dabei wurden stadtweit
einheitliche Kriterien angewandt. Im
Mariendorfer Damm zwischen Kaiser- und Prühßstraße sind die
Immissionsgrenzwerte für Lärm und Stickoxide überschritten. Außerdem wurde in
diesem Bereich eine erhöhte Anzahl an Verkehrsunfällen festgestellt. Das
Erfüllen dieser drei Kriterien erfordert eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf
30 km/h zum Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm und Abgasen
und aus Gründen der Verkehrssicherheit. Gegen die
Absicht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wurden vom Fachbereich im
Anhörverfahren zu § 45 Abs. 1 Vwv-StVO Einwände erhoben, weil die Begründung
nicht schlüssig und nachvollziehbar war. Darüber hinaus hat der Ausschuss für
Bauen, Wohnen und Verkehr am 25.10.2005 die Ausführung der Massnahme abgelehnt
und das Bezirksamt aufgefordert die Beschilderung nicht vorzunehmen. Mit
Schreiben vom 1.11.2005 hat die Verkehrslenkung Berlin VLB eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für den Mariendorfer Damm zwischen
Kaiser-und Prühßstraße angeordnet, mit der Bitte die Anordnung mit dem Wechsel
des Fahrplans der BVG zum 11.12 2005
vorzunehmen. Auf Grund des Beschlusses vom 16.11.05 der
Bezirksverordnetenversammlung hat sich das Bezirksamt noch einmal
zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt. Mit
Schreiben vom 17.1.2006 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. VII
D zu dem Beschluss folgende Stellungnahme abgegeben: “Ich
stelle ausdrücklich klar, dass die am 01.11.2005 von der Straßenverkehrsbehörde
getroffenen Anordnung Bestand hat und fordere Sie auf, diese bis spätestens
03.02.2006 umzusetzen. Die
Notwendigkeit der in Rede stehenden Geschwindigkeitsbegrenzung wurde im Vorfeld
eingehend geprüft. Wie Ihnen bekannt ist, wurden im Rahmen des
Stadtentwicklungsplans Verkehr sowie des Verkehrssicherheitsprogramms des
Senats stadtweit nach einheitlichen Kriterien sämtliche Hauptverkehrsstraßen im
Hinblick auf Verkehrssicherheit, Lärm- und Abgasimmissionen untersucht. Die im
Zusammenhang damit stehenden Entscheidungen, die sich stadtweit auf 16 Bereiche
beziehen, sind nach einem sorgfältigen Abwägungsprozess getroffen worden und
verkehrspolitisch von grosser Bedeutung. Im Mariendorfer Damm zwischen Kaiser-
und Prühßstraße überlagern sich alle drei Kriterien, so dass die
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sowohl aus Gründen der
Verkehrssicherheit als auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgas
zwingend geboten ist. Weder der
offenbar noch bestehende Beratungsbedarf des Bauausschusses Ihre
Bezirksverordnetenversammlung in dieser Angelegenheit, noch Ihre fernmündliche
geäusserte Auffassung, an die formale Vorgabe Ihrer BVV politisch gebunden zu
sein, entbindet Sie von der Rechtspflicht zur Ausführung der Anordnung. Sollte die
Ausführung bis zum o.g. Termin nicht erfolgt sein, sehe ich mich gezwungen, die
Bezirksaufsicht einzuschalten.” Das
Bezirksamt hat den Inhalt der Stellungnahme im Ausschuss für Bauen, Wohnen und
Verkehr am 24.01.2006 vorgetragen und das Votum erhalten, weiterhin die
Massnahme zur Aufstellung einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Mariendorfer Damm
auf 30 km/h nicht durchzuführen. Das
Bezirksamt wird der Anordnung der Straßenverkehrsbehörde – VLB –
und auf Grund des Schreibens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung -
Abteilung VII D - zur Aufstellung der Geschwindigkeitsbegrenzung im
Mariendorfer Damm auf 30 km/h Folge leisten. |
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