Auszug - Kinder- und Jugendparlament Tempelhof-Schöneberg  

 
 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 16.11.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Hierzu liegt ein Änderungsantrag zu Punkt 12 vor

Hierzu liegt ein Änderungsantrag aller Parteien zu Punkt 12 vor.

Einstimmiger Beschluss:

A Ziele

1.

Politik und Verwaltung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg respektieren und fördern aktiv die staatsbürgerlichen Rechte von Kindern und Jugendlichen, indem diese bereits heute an den Entscheidungen beteiligt werden, die sie in Zukunft als Erwachsene betreffen

2.

Wir wollen weniger über Kinder und Jugendliche reden als mit ihnen ins Gespräch kommen. Junge Menschen sind kompetente Gesprächspartner/innen, wenn es um ihre Lebenswelt geht.

3.

Es soll eine dauerhafte, für alle selbstverständliche Beteiligungskultur geschaffen werden, die potentiell allen Kindern und Jugendlichen im Bezirk zugänglich ist. Dazu werden altersgemäße Beteiligungsverfahren entwickelt, die das Interesse an politischem Engagement wecken und fördern.

4.

Durch ein Kinder- und Jugendparlament (KiJuP) und seine Arbeitsgemeinschaften und Projekte sollen Kinder und Jugendlichen an demokratischer Willensbildung im Bezirk und Ausgestaltung von Entscheidungsprozessen beteiligt werden.

5.

Das Kinder- und Jugendparlament Tempelhof-Schöneberg sollte geschlechtsparitätisch besetzt sein.

B Verfahren

1.

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments werden durch Wahlen ermittelt. Jede Schule und jede Jugendfreizeiteinrichtung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sollte eine Person für das Kinder- und Jugendparlament wählen.  Vom Schuljahr 2006/07 an ist die Wahlperiode ein Schuljahr. Die Einrichtungen müssen die Wahl innerhalb von vier Wochen nach Beginn des Schuljahres durchgeführt haben.

2.

Das aktive Wahlrecht besitzen alle Kinder und Jugendlichen ab der 3., das aktive und passive Wahlrecht ab der 5. Klassenstufe, die eine Schule oder Jugendfreizeiteinrichtung im Bezirk besuchen. Das aktive und passive Wahlrecht endet mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres.

3.

Das Kinder- und Jugendparlament kann zur Vorbereitung seiner Arbeit Projektgruppen und Arbeitsgemeinschaften einrichten, an denen sich alle interessierten Kinder und Jugendliche des Bezirks beteiligen können.

4.

Für jedes Mitglied des Kinder- und Jugendparlaments wird eine Stellvertretung gewählt. Diese vertritt das Mitglied bei Verhinderung und rückt beim Ausscheiden des Mitglieds in das Kinder- und Jugendparlament nach. Die Reihenfolge der Stellvertretungen bemisst sich nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen; die Stellvertretungen vertreten gemäß dieser Reihenfolge.

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments und ihre Stellvertretungen werden in einem Wahlgang bestimmt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Jede gewählte Person kann nur eine Einrichtung im Kinder- und Jugendparlament vertreten.

5.

Die Wahl findet in geheimer Abstimmung statt. Die Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen sind verpflichtet, Ansprechpartner/innen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Kinder- und Jugendparlament zu benennen und jedem wahlberechtigten Jugendlichen das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. Die Einrichtungen melden die Ansprechpartner/innen dem Bezirksamt. Die Einzelheiten der Durchführung regelt die jeweilige Einrichtung.

6.

Je ein/e Vertreter/in des Kinder- und Jugendparlaments können an allen Ausschüssen des Bezirks, in denen auch Bürgerdeputierte vertreten sind, mit Rede- und Auskunftsrecht teilnehmen. Die Anfragen des Kinder- und Jugendparlaments sind von den Ausschüssen zeitnah zu bearbeiten.

Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments können an den verschiedenen Arbeitsgruppen und Kommissionen des Bezirks (z.B. Arbeitsgruppen nach § 78 oder Spielplatzkommission) beteiligt werden.

7.

Die Beschlüsse des Kinder – und Jugendparlaments mit kommunalpolitischem Bezug werden über das BVV-Büro an die zuständigen BVV-Ausschüsse weitergeleitet.  Die Beschlüsse sollen in der Regel zu Beginn der Tagesordnung der nächsten Sitzung aufgenommen werden. Der Jugendhilfeausschuss erhält hierüber und über den weiteren Fortgang in Form eines zusammenfassenden Berichts Kenntnis.

8.

Alle in den Ausschüssen behandelten Beschlüsse des Kinder- und Jugendparlaments gehen mit der Maßgabe des § 27a Abs. 4 GO BVV zur Beschlussfassung an die BVV. Sie werden zu einem Tagesordnungspunkt “Beschlussvorlagen des Kinder- und Jugendparlaments” zusammengefasst und in der Regel zu Beginn der Sitzung behandelt. Ein/e Vertreter/in des Kinder- und Jugendparlaments hat zu den von diesen eingebrachten Beschlüssen Rederecht in der BVV. Das Kinder- und Jugendparlament ist über die Beschlüsse der BVV schriftlich zu informieren.

9.

Beschlüsse ohne kommunalpolitischen Bezug werden vom Bezirksamt an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Das Bezirksamt berichtet dem Kinder- und Jugendparlament über die Rückmeldung.

10.

Für die Kooperation mit der BVV und ihren Ausschüssen wird das Kinder- und Jugendparlament vom dem Bezirksamt und den in der BVV vertretenen Parteien jeweils Ansprechpartner/innen benannt.

11.

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments eine organisatorische Begleitung zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen Arbeitsprozesse und Gruppendynamik unterstützt und Hilfestellung im Umgang mit Politik und Verwaltung sowie bei organisatorischen Fragen geleistet werden. Ferner wird den Kindern und Jugendlichen ein dauerhafter Raum zur Verfügung gestellt und ihnen die Nutzung technischer Hilfsmittel (PC, Telefon, Fax) ermöglicht.

Entsprechende Räumlichkeiten für die Sitzungen des Kinder- und Jugendparlamentes und der Arbeitsgemeinschaften/Projektgruppen sind (z.B. im Rathaus Schöneberg) zur Verfügung zu stellen.

12.

Es ist ein kostenloses Bildungsangebot in Zusammenarbeit mit der VHS zu schaffen, um die Mitglieder des KiJuP auf ihre Aufgaben vorzubereiten und über die Strukturen der bezirklichen Verwaltung zu informieren.

13.

Das Kinder- und Jugendparlament triff zu mindestens einer Sitzung pro Quartal zusammen. Unabhängig davon treffen sich Projektgruppen und Arbeitsgemeinschaften des Kinder- und Jugendparlaments nach Bedarf.

14.

Das Kinder- und Jugendparlament gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt einen Vorstand, bestehend aus einem/einer Vorsitzenden und sechs gleichberechtigten Stellvertreter/innen. Der Vorstand lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Dem Vorstand sollen mindestens zwei Grundschüler/innen und ein/e Vertreter/in einer Jugendfreizeiteinrichtung und jeweils mindestens zwei Jungen und zwei Mädchen angehören.

15.

Zu den Plena des KiJuP sind alle Mitglieder des Bezirksamtes, der BV-Vorsteher, die Mitglieder des JHA und je ein/e Vertreter/in der in der BVV vertretenen Parteien einzuladen. Auf Verlangen des KiJuP hat das für den Sachverhalt zuständige Mitglied des Bezirksamtes oder eine Vertretung an der Sitzung des KiJuP teilzunehmen.

 
 

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