Auszug - Kinder- und Jugendparlament - Änderung der GO BVV -  

 
 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 16.11.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1506/XVII Kinder- und Jugendparlament
- Änderung der GO BVV -
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Verwaltungsreform, Informationstechnik und GeschäftsordnungAusschuss für Verwaltungsreform, Informationstechnik und Geschäftsordnung
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchworck, Oliver
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Umsetzung B 6:

1) § 22 (8) neu

Der/die vom Kinder- und Jugendparlament für einen bestimmten Fachausschuss gewählte Vertreter/-in ist zu den entsprechenden Ausschusssitzungen einzuladen. Vertreter/-innen des Kinder- und Jugendparlaments können nur für diejenigen Ausschüsse benannt werden, in die Bürgerdeputierte gewählt werden.

 

   § 22 (8) alt -> (9) neu sowie (9) alt -> (10) neu

 

2) § 23 (5) wird wie folgt geändert:

Es wird ein neuer Satz zwischen Satz 1 und 2 eingefügt:

Vertreter/-innen des Kinder- und Jugendparlaments haben kein Anwesenheitsrecht, wenn ein Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt.

 

§ 23 (9) wird neu gefasst:

Der/die vom Kinder- und Jugendparlament gewählte Vertreter/-in hat in dem entsprechenden Fachausschuss Rederecht.

Umsetzung B 7:

§ 27a wird eingefügt:

(1) Das Kinder- und Jugendparlament hat das Recht, Anträge mit kommunalpolitischem Bezug in die BVV einzubringen.

(2) Diese Anträge werden der BVV-Vorsteherin bzw. dem BVV-Vorsteher zugeleitet, die/der die Anträge an die jeweils zuständigen Fachausschüsse überweist; Anträge ohne kommunalpolitischen Bezug werden an das Kinder- und Jugendparlament zurückverwiesen.

(3) Die Anträge des Kinder- und Jugendparlament sollen i.d.R. in der jeweils folgenden Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu Beginn der Tagesordnung behandelt werden.

Umsetzung B 8:

§ 27a (4) Alle in den Fachausschüssen behandelten Anträge des Kinder- und Jugendparlaments sind als Beschlussempfehlungen auf die Tagesordnung der jeweils folgenden Sitzung der BVV zu setzen, es sei denn, sie wurden von dem/der Vertreter/-in zurückgezogen oder einstimmig abgelehnt.

§ 46 (1) Satz 2 neu:

Nach den mündlichen Anfragen und vor den großen Anfragen sind diejenigen Beschlussempfehlungen gemäß § 27a (4) aus den Ausschüssen auf die Tagesordnung zu setzen, die auf einen Antrag aus dem Kinder- und Jugendparlament zurückgehen.

§ 57 (7) neu: Ein/-e Vertreter/-in aus dem Kinder- und Jugendparlament hat das Recht, zu einer auf einen Antrag aus dem Kinder- und Jugendparlament zurückgehenden Beschlussempfehlung gemäß § 46 I 2 der GO in der BVV für eine Dauer von höchstens 5 Minuten das Wort zur Beratung zu ergreifen.

 
 

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