Drucksache - 1451/XVII
Das Bezirksamt hat sich
zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und folgende
Antwort erhalten: “Sie
haben angeregt, den mittleren Fahrstreifen im Tempelhofer Damm vor der
Autobahnzufahrt für Rechtsabbieger freizugeben. Ihr
Vorschlag würde bedeuten, dass aus zwei Fahrstreifen nach rechts abgebogen
werden darf. Sofern im rechten Fahrstreifen ein Lkw mit Anhänger abbiegt,
benötigt er allerdings die volle Breite der Autobahnzufahrt. Ein links neben
ihm gleichzeitig abbiegendes Kraftfahrzeug müsste dann warten, anderenfalls
bestünde die Gefahr eines Verkehrsunfalles. Aus Sicherheitsgründen kann ich
deshalb Ihren Vorschlag nicht befürworten. Ich habe
zusätzlich prüfen lassen, ob durch längere Grünzeiten für die Kraftfahrzeuge
auf dem Tempelhofer Damm die Abbiegephase verlängert werden kann. Dies ist nur
möglich, wenn für die anderen Verkehrsströme längere Rotzeiten geschaltet
werden. Hierdurch würde aber die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes insgesamt
vermindert werden. Aus diesem Grund muss ich daher davon absehen, die
Signalzeiten an dieser komplexen Kreuzung mit 3 Teilknoten zu ändern. Die
vorliegenden verkehrlichen Zwänge lassen leider keine andere Entscheidung zu.
Hierfür bitte ich um Verständnis.” |
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