Ich
frage das Bezirksamt:
1.
Ist die Ansiedlung der „BIP-Schule“
im Gebäude des ehemaligen Fried-Gymnasiums
für das nächste Schuljahr
beschlossene Sache, da die Leitung der Schule dies
-nach meiner Kenntnis- bereits so
kommuniziert?
2.
Wie stellt das BA sicher, dass
tatsächlich auch Kinder aus einkommensschwachen
Elternhäusern auf diese Schule gehen
können?
3.
Gibt es Informationen bzw.
Nachfragen seitens des BA, wie die Arbeit der
BIP-Schule (Entwicklung
Schülerzahlen, Fluktuation u.ä.) an ihrem bereits bestehenden Standort in Karlshorst
vom Bezirksamt Lichtenberg bewertet wird und gibt es im Schulbetrieb
Schwierigkeiten?
4. (Zusatzfrage)
Hat die BIP-Schule überhaupt die
finanziellen Möglichkeiten, solch einen großen
Schulstandort zu betreiben.
5. (Zusatzfrage)
Nach welchem Tarif bzw. in
Ahnlehnung an welchen Tarif werden die Lehrerinnen
und Lehrer bezahlt ?
Frau Herrmann:
Zu 1: Die BA Vorlage Nr. 3/201/07
zur Nachnutzung der Strausberger Straße 38 als Kreativitätsgrundschule durch
den Kappe e.V. ist durch das BA am 11.12.2007 beschlossen worden. Inzwischen
ist mit dem Schulträger eine Nutzungsvereinbarung geschlossen worden, diese ist
mit Wirkung vom 15. 1.2008 in Kraft getreten. Die Nutzungsvereinbarung soll
mit Aufnahme des Schulbetriebes im
Monat August 2008 durch einen Erbbaurechtsvertrag abgelöst werden. Zu 2: Auf
die Anmeldung an Privatschulen hat das BA keinerlei Einfluss. Grundsätzlich ist
die Einrichtung von Privatschulen eine vorbehaltlich Aufgabe der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Der Bezirk wird in
das Genehmigungsverfahren nicht mit einbezogen. Privatschulen wenden sich nur
dann an den Bezirk, wenn es um Anmietung von Gebäuden geht, die sich im
Fachvermögen bzw. im Finanzvermögen des Bezirkes befinden, d.h. wir können
keinerlei Einfluss nehmen, ob auch Kinder, wo die Eltern nicht 250,- € im Monat
zahlen können. In Ausnahmesituationen bekommen, ob es Sozialstaffelung gibt
oder, oder, oder wie es bei anderen Schulträgern durchaus möglich ist, doch
darauf haben wir leider keine Einflussnahme. Die konkrete Anmeldezahlen erfolgt
zentral durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Für
das Schuljahr 2008/09 sollen für die Strausberger Straße nach Auskunft der
Senatsverwaltung etwa 120 Anmeldungen aus dem Bezirk FK und Mitte bereits
vorliegen. Zu 3: Aufgrund der unter Punkt 2 Zuständigkeit gibt es auch im BA
Lichtenberg, wir haben heute nachgefragt keine detaillierten Angaben zur Arbeit
der Schule. Es wird lediglich eingeschätzt, dass die Schule in Karlshorst stark
nachgefragt ist und die dortigen Schulkapazitäten nicht ausreichen, um den
Bedarf zu decken. Zur Zusatzfrage
1: Die Finanzierung der Schulstandorte, das erfolgt folgendermaßen:
Personalkosten werden wie bekanntermaßen zu 85% vom Senat getragen, dann der
Schulbetrieb wird durch das Schulgeld in Höhe von 250 € pro Monat und Schüler
zzgl. der Hortkosten finanziert und für die Durchführung größerer
Modernisierungsmaßnahmen möchte der Träger oder wird der Träger einen Kredit
aufnehmen. Zur Zusatzfrage 2: Nach Rücksprache mit der zuständigen
Senatsverwaltung liegen keine konkreten Angaben bzw. Vorgaben zur
Eingruppierung des pädagogischen Personals an freien Schulen vor, auch an
dieser Schule nicht. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Festlegung der
Bezüge des pädagogischen Personals in der Verantwortung der privaten erfolgt
und es gibt keine Tarifverträge für Privatschulen.
Herr Hehmke:
Warum hat denn das BA angesichts der
Tatsache, dass das EFG schon längere zeit leer steht ein bedarf in den nächsten
Jahren an mehr Schulkapazitäten im OT abbildet darauf verzichten, z.b. ein
Interessenbekundungsverfahren einzuleiten, sodass mehrere Träger die
Möglichkeit haben, sich zu bewerben und auch die Bevölkerung, die Sozialraum AG
in anderen Gremien in eine solche Entscheidungsfindung einbezogen werden
könnten – warum hat das BA darauf verzichtet, mehr oder weniger unter der Hand
und ohne Information der BVV solche vertraglichen Bindungen eingegangen.
Frau Herrmann:
Über die Information der BVV kann
ich ihnen leider nichts sagen, weil ich auch nicht weiß, was da in dem entspr.
Ausschuss diskutiert worden ist. Wir haben aus dem Standort
Erich-Fried-Gymnasium als BA im Dezember einen Beschluss gefasst, nämlich dass
wir die Gebäude in Zukunft in der tat in einem Interessenbekundungsverfahren
letztendlich auch vergeben werden. Wir haben ja im Moment mehrere Interessen,
z.b. habe ich glaube ich auch in der letzten BVV schon mal bereichtet zur
Roseggergrundschule – das wird es ein enstpr. Interessenbekundungsverfahren
geben. Die Zuständigkeit für die Vergabe, letztendlich liegt eindeutig beim
Immoservice. Die Anregung in der Sozialraum AG zu diskutieren bzw. diese mit
einzubeziehen, werde ich dann mit der Kollegin enstpr. noch mal diskutieren,
wie wir das tun können. D.h. also,
wir haben anhand des EFG dazu verständigt, dass es ein
Interessenbekundungsverfahren geben wird.
Herr Hehmke:
Warum angesichts der Tatsache, dass
es das BA offensichtlich auf transparente Vergabeverfahren bereist verständigt
hat für die Zukunft – warum in diesem Falle davon abgesehen wurde und
vielleicht kann das dann von Seiten des BA die verantwortliche Stadträtin für
Immobilien beantworten.
Dr. Schulz:
Das kann man relativ kurz
beantworten – der Eindruck bei der Diskussion im BA war, dass durch die
vorausgegangenen Verhandlungen ein Vertrauenstatbestand entwickelt hatte, aus
dem sich nicht ohne weiteres das BA mehr hätte zurück ziehen können und aus
diesem Grunde für diesen Fall auf die Einleitung eines
Interessenbekundungsverfahrens verzichtet wurde.