Drucksache - DS/0591/III  

 
 
Betreff: Gewerbebestandssicherung in der Rigaerstraße 71 bis 73a
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Postler, Lorenz
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
05.03.2008 
gemeinsame öffentliche Sitzung der Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen, Sport, Umwelt, Verkehr und Wohnen zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 11.03.2008 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich für das rd. 5.000 m² Grundstück Rigaerstraße 71 bis 73 a einen B-Plan bzw. Änderungs-B-Plan zum Aufsstellungsbeschluss V-78 aufzustellen, welcher im der nördlichen

(hinteren) Hälfte des Grundstückes Gewerbe und in der südlichen (vorderen), zur Rigaerstraße gewandten Hälfte des Grundstückes Wohnungsbau ausweist.

 

 

 

Begründung :

 

 

 

Mit der gerade vom Senat beschlossenen Aufhebung des Sanierungsgebietes "Samarieterviertel" ist die sanierungsrechtliche Gewerbebindung des Grundstückes weggefallen. Um die Bestandssicherung des dort ansässigen Gewerbes (u.a. Stammsitz des Beschäftigungsträgers BUF) dauerhaft zu gewährleisten, ist eine planungsrechtliche Sicherung unabdingbar.

 

Die vom Planungsbüro siforma im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen vorgestellten Planung, auf dem Hof an der nördlichen Brandwand rechts direkt neben dem Gewerbebestandsgebäude (dem Stammsitz von BUF) vier dreigeschossige terassenartige Einfamilienhäuser mit Vorgärten zu bauen, führt in der Umsetzung des Vorhabens zu erheblichen Nutzungskonflikten und ohne planungsrechtliche Sicherung zu einer schleichenden Verdrängung des Gewerbes auf dem seit 1876 bestehenden Gewerbehofes. Mit der hälftigen Nutzungstrennung des Grundstückes (zur Rigaer Straße gerichtete Hälfte  = Wohnungsnutzung / hintere Hofnutzung = Gewerbenutzung) sollen die Nutzungsstörungen gering gehalten werden und seit jahrhunderten bestehende Gewerbenutzung, zumindest im hinteren Bereich gesichert werden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

05.03.2008 StadtBauAS

 

Die DS7 0591/III wird von der einreichenden Fraktion zurückgezogen.

 
 

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