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Drucksache - DS/0591/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt,
unverzüglich für das rd. 5.000 m² Grundstück Rigaerstraße 71 bis 73 a einen
B-Plan bzw. Änderungs-B-Plan zum Aufsstellungsbeschluss V-78 aufzustellen,
welcher im der nördlichen (hinteren) Hälfte des Grundstückes
Gewerbe und in der südlichen (vorderen), zur Rigaerstraße gewandten Hälfte des
Grundstückes Wohnungsbau ausweist. Begründung : Mit der gerade vom Senat
beschlossenen Aufhebung des Sanierungsgebietes "Samarieterviertel"
ist die sanierungsrechtliche Gewerbebindung des Grundstückes weggefallen. Um
die Bestandssicherung des dort ansässigen Gewerbes (u.a. Stammsitz des
Beschäftigungsträgers BUF) dauerhaft zu gewährleisten, ist eine
planungsrechtliche Sicherung unabdingbar. Die vom Planungsbüro siforma im
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen vorgestellten Planung, auf dem Hof an der
nördlichen Brandwand rechts direkt neben dem Gewerbebestandsgebäude (dem
Stammsitz von BUF) vier dreigeschossige terassenartige Einfamilienhäuser mit Vorgärten
zu bauen, führt in der Umsetzung des Vorhabens zu erheblichen
Nutzungskonflikten und ohne planungsrechtliche Sicherung zu einer schleichenden
Verdrängung des Gewerbes auf dem seit 1876 bestehenden Gewerbehofes. Mit der
hälftigen Nutzungstrennung des Grundstückes (zur Rigaer Straße gerichtete
Hälfte = Wohnungsnutzung / hintere
Hofnutzung = Gewerbenutzung) sollen die Nutzungsstörungen gering gehalten
werden und seit jahrhunderten bestehende Gewerbenutzung, zumindest im hinteren
Bereich gesichert werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen. 05.03.2008
StadtBauAS Die DS7
0591/III wird von der einreichenden Fraktion zurückgezogen. |
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