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Drucksache - DS/0585/III
Ich frage das Bezirksamt:
(1)
Sieht
das Bezirksamt nach den Aussagen im Sportausschuss des Abgeordnetenhauses noch
die Möglichkeit, das Baerwaldbad auch in Zukunft für das Schul- und
Vereinsschwimmen zu nutzen? (2)
Unter
der Voraussetzung, dass das Schul- und Vereinsschwimmen nicht mehr möglich sein
sollte: Welche Konsequenzen ergeben sich in welchen Zeitabschnitten und mit
welchen Kosten für den Bezirk? (3)
Kann
das Bezirksamt die Information bestätigen, dass in Zukunft der Bäderbetrieb im
Bad Holzmarktstraße nur noch für den Schul- und Vereinssport möglich sein soll
und das Spreewaldbad für private Nutzerinnen und Nutzer vorgesehen ist? Frau
Klebba: Gestatten
sie mir eine Vorbemerkung, bevor och zur Beantwortung komme, die sich auch auf
die Debatte um die Resolution bezieht. Ich warne ausdrücklich davor, jetzt eine
kleinteilige Diskussion über Informationspolitik zu führen, die sozusagen
dominiert ist möglicherweise von parteipolitischen Sichtweisen in einer
Situation, wo es in der tat darum
geht, ob es in den nächsten Monaten noch ein solches Angebot hier im
Baerwaldbad geben wird oder nicht. Zu 1: Nach den mir übermittelten Äußerungen
im Sportausschuss im Abgeordnetenhaus, bei der ich selber ja nicht anwesend
war, ist es so, dass dort sehr klare Äußerungen getan worden sind, dass die
Bäderbetriebe zukünftig das Schul- und Vereinsschwimmen nicht mehr im
Baerwaldbad verortet sehen und wir können uns im Hinblick auf die Frage der
Mitteilungen oder der Sinneswandlungen der Bäderbetriebe auch die Frage
stellen, warum sozusagen bestimmte Verhandlungsabbrüche oder alternativlose
Mitteilungen, wie sie verfahren werden und 4 Tage vor Weihnachten mitgeteilt
werden und dann im Verlaufe sozusagen der Weihnachts- und Neujahrspause dann offensichtlich
Entscheidungen getroffen worden sind, wie hier schon gesagt wurde, am 15.
Januar 2008 mitgeteilt worden ,
dass die Berliner Bäderbetriebe das Schulschwimmen vom Baerwaldbad in
die Holzmarkstraße verlagern werden und wollen und dieses begründet wurde
letztlich, dass das Schulschwimmen oder das Vorhalten des Schulschwimmens in
der Holzmarkstraße für die Berliner Bäderbetriebe als wirtschaftlicher
angesehen wird, als weiterhin die 170 000 € an den TSB zu finanzieren, um dort
entspr. Wasserfläche anzumieten
und dadurch entfallen natürlich dann auch die Schwimmzeiten, sodass Schul- und
Vereinsschwimmen im Baerwaldbad. Es gab gestern einen Abstimmungstermin
zwischen der Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft, Forschung, also der
schulaufsichtlichen Seite den Bäderbetrieben und dem Schulamt und auch dort
machten die Vertreter der Bäderbetriebe unmissverständlich klar, dass sie keine
Verantwortung mehr für das Schul- und Vereinsschwimmen im Baerwaldbad sehen,
denn der Vertrag sei zum 31.12. 2007 ausgelaufen und sie hätten inzwischen
geprüft und das Schul- und Vereinsschwimmen sei dort unterzubringen und
insofern hätten sie das auf einer entspr. Abstimmungsrunde mit den
Schwimmvereinen am 7.1.08 auch so ausgehandelt und da der Betreiber erklärt
habe, das Bad sei zum 31.1.08 geschlossen, hätte sie handeln müssen und das sei
nun die Folge ihres Handelns und deshalb würden sie alles in die Holzmarkstraße
verlagern. Sie sehen damit auch keine Verpflichtung mehr für eine finanzielle
Untersetzung, allerdings bleibt es natürlich ein stückweit ein Geheimnis der
Bäderbetriebe, warum sie sich nicht mehr in einer Zahlungspflicht sehen, da
bisher noch keine Schule oder Schulklasse in die Holzmarkstraße verlagert ist.
Ich stehe auch selbstverständlich in den letzten Wochen und Tagen in einem sehr
engen Kontakt mit dem Betreiber des Baerwaldbades und dieser hat mir nun auch
ganz jüngst mitgeteilt, dass sie im Vorstand darüber beraten hätten und das Bad
trotz der jetzigen Situation auch in der Zukunft für eine Öffentlichkeit offen
halten wollen und sozusagen die Bedingungen, die sich jetzt aufgrund des Abzugs
der Zahlungsverantwortung der Bäderbetriebe ergibt, dieses nicht so hinnehmen
wollen. Das Schulschwimmen soll nach Planung der Bäderbetriebe ab 1.2. durch
die Bereitstellung von Nutzungszeiten in der Holzmarkstraße und im Spreewaldbad
abgesichert werden und nun wird es darauf ankommen, wie dieses sozusagen mit
entspr. Folgenotwendigkeiten , die sich aus einem solchen Zeitpunkt ergeben,
wie das realisiert werden kann. Zu 2: Für die Schwimmvereine, die bisher im
Baerwaldbad den Schwimmsport betrieben haben, die alle aus dem OT Kreuzberg
stammen, bedeutet das, zwangsweiser Unzug in die Holzmarkstraße einen
erheblichen Eingriff in die Vereins- und Mitgliederstruktur insb. im Kinder-
und Jungendbereich ist ein erheblicher Abgang an jungen Mitgliedern zu
erwarten, die im weiteren Umfeld des Baerwaldbades wohnen. Die Standortfrage
ist bei Kindern und Jugendliche immer, also bei Kindern noch mehr ein
besonderes Problem. Der größte Schwimmverein im Bezirk ist ja inzwischen der
TSB selbst und bei einer völligen Schließung des Bades würde er
selbstverständlich auch nicht über Schwimmzeiten verfügen und bei der Vergabe
von Schließzeiten in der Holzmarkstraße und im Spreewaldbad wurde er bisher
nicht berücksichtigt. Nicht absehbar ist die Kostenfrage bei einer völligen
Schließung des Baerwaldbades für den Bezirk und einer möglichen Abgabe an den
Liegenschaftsfonds insofern weil an dem Schulgebäude oder bisher werden die
Schulgebäude Herzschule und in der ... vom Baerwaldbad beheizt und mit Strom
versorgt. Das ist sozusagen keine Medientrennung und auch das ist sozusagen
eine Frage, wenn jetzt geschlossen werde, würde ein akutes Problem entstehen.
Für neue Grundschulen, wie Fanny-Hänselgrundschule, die Glasbrennergrundschule,
die Nürtingengrundschule, die Herzgrundschule, die Reinhardwaldschule,
Plaungrundschule und die Liebmannschule hat die Verlagerung des Schulschwimmens
in die Holzmarkstraße bzw. ins Spreewaldbad eine Veränderung des Stundenplanes
der 3. Klassen zur Folge und für den Bezirk sind die Folgekosten, die
zusätzlichen Beförderungsaufwände, die derzeit noch nicht genau benannt werden
könne, weil dazu entspr. Prüfungen durch die Beförderungsfirmen notwendig sind,
aber wir rechnen mit einer Kostenschätzung von 50-60000 € pro Jahr. Das wäre ja
auch der Betrag gewesen, den wir angesichts der Situation kurz vor Weihnachten,
in der uns die Bäderbetriebe mitgeteilt haben, dass sie nicht
verhandlungsbereit sind, sozusagen die bisherigen Leistungen und Aufwendungen
in irgendeiner Form zu verändern sozusagen damit in der Option Schließung des
Bades der Bezirk hätte einsetzen können und wollne für das Bad. Zu 3: Ja, das
Schwimmbad in der Holzmarkstraße wird zukünftig weitgehend dem Schul- und
Vereinsschwimmen zur Verfügung gestellt und die Öffnungszeiten für die
öffentliche Nutzung sollen so sein, dass Montags und Mittwochs von 6.30 bis
14.00 für die Öffentlichkeit geöffnet ist, allerdings ab 8.00 ein
eingeschränkter Badebetrieb, also nur einzelne Bahnen nur das öffentliche
Schwimmen zur Verfügung gestellt werden können, weil da eben nun Schulschwimmen
drin ist. Dienstags und Donnerstags ist nur von 6.30 bis 8.00 für die
Frühaufsteher dann eine öffentliche Nutzung des Bades möglich und Freitags soll
von 10-14.00 auch als eingeschränkte Badebetrieb durch das Schulschwimmen. Das
Spreewaldbad soll überwiegend in der öffentlichen Nutzung bleiben, es gehört
sozusagen zu den 4 Topbädern der Berliner Bäderbetriebe in Berlin und den
Schwimmvereinen ist daher am 20.12. mitgeteilt worden, dass die gesamten
Trainingszeiten im Spreewaldbad abgezogen würden. Erst nach heftigen Protesten
der Schwimmvereine wurden die Zeiten für den Kinder- und Jugendbereich zwischen
16 und 19.00 Uhr weiterhin zur Verfügung gestellt. So ist die Situation. Herr
Schüßler: Der
Termin 15. Januar ist ja schon mehrfach genannt worden. Ob denn seit der
bekannt gewordenen Entscheidung der Berliner Bäderbetriebe seitens des BA
Gespräche geführt worden sind mit der zuständigen Senatsverwaltung,
Sportverwaltung bzw. auch mit dem Vorstand der Berliner Bäderbetriebe oder auch
Aufsichtsrates, die ja teilweise bei der Senatsverwaltung angesiedelt sind und
wenn ja, welche Ergebnisse denn diese Gespräche hatten. Frau
Klebba: Die
Gespräche sowohl mit der Senatssportverwaltung, die jetzt jüngst mit der
Schulverwaltung, das hatte ich erwähnt, wurden vor der Entscheidung und nach
der Entscheidung geführt. Dort ist die Haltung eindeutig, dass die Planung der
Berliner Bäderbetriebe unterstützt wird von Seiten der Senatsschulverwaltung
und insb. Wert darauf gelegt wird, dass es zu keinen Ausfallzeiten des
Schulschwimmens kommen darf und insofern die Frage von Übergangssituationen
noch derzeit sich in einer abschließenden Prüfung befinden, aber sozusagen vom
Grundsatz her, wenn die Kapazitäten die Bade-oder Schwimmkapazitäten das in
anderen Bädern zulassen, gibt es von Seiten der Senatsverwaltungen keine
Einwände.
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