Drucksache - DS/0577/III  

 
 
Betreff: Schulschwimmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
  Glatzel, Edgar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 25.01.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieviele Schüler müssen im kommenden Schuljahr Schwimmunterricht erteilt bekommen?

  2. Wieviele Schüler werden noch im Baerwald Bad bis 8/2008 unterrichtet?

  3. Wieviele Schüler müssen jetzt schon per Bus zum Schwimmen transportiert werden? (Febr – August 2008)

Was kostet dieser Transport den Bezirk?

 

Frage

Herr Glatzel:

Sind diese Kosten bei der vorläufigen Haushaltswirtschaft unabdingbare Kosten vom Senat so anerkannt, das wir die kriegen die 50000.

 

Frau Klebba:

Die Frage der Unabweisbarkeit ergibt sich dann, wenn das Bad geschlossen ist und die SchülerInnen der 3. Klassen den obligatorischen Schwimmunterricht haben an einem anderen Standort zu befördern. Für die Beförderung der SchülerInnen ist der Bezirk zuständig, das ist eine Bezirksangelegenheit und dann wenn sozusagen diese Planungen real also nicht nur Planungen sind, sondern Realität ist, dann ergibt sich die Unabweisbarkeit nach Artikel 89 und damit ist der Bezirk auch im rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft gehalten, diese Ausgaben zu leisten. Die andere Frage ist, ob wir über sozusagen zusätzliche Aufwendungen, die nicht in unseren Haushaltsplan stehen, ob wir diese sozusagen dann rückwirkend erstattet bekommen. Das ist sicherlich ein Tatbestand, der im Rahmen von Basiskorrekturverfahren beantragt wird und insofern werden wir den sicherlich einreichen, aber sozusagen, wie damit umgegangen wird, darüber kann man keine Aussagen treffen. Die Unabweisbarkeit ist allerdings gegeben.

 
 

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