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Drucksache - DS/0577/III
Ich
frage das Bezirksamt:
Was
kostet dieser Transport den Bezirk? Frage Herr Glatzel: Sind diese Kosten bei der vorläufigen Haushaltswirtschaft
unabdingbare Kosten vom Senat so anerkannt, das wir die kriegen die 50000. Frau Klebba: Die Frage der Unabweisbarkeit ergibt sich dann, wenn das
Bad geschlossen ist und die SchülerInnen der 3. Klassen den obligatorischen
Schwimmunterricht haben an einem anderen Standort zu befördern. Für die
Beförderung der SchülerInnen ist der Bezirk zuständig, das ist eine
Bezirksangelegenheit und dann wenn sozusagen diese Planungen real also nicht
nur Planungen sind, sondern Realität ist, dann ergibt sich die Unabweisbarkeit
nach Artikel 89 und damit ist der Bezirk auch im rahmen der vorläufigen
Haushaltswirtschaft gehalten, diese Ausgaben zu leisten. Die andere Frage ist,
ob wir über sozusagen zusätzliche Aufwendungen, die nicht in unseren
Haushaltsplan stehen, ob wir diese sozusagen dann rückwirkend erstattet
bekommen. Das ist sicherlich ein Tatbestand, der im Rahmen von
Basiskorrekturverfahren beantragt wird und insofern werden wir den sicherlich
einreichen, aber sozusagen, wie damit umgegangen wird, darüber kann man keine
Aussagen treffen. Die Unabweisbarkeit ist allerdings gegeben. |
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