Drucksache - DS/0568/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
BA wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür
einzusetzen, das die Briefzustellung des Jobcenters weiterhin von der Post
durchgeführt wird und nicht an die PIN AG übertragen wird. Desweiteren
sollte das Bezirksamt prüfen, inwieweit die Briefzustellung der
Bezirksverwaltung Friedrichshain/Kreuzberg wieder durch die Post und nicht
durch die PIN AG durchgeführt wird, um damit die Einführung des
Postmindestlohnes und damit einen Lohn, von dem die Briefzustellerinnen und
Briefzusteller auch allein Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, zu
unterstützen. Begründung: Dee
angeblichen Bestrebungen des Jobcenters zur Beauftragung der PIN AG sind
deshalb abzulehnen, weil damit nur scheinbar Kosten eingespart werden, da eine
Firma unterstützt wird, die zwar Arbeitsplätze schafft, die Beschäftigten aber
zum Großteil ergänzende Hilfen vom Jobcenter benötigen, um Ihren
Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Das Jobcenter und auch das BA sollten dagegen
–wenn wie hier möglich- solche Firmen unterstützen, die einen angemessenen und
vor allem ausreichenden Lohn zahlen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Beschäftigung und JobCenter überwiesen. 13.03.08 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
BA wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür
einzusetzen, das die Briefzustellung des Jobcenters nicht mehr von der PIN AG
durchgeführt wird. Des
weiteren sollte das Bezirksamt prüfen, inwieweit die Briefzustellung der
Bezirksverwaltung Friedrichshain/Kreuzberg wieder durch die Post und nicht
durch die PIN AG durchgeführt wird, um damit die Einführung des
Postmindestlohnes und damit einen Lohn, von dem die Briefzustellerinnen und
Briefzusteller auch allein Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, zu
unterstützen. 19.03.08 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
BA wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür
einzusetzen, das die Briefzustellung des Jobcenters nicht mehr von der PIN AG
durchgeführt wird. Des
weiteren sollte das Bezirksamt prüfen, inwieweit die Briefzustellung der
Bezirksverwaltung Friedrichshain/Kreuzberg wieder durch die Post und nicht
durch die PIN AG durchgeführt wird, um damit die Einführung des
Postmindestlohnes und damit einen Lohn, von dem die Briefzustellerinnen und
Briefzusteller auch allein Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, zu
unterstützen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin