Drucksache - DS/0578/III  

 
 
Betreff: Wie steht es mit der Ansiedlung der BIP-Schule des Kappe e. V. im Ortsteil Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Lewitz, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 24.01.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1.

Ist die Ansiedlung der „BIP-Schule“ im Gebäude des ehemaligen Fried-Gymnasiums

für das nächste Schuljahr beschlossene Sache, da die Leitung der Schule dies

-nach meiner Kenntnis- bereits so kommuniziert?

2.

Wie stellt das BA sicher, dass tatsächlich auch Kinder aus einkommensschwachen

Elternhäusern auf diese Schule gehen können?

3.

Gibt es Informationen bzw. Nachfragen seitens des BA, wie die Arbeit der

BIP-Schule (Entwicklung Schülerzahlen, Fluktuation u.ä.) an ihrem bereits bestehenden Standort in Karlshorst vom Bezirksamt Lichtenberg bewertet wird und gibt es im Schulbetrieb Schwierigkeiten?

4. (Zusatzfrage)

Hat die BIP-Schule überhaupt die finanziellen Möglichkeiten, solch einen großen

Schulstandort zu betreiben.

5. (Zusatzfrage)

Nach welchem Tarif bzw. in Ahnlehnung an welchen Tarif werden die Lehrerinnen

und Lehrer  bezahlt ?

 

Frau Herrmann:

Zu 1: Die BA Vorlage Nr. 3/201/07 zur Nachnutzung der Strausberger Straße 38 als Kreativitätsgrundschule durch den Kappe e.V. ist durch das BA am 11.12.2007 beschlossen worden. Inzwischen ist mit dem Schulträger eine Nutzungsvereinbarung geschlossen worden, diese ist mit Wirkung vom 15. 1.2008 in Kraft getreten. Die Nutzungsvereinbarung soll mit  Aufnahme des Schulbetriebes im Monat August 2008 durch einen Erbbaurechtsvertrag abgelöst werden. Zu 2: Auf die Anmeldung an Privatschulen hat das BA keinerlei Einfluss. Grundsätzlich ist die Einrichtung von Privatschulen eine vorbehaltlich Aufgabe der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Der Bezirk wird in das Genehmigungsverfahren nicht mit einbezogen. Privatschulen wenden sich nur dann an den Bezirk, wenn es um Anmietung von Gebäuden geht, die sich im Fachvermögen bzw. im Finanzvermögen des Bezirkes befinden, d.h. wir können keinerlei Einfluss nehmen, ob auch Kinder, wo die Eltern nicht 250,- € im Monat zahlen können. In Ausnahmesituationen bekommen, ob es Sozialstaffelung gibt oder, oder, oder wie es bei anderen Schulträgern durchaus möglich ist, doch darauf haben wir leider keine Einflussnahme. Die konkrete Anmeldezahlen erfolgt zentral durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Für das Schuljahr 2008/09 sollen für die Strausberger Straße nach Auskunft der Senatsverwaltung etwa 120 Anmeldungen aus dem Bezirk FK und Mitte bereits vorliegen. Zu 3: Aufgrund der unter Punkt 2 Zuständigkeit gibt es auch im BA Lichtenberg, wir haben heute nachgefragt keine detaillierten Angaben zur Arbeit der Schule. Es wird lediglich eingeschätzt, dass die Schule in Karlshorst stark nachgefragt ist und die dortigen Schulkapazitäten nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken.  Zur Zusatzfrage 1: Die Finanzierung der Schulstandorte, das erfolgt folgendermaßen: Personalkosten werden wie bekanntermaßen zu 85% vom Senat getragen, dann der Schulbetrieb wird durch das Schulgeld in Höhe von 250 € pro Monat und Schüler zzgl. der Hortkosten finanziert und für die Durchführung größerer Modernisierungsmaßnahmen möchte der Träger oder wird der Träger einen Kredit aufnehmen. Zur Zusatzfrage 2: Nach Rücksprache mit der zuständigen Senatsverwaltung liegen keine konkreten Angaben bzw. Vorgaben zur Eingruppierung des pädagogischen Personals an freien Schulen vor, auch an dieser Schule nicht. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Festlegung der Bezüge des pädagogischen Personals in der Verantwortung der privaten erfolgt und es gibt keine Tarifverträge für Privatschulen.

 

Herr Hehmke:

Warum hat denn das BA angesichts der Tatsache, dass das EFG schon längere zeit leer steht ein bedarf in den nächsten Jahren an mehr Schulkapazitäten im OT abbildet darauf verzichten, z.b. ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten, sodass mehrere Träger die Möglichkeit haben, sich zu bewerben und auch die Bevölkerung, die Sozialraum AG in anderen Gremien in eine solche Entscheidungsfindung einbezogen werden könnten – warum hat das BA darauf verzichtet, mehr oder weniger unter der Hand und ohne Information der BVV solche vertraglichen Bindungen eingegangen.

 

Frau Herrmann:

Über die Information der BVV kann ich ihnen leider nichts sagen, weil ich auch nicht weiß, was da in dem entspr. Ausschuss diskutiert worden ist. Wir haben aus dem Standort Erich-Fried-Gymnasium als BA im Dezember einen Beschluss gefasst, nämlich dass wir die Gebäude in Zukunft in der tat in einem Interessenbekundungsverfahren letztendlich auch vergeben werden. Wir haben ja im Moment mehrere Interessen, z.b. habe ich glaube ich auch in der letzten BVV schon mal bereichtet zur Roseggergrundschule – das wird es ein enstpr. Interessenbekundungsverfahren geben. Die Zuständigkeit für die Vergabe, letztendlich liegt eindeutig beim Immoservice. Die Anregung in der Sozialraum AG zu diskutieren bzw. diese mit einzubeziehen, werde ich dann mit der Kollegin enstpr. noch mal diskutieren, wie wir das tun können.  D.h. also, wir haben anhand des EFG dazu verständigt, dass es ein Interessenbekundungsverfahren geben wird.

 

Herr Hehmke:

Warum angesichts der Tatsache, dass es das BA offensichtlich auf transparente Vergabeverfahren bereist verständigt hat für die Zukunft – warum in diesem Falle davon abgesehen wurde und vielleicht kann das dann von Seiten des BA die verantwortliche Stadträtin für Immobilien beantworten.

 

Dr. Schulz:

Das kann man relativ kurz beantworten – der Eindruck bei der Diskussion im BA war, dass durch die vorausgegangenen Verhandlungen ein Vertrauenstatbestand entwickelt hatte, aus dem sich nicht ohne weiteres das BA mehr hätte zurück ziehen können und aus diesem Grunde für diesen Fall auf die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens verzichtet wurde.

 

     

 

 

 
 

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