Drucksache - DS/0586/III
(1)
Ist
dem Bezirksamt bekannt, dass die Radsatzdreherei das älteste Gebäude des
ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes Franz Stenzer ist? (Quelle: Finanzamt
Friedrichstadt, Einheitswertbogen III, 1940) (2)
Welche
Position nimmt das Bezirksamt bezüglich dieser Sachlage zur Nutzung der
Radsatzdreherei ein? (3)
Wird
sich das Bezirksamt gegenüber dem Berliner Amt für Denkmalschutz dafür
einsetzen, dass die Radsatzdreherei unter Denkmalschutz gestellt wird? Nachfragen: (4)
Sind
dem Bezirksamt die Nachnutzungspläne des gegenwärtigen Nutzers/Eigentümers
Herrn Klaus Wagner für die denkmalgeschützten Gebäude bekannt? (5)
Ist
das Bezirksamt der Auffassung, das entgegen dem Beispiel des mechanisierten
Stellwerks auf dem Gelände des Wriezener Bahnhofs, die auf dem Revaler Fünfeck
befindlichen Denkmal- und Ensemblegeschützten Gebäude nicht geschliffen werden? (6)
Welche
Überlegungen bzw. Planungen hegt das Bezirksamt bzw. hält es für realistisch,
um mit öffentlichen Mitteln (u.a. Städtebaulicher Denkmalschutzfond) eine
denkmalgerechte Sanierung der vier oben aufgeführten Gebäude durchzuführen? Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 24.01.2008 Der Bezirksbürgermeister und Leiter der Abteilung Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung Die LINKE über Büro der BVV Schriftliche
Beantwortung der mündlichen Anfrage DS/0586/III
Denkmalschutz und Revaler
Fünfeck, hier:
Ambulatorium, Beamtenwohnhaus, Verwaltungsgebäude; Radsatzdreherei u. a. m. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre
Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die
Radsatzdreherei das älteste Gebäude des ehemaligen
Reichsbahnausbesserungswerkes Franz Stenzer ist? (Quelle: Finanzamt
Friedrichstadt, Einheitswertbogen III, 1940) Wegen der Erkrankung,
der mit dem RAW-Gelände betrauten Mitarbeiterin/UD kann das Bezirksamt z. Zt.
nicht bestätigen, dass die „Radsatzdreherei“ das älteste Gebäude ist. Die in
der Anfrage genannte Quelle kann dazu nur ein Hinweis sein. 2. Welche Position nimmt das Bezirksamt
bezüglich dieser Sachlage zur Nutzung der Radsatzdreherei ein? Die „Radsatzdreherei“ wird vom
Bezirksamt, neben anderen Gebäuden auf dem RAW-Gelände, als erhaltenswertes
Gebäude angesehen. Davon unabhängig besitzen weitere Gebäude auf dem Areal
schon den besonderen Schutz gemäß Berliner Denkmalschutzgesetz. 3. Wird sich das Bezirksamt gegenüber
dem Berliner Amt für Denkmalschutz dafür einsetzen, dass die Radsatzdreherei
unter Denkmalschutz gestellt wird? Das Bezirksamt hatte sich schon in
der Vergangenheit gegenüber dem für die Unterschutzstellung zuständigen
Landesdenkmalamt dafür eingesetzt, über die geschützten Gebäude hinaus weitere
Bestandsgebäude in die Berliner Denkmalsliste aufzunehmen. Bislang allerdings ohne Erfolg. Vor
dem Hintergrund der DS 0572/III der BVV Friedrichshain-Kreuzberg wird sich das
Bezirksamt allerdings erneut beim Landesdenkmalamt für die Unterschutzstellung
der „Radsatzdreherei“ einsetzen. Franz Schulz -Bezirksbürgermeister- |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin