Drucksache - DS/0573/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV jährlich im 1. Quartal einen Bericht zu Vorfällen und Straftaten mit vermuteten oder bestätigten rassistischen, fremdenfeindlichen und/oder rechtsradikalen Hintergrund vorzulegen. Dazu sollen, über die polizeiliche Kriminalstatistik hinaus, auch die Erkenntnisse von Nichtregierungsorganisationen, wie z.B. den Opferberatungsstellen, aufgenommen werden. In diesem Bericht sollen detaillierte Angaben über Art und Weise, Ort und Zeitpunkt der Vorfälle enthalten sein.
Begründung:
In den vergangenen zwei Jahren zeigte Friedrichshain-Kreuzberg zunehmend ein Gesicht, das so nur von Wenigen wahrgenommen wird. Ein Bezirk der im Ansehen von Berlin, überregional und international für tolerantes Miteinander von verschiedenen Lebensweisen und -auffassungen steht. Hipp, jung, alternativ und erlebnisreich sind nur einige Attribute, die viele Mitbürger/innen mit unserem Bezirk verbinden. Da passt es so gar nicht ins Bild, das es gerade in diesem unserem Bezirk in Berlin die meisten Vorfälle von Alltagsrassismus und gewalttätiger Übergriffe mit rechtsextremen Hintergrund auf Mitbürger, vermeintlich nicht-deutscher Herkunft, auf Andersdenkende und –aussehende, gibt. Die Erfahrung aus der täglichen Arbeit von Opferberatungsstellen und Initiativen gegen Rechts zeigen das die Chronik und die Polizeiliche Kriminalstatistik der Politisch-Motivierten-Kriminalität (PMK) sich deutlicher ergänzen als überschneiden, und somit nur mit verschiedenen Quellen ein objektives Lagebild der rassistisch und rechtsextremistisch motivierten Vorfälle und Straftaten in unserem Bezirk entstehen kann.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV jährlich im 1. Quartal einen Bericht zu Vorfällen und Straftaten mit vermuteten oder bestätigten rassistischen, fremdenfeindlichen und/oder rechtsradikalen Hintergrund vorzulegen. Dazu sollen, über die polizeiliche Kriminalstatistik hinaus, auch die Erkenntnisse von Nichtregierungsorganisationen, wie z.B. den Opferberatungsstellen, aufgenommen werden. In diesem Bericht sollen detaillierte Angaben über Art und Weise, Ort und Zeitpunkt der Vorfälle enthalten sein.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text siehe Anlage.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Frauen und Gleichstellung, Ausschuss für Integration und Migration, Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung und Quartiersmanagement ff.
IntMig 11.06.09
Herr Dr. Schulz berichtet, dass diesbezüglich Zahlen beim LKA vorliegen. Frau Reinke bietet an, dass sie sich um die Anfrage beim LKA kümmern wird.
IntMig empfiehlt dem federführenden Ausschuss, der BVV zu empfehlen, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.
QM 10.09.2009:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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