Drucksache - DS/0588/III  

 
 
Betreff: Warum lässt das Bürgeramt seine Kritik am Staat Israel dessen Studenten spüren ?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WAS - BWAS - B
  Lüdecke, Andreas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 30.01.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Worauf ist zurückzuführen, dass das Bürgeramt seit Ende 2007 Studienplatzbewerbern israelischer Herkunft die Beglaubigung sowohl der Kopien der Übersetzungen ihrer Schulzeugnisse als auch der jeweils beigefügten Bescheinigung des offiziellen Dolmetschers über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzungen selbst dann verweigert, wenn beides mit einer Apostille versehen ist?

(So geschehen im November 2007 sowie am Montag, den 07. Januar 2008, und Mittwoch, den 09.01.2008.)

  1. Liegt es in der Absicht des Bezirksamts, israelischen Staatsangehörigen die Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule in Deutschland unmöglich zu machen,

wenn es

    1. das Haager Beglaubigungsübereinkommen vom 05.10.1961

(Veröffentlicht im BGBL. II 1965, S.876)

und

    1. das Übereinkommen über die Anerkennung ausländischer Zeugnisse und Urkunden für den Schul- und Hochschulbereich vom 21.12.1979

(Von Deutschland ratifiziert am 08.12.1994, von Israel ratifiziert am 13.08.1981)

unterläuft?

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, zur mindestens bis Mitte 2007 gültigen Praxis zurückzukehren oder doch wenigstens die betroffenen Bürger Israels darauf hinzuweisen, dass sie die erforderlichen Beglaubigungen in anderen Bezirksämtern Berlins problemlos erhalten können?

 

 

Die Beantwortung erfolgt gemeinsam mit der DS 0582/III !

 

Frau Burkert-Eulitz:  (Bemerkung zur DS 0582/III(

Mir sei ganz erlaubt, dass ich mich vom mitschwingenden Duktus meines Vorredners abheben möchte und die Vorwürfe, die da mitschwingen mir nicht zu eigen mache, sondern in meinem Mittelpunkt meiner Fragen nur steht, ob es unnötigen Bürokratismus gibt oder nicht.

 

Dr. Beckers:

Zur DS 0588/III (Fragesteller: Herr Lüdecke)

Zum konkreten Fall kann ich aus datenschutzrechtlichen Dingen keine Stellungnahme geben, bin aber gern bereit, in einem persönlichen Gespräch mit der entspr. Sachbearbeiterin und mit dem Antragsteller die Sachlage noch einmal zu erörtern und auch die Gründe noch mal darzustellen, warum so entschieden wurde, wie entscheiden werden musste.

Zum Sachverhalt: Die Echtheit einer im Ausland ausgestellten Urkunde wird für die deutschen Behörden durch eine Apostille bestätigt. Das ist eine Beglaubigungsform, die 1961 in den Vertragsstaaten des Prager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer, öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 eingeführt wurde. Im Verhältnis zu Deutschland gilt das Abkommen für über 100 Staaten. Das Bürgeramt prüft bei einer Beglaubigung lediglich, ob das vorgelegte Original mit der Abschrift bzw. Kopie übereinstimmt und bestätigt diesen beglaubigungsvermerkt. Dies setzt voraus, dass der Antragsteller die notwendigen Dokumente im Original, Kopie, Abschrift zur Beglaubigung vorlegt. Werden die Beglaubigungen in fremdsprachlichen Urkunden vorgelegt, ist die Dienstkraft angehalten, eine Übersetzung von einem vereidigten und bei den deutschen Gerichten zugelassenen Übersetzer anzufordern. Dies ist wichtig, um sicher zu stellen, dass das zu beglaubigende Dokument keine ungesetzlichen oder wahrheitswidrigen Inhalte enthält. Gleichzeitig muss das Bürgeramt aus dem Inhalt erkennen, dass die Zuständigkeit auch gegeben ist. Des weiteren wird für die Verwendung ausländischer Urkunden oder Zeugnisse im Innland jedoch vielfach eine Bestätigung benötigt, dass es sich hierbei um eine echte Urkunde handelt. Diese Bestätigung kann nur durch das ausstellende Land in o.g. Apostille erfolgen. Die Bürgerämter sind dazu nicht befugt. Die Bearbeitungspraxis gilt einheitlich in allen Berliner Bezirken, schon seit Jahren. Eine Änderung Ende 2007 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat es nicht gegeben. Der Vorwurf der Schikane und Ausländerfeindlichkeit wird durch das BA entschieden zurück gewiesen. Gerade die MitarbeitereInnen aus den Bürgerämtern sind in unserem Bezirk haben täglich mit Menschen mit unterschiedlicher Herkunftsländer zu tun. Sie verstehen sich als Dienstleistler, sind serviceorientiert an der kontinuierlichen Verbesserung des Berliner Verwaltungshandelns mitarbeiten. Sie behandeln jeden Kunden gleichermaßen achtungsvoll, zeigen Problemlösungen auf und auch wenn sie nicht immer für das primäre Anliegen zuständig sind. Es gibt ein Bürgermonitorring der Bürgerämter 2007, dass ist noch nicht erschienen, aber da wird das hier gesagte hier auch bestätigt. Wir haben ein weitaus besseres Ergebnis diesbezüglich, als in der Vergangenheit. Die MitarbeiterInnen lassen sich nicht durch Drohungen bei ihren Entscheidungen unter Druck setzen. Sie handeln entspr. Gesetzlicher Grundlagen und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen und Rundschreiben. Zu 2: Wie schon zu 1. ausgeführt, wird bei den Beglaubigungen von Zeugnissen  nicht zwischen den Herkunftsländern unterschieden. Zu 3: Durch das BA gab es keine Änderung der Bearbeitungspraxis, somit ist eine Rückkehr zur alten Praxis nicht möglich. Die entspr. Vorschriften gelten für alle Berliner Bezirke. Ich sag in diesem Punkt auch noch mal, ein Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes würde von keinem Mitglied des BA toleriert werden. Der in der Überschrift ihrer mdl. Anfrage enthaltende Vorwurf wird auch auf das schärfste von den MitarbeiterInnen des Bürgeramtes zurück gewiesen. Auch wütendes Verhalten eines einzelnen Bezirksverordneten gegen Mitarbeiter des Bürgeramtes wird auch an deren Praxis nichts ändern.

 

Zur DS 0582/III: (Fragesteller. Frau Burkert-Eulitz)

Zu 1:  Das habe ich schon mit beantwortet. Zu 2: aus unserer Sicht hat sich nichts geändert . Zu 3: Das ist eine interessante Frage, aber das kann ich jetzt noch mal kurz, was ich vorhin angedeutet habe, hier ausführlich erläutern. Wie unter 2 gesagt gab es keine Änderung der Bearbeitungspraxis. Die Übersetzung fremdsprachlicher Urkunden ist erforderlich, wenn sich die beglaubigende Stelle - das Bürgeramt an dieser Stelle- kein Bild vom Inhalt machen kann und zwar kommt es für die Bestätigung der Übereinstimmung der Kopie mit dem Original regelmäßig nicht auf den Inhalt an, sondern bei einer Beglaubigung ist jedoch abzusehen, wenn der Inhalt offensichtlich ungesetzlich, wahrheits....? oder sittenwidrig ist oder die Beglaubigung dazu dienen soll, einer Privaturkunde ein amtliches Aussehen zu geben. Bei Privaturkunden außer deutschen Personenstandsurkunden oder bei Urkunden ausländischer Behörden besteht nur dann eine Zuständigkeit der Bürgerämter zur Beglaubigung, wenn sie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt sind. Die beglaubigende Stelle muss sich auch deshalb ein ungefähres Bild vom Bild machen können. Handelt es sich erkennbar um ein Schulzeugnis, muss für die Prüfung ob Beglaubigungshindernisse vorliegen nicht zwingend eine Übersetzung angefordert werden, auch wenn die Sprachkenntnisse desjenigen, der die Beglaubigung vornimmt, nicht ausreichen, um jedes Detail zu übersetzen. Im Hinblick auf die Kosten wird hier auf eine Übersetzung durch einen amtlichen Dolmetscher insb. bei englischen oder französischen Zeugnissen verzichtet. Bei in Deutschland wenig geläufigen Sprachen wird allerdings nach den Anforderungen der Stellen, die die Beglaubigungen benötigen, oftmals ohnehin eine Übersetzung einzuholen, sodass es hier vielfach eine sachgerechte Übersetzung bereits im Rahmen der Beglaubigung anzufordern.

 

Herr Lüdecke:

Ich frage deswegen noch mal nach, wenn sich da gar nichts geändert hat, wenn das sowieso schon immer so war, wie kommt es denn dann, dass seit November letzten Jahres mehrere Fälle – ich kenne mindestens 4 – davon betroffen sind, die aus Israel kommen und nicht beglaubigt wurden, gleichzeitig aber in dem gleichen Zeitraum aus Indonesien, aus dem Irak, aus Iran, aus USA oder Türkei die Beglaubigung hier in Kreuzberg ohne Probleme vorgenommen worden ist.  Wieweit sind sie da denn wirklich darüber erstaunt, dass wir dort mehr vermuten, als sie hier sagen.

 

Dr. Beckers:

Herr Lüdecke, ich finde es eigentlich keine sehr, sage mal objektive Umgangsweise, wenn uns unterstellt wird, was sie hier auch in ihrer Überschrift unterstellen, das hab ich schon mal gesagt, dass gerade wir hier in diesem BA, wird es niemals... (Beifall)...also wir haben 20867 Beglaubigungen vorgenommen im Jahre 2007. Ich wiederhole noch mal – 20867 – Sie greifen jetzt hier ein paar Zahlen heraus, zu denen ich im Einzelfall auch wenig sagen kann. Ich kann ihnen nur sagen, dass es hier in diesen Fällen, die hier von ihnen genannt werden, sicherlich Gründe gibt, warum es nicht geschehen konnte. Diese Gründe müssen im einzelnen nachvollzogen werden. Ich hab das in einem Fall, den ich im Detail nicht bereden darf getan und aus meiner Sicht haben die enstpr. Sachbearbeiter da auch ordnungsgemäß und auch im Rahmen der geltenden Verwaltungsvorschriften, die für alle Bezirke Berlins gelten und die von der Senatsverwaltung für Inneres herausgegeben sind, gehandelt und insofern kann ich das, von ihnen latente Unterstellte dort wirklich nicht feststellen.       

 

 
 

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