Drucksache - DS/0574/III  

 
 
Betreff: Sozialräumlicher Einsatz von Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Integration und Migration Vorberatung
18.12.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration vertagt   
15.01.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration      
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
10.02.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.02.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0574_Vzk_Sozialräume  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zur April-BVV darzustellen, ob und gegebenenfalls wie die in den Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung des § 16a SGB II angesprochene Möglichkeit des sozialräumlichen Einsatzes von Beschäftigungszuschüssen im Bezirk insbesondere in den QM-Gebieten genutzt werden bzw. werden können. Dabei ist sowohl der Einsatz bei gemeinnützigen Trägern wie auch bei gewinnorientierten Wirtschaftsunternehmen zu berücksichtigen. Der Einsatz des Beschäftigungszuschusses soll dabei auch in die Maßnahmen des Aktionsplans des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit einfließen.

 

 

Begründung:

 

 

In den Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit zu § 16a SGB II wird in den Empfehlungen ausdrücklich auf den Einsatz des Beschäftigungszuschusses in den sozialräumlichen Strukturen Bezug genommen. U.a. sollen durch die „Mobilisierung aller relevanten Akteure“ bislang nicht vorhandene Beschäftigungsmöglichkeiten mit hohem gesellschaftlichem Nutzen identifiziert werden. Das Programm „Soziale Stadt“ soll auf dieser Grundlage auch den Beschäftigungszuschuss einsetzen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zur April-BVV darzustellen, ob und gegebenenfalls wie die in den Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung des § 16a SGB II angesprochene Möglichkeit des sozialräumlichen Einsatzes von Beschäftigungszuschüssen im Bezirk insbesondere in den QM-Gebieten genutzt werden bzw. werden können. Dabei ist sowohl der Einsatz bei gemeinnützigen Trägern wie auch bei gewinnorientierten Wirtschaftsunternehmen zu berücksichtigen. Der Einsatz des Beschäftigungszuschusses soll dabei auch in die Maßnahmen des Aktionsplans des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit einfließen.

 

19.11.2008 BA

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in die Ausschüsse IntMig und JobCenter ff. überwiesen.

 

 

IntMig 15.01.09

 

Zur DS 574 empfiehlt IntMig die Vorlage als Zwischenbericht zur K. zu nehmen (bei 1 Gegenstimme),

 

 

JC 10.02.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

25.02.2009 BVV

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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