Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, bis zur BVV im Mai 2007 einen Überblick darüber
vorzulegen, welche Anträge von Trägern (bezüglich aller zur Verfügung stehenden
Förderinstrumente) vom Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg nicht oder nur
teilweise bewilligt worden sind.
Des
weiteren soll ein Überblick erstellt werden, welche Träger, Einrichtungen
und/oder Projekte im Bezirk aufgrund der Bewilligungspraxis schließen müssen.
Begründung:
Durch die
gemeinsame Verantwortung von Bezirk und Agentur in der Trägervertretung sollte
dafür Sorge getragen werden, dass der Eingliederungstitel des Job-Centers
zugunsten der bezirlichen Infrastruktur eingesetzt wird. Wenn es diesbezüglich
zu Schwierigkeiten kommt, muss die BVV davon so schnell wie möglich
unterrichtet werden.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Antrag wird in den Ausschuss für Beschäftigung und Job-Center überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, bis zur BVV im Mai 2007 einen Überblick darüber
vorzulegen, welche Anträge von Trägern (bezüglich aller zur Verfügung stehenden
Förderinstrumente) vom Job-Center Friedrichshain-Kreuzberg nicht oder nur teilweise
bewilligt worden sind.
Des
weiteren soll ein Überblick erstellt werden, welche Träger, Einrichtungen
und/oder Projekte im Bezirk aufgrund der Bewilligungspraxis schließen müssen.
23.11.2007
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
23.05.2007 mit der DS/0226/III – Folgen der Bewilligungspraxis des JobCenter
Friedrichshain-Kreuzberg – folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bis zur BVV im Mai 2007 einen
Überblick darüber vorzulegen, welche Anträge von Trägern (bezüglich aller zur
Verfügung stehenden Förderinstrumente) vom JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg
nicht oder nur teilweise bewilligt worden sind.
Des Weiteren soll ein Überblick erstellt werden, welche Träger,
Einrichtungen und/oder Projekte im Bezirk aufgrund der Bewilligungspraxis
schließen müssen.
Hierzu wird berichtet:
Die Geschäftsführung des JobCenter und das Bezirksamt haben
verschiedentlich in den Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und des
Ausschusses für Beschäftigung und JobCenter über die Planung und Umsetzung der
Eingliederungsinstrumente gemäß SGB II berichtet.
Das JobCenter hat dem Bezirksamt eine Übersicht mit allen
beantragten Beschäftigung schaffenden Maßnahmen 2007 für den internen Gebrauch
zur Verfügung gestellt. Diese Übersicht wurde von der Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung
und JobCenter nach Bedarf des Bezirksamtes ausgewertet. Da das JobCenter die
Übersichten ausdrücklich zum internen Gebrauch überlassen hat, darf das
Bezirksamt die ausgewerteten Listen der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen.
Entgegen dieses Hinweises bietet das Bezirksamt jedoch an, die
Übersichten und die hausinterne Auswertung in der Koordinierungsstelle für
Beschäftigungsförderung und JobCenter im Bedarfsfall einzusehen. Abschriften
beziehungsweise Vervielfältigungen in Teilen oder als Ganzes schließt das
Bezirksamt aus.
In der Umsetzung des Eingliederungstitels 2007 gab es wie bereits
mehrfach erläutert einige Schwierigkeiten. Wegen einer verhältnismäßig hohen
Mittel-vorbindung aus 2006, geringerer Finanzzuweisungen in 2007, einer
geänderten strategischen Zielrichtung zugunsten von Qualifizierung und
Fortbildung, hoher Aktivität von Kunden in Eingliederungsmaßnahmen und der
Verfügbarkeit des Kundenstamms verlief die anfängliche Umsetzung der
Eingliederungsinstrumente in 2007 nicht reibungslos. Jedoch konnten im Verlauf
des Jahres unter anderem durch zusätzliche Mittelzuweisung aus einer
Umverteilung unter den Berliner JobCentern und zusätzlicher Mittel aus der
abgelaufenen Förderperiode des ESF die anfänglichen Schwierigkeiten gemildert
werden. Die Situation der Bewirtschaftung des Eingliederungstitels stellt sich
perspektivisch für 2008 deutlich besser dar als im Januar 2007. Die
Vorbindungen aus 2007 für das kommende Haushaltsjahr werden deutlich geringer
ausfallen und werden von der Geschäftsführung als positiv zur erfolgreichen
Umsetzung des Eingliederungstitels eingeschätzt.
Einen Überblick über die Träger, Einrichtungen und Projekte, die
aufgrund abgelehnter Maßnahmeanträge ihre Arbeiten einstellen oder sogar
Einrichtungen schließen mussten sind dem Bezirksamt nicht bekannt geworden.
Eine verbindliche Übersicht kann das Bezirksamt nicht liefern, da es hierfür
keine Kommunikationsstruktur oder ähnliches gibt. Zudem sind die Einrichtungen
nicht verpflichtet dem Bezirksamt darüber Informationen bereit zu stellen.
Einige Träger haben das Bezirksamt auf ihre wirtschaftliche Situation durch
Nichtbewilligung von Maßnahmen hingewiesen. Abgesehen davon, dass das
Bezirksamt in verschiedenen Einzelfällen mit der Geschäftsführung des JobCen-ter
Lösungen gesucht und gefunden hat, muss deutlich gemacht werden, dass die
AntragstellerInnen von Beschäftigung schaffenden Maßnahmen keinen
Rechtsanspruch auf Bewilligung haben; auch nicht wenn eine Maßnahme schon
einmal bewilligt worden ist. Die Bewilligungen sind zeitlich und in ihrem
Gesamtumfang begrenzt sowie abschließend konzipiert.
Auf die Tatsache dass sich Beschäftigungsförderung und soziale
Infrastruktur einander bedingen nimmt der Gesetzgeber keine Rücksicht. Vielmehr
ist es Aufgabe des JobCenter Beschäftigungsförderung auch im Interesse der
Kommune umzusetzen. Diese Interessen werden vom JobCenter berücksichtigt.
Zusätzlich setzt sich das Bezirksamt für noch verbindlichere Strukturen in der
Beschäftigungsförderung ein. Die Interessen der Beschäftigungsträger werden
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom Bezirksamt
sowie im Interesse der BürgerInnen die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und
derer die von sozialer Infrastruktur nutznießen, unterstützt.
Für die Maßnahmeplanung 2008 konnte das Bezirksamt bereits seine
Handlungsempfehlung zur Umsetzung der Eingliederungsinstrumente an das
Job-Center abgeben.
Zum 30.09.2007 hat das JobCenter interessierte
Beschäftigungsträger aufgefordert Maßnahmekonzeptionen für 2008 einzureichen.
Insgesamt wurden ~400 Konzeptionen zu ABM und weitere ~ 800 Konzeptionen zu
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung und Entgelt eingereicht, was
in etwa der Größenordnung in 2007 entspricht.
In Verabredung mit dem JobCenter konnte das Bezirksamt alle
Konzeptionen in einem Ranking bewerten und die kommunalen Schwerpunkte als
Durchführungsempfehlung abgeben. Nunmehr werden die Konzeptionen auf
Durchführbarkeit geprüft und mit den kommunalen Empfehlungen abgeglichen.
Anschließend werden die Beschäftigungsträger, deren Konzeptionen als
durchführbar gelten zur Antragstellung aufgefordert. In diesem Verfahren gilt
den Konzeptionen mit kommunaler Empfehlung besonderes Augenmerk und werden in
Kommunikation mit dem JobCenter vor dem Hintergrund rechtlicher
Durchführbarkeit und verfügbaren Kundenstamm verwirklicht. Das Bezirksamt wird
die Umsetzung seiner Empfehlungen ständig nachverfolgen und in Einzelfällen, in
denen eine Umsetzung zu scheitern droht, unverzüglich mit dem JobCenter ins Gespräch
kommen.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 21.11.2007
28.11.2007
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird in den Ausschuss für Beschäftigung und Job
Center überwiesen
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.