Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen , dass die Interessen des Bezirkes nicht nur infolge der gesetzlichen Bestimmungen beim B - Planverfahren ihre Berücksichtigung finden, sondern auch bei der Entwicklung von Leitideen und Kriterien für ein Nachnutzungskonzept des Geländes und des Flughafengebäudes am Flughafen Tempelhof. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass das Gelände des Flughafens seine Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet behält.
Begründung:
Die drei angrenzenden Bezirke sind unmittelbar von der Nachnutzung des Flughafens Tempelhof betroffen. Die Entwicklung eines Leit- und Kriterienkataloges in einem Gremium aus Vertretern vom Bund, Land und den drei Bezirken ist die Voraussetzung eines abgestimmten Verfahrens zur Entwicklung einer Nachnutzungskonzeption, in der die Interessen aller Beteiligten ihre Berücksichtigung finden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen , dass die Interessen des Bezirkes nicht nur infolge der gesetzlichen Bestimmungen beim B - Planverfahren ihre Berücksichtigung finden, sondern auch bei der Entwicklung von Leitideen und Kriterien für ein Nachnutzungskonzept des Geländes und des Flughafengebäudes am Flughafen Tempelhof. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass das Gelände des Flughafens seine Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet behält.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.03.2007 mit der
Drucksache DS/0135/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Interessen des Bezirkes nicht nur infolge der gesetzlichen Bestimmungen beim B-Planverfahren ihre Berücksichtigung finden, sondern auch bei der Entwicklung von Leitideen und Kriterien für ein Nachnutzungskonzept des Geländes und des Flughafengebäudes am Flughafen Tempelhof. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass das Gelände des Flughafens seine Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet behält.
Hierzu wird berichtet:
Mit o.g. Drucksache wurde das Bezirksamt beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Interessen des Bezirks – über die Mitwirkungsmöglichkeiten der verbindlichen Bauleitplanung hinaus – berücksichtigt werden.
Hier insbesondere bei der Entwicklung von Leitideen und Kriterien für die Nachnutzung des Flughafens und seiner Gebäude.
Unter Verweis auf die Beantwortung der Drucksache Nr. 0224/III ist festzuhalten, dass die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in einem schon begonnenen Ideenwettbewerb zur Nachnutzung des Flugplatzes die Bürger/innen Berlins mit einem „Online-Dialog“ (www.berlin.de/flughafen-tempelhof) breit beteiligt. Dieser Wettbewerb läuft noch bis zum 2.November 2007.
Parallel findet zur Zeit ein Rahmenprogramm statt, das ebenfalls der Beantwortung der Drucksache Nr. 0224/III entnommen werden kann.
Unabhängig davon, strebt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg weiterhin die Einrichtung einer bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe auf Verwaltungsebene an.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
keine
Berlin, den 06.11.2007
28.11.2007
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen und den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ff
18.12.2007
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.