Tagesordnung - 18-1. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 18-1. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 19.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 8.2  
Parkplätze unter die Erde  
0608/5  
Ö 8.3  
Vorkommnisse an Schulen  
0624/5  
Ö 8.4  
Kinderarmut  
0641/5  
Ö 8.5  
Ohne Plan in die Umzugsplanung?  
0649/5  
Ö 8.6  
Nutzung bezirklicher Liegenschaften  
0656/5  
Ö 9.1  
Transparente Baupolitik in Charlottenburg-Wilmersdorf  
Enthält Anlagen
0071/5  
Ö 9.2  
Klärung der Anrechnungszeiten von eigenen Sportanlagen  
0154/5  
Ö 9.3  
Kämpferische Behörden zum Schutz der Mieterinnen und Mieter  
Enthält Anlagen
0187/5  
Ö 9.4  
Neue Bauvorhaben transparent machen  
Enthält Anlagen
0241/5  
Ö 9.5  
Bessere Kennzeichnung von Beitritten zu Anträgen
0280/5  
Ö 9.6  
Zweckentfremdung wirksam bekämpfen - Mieter/innenberatungen stärken!  
0374/5  
Ö 9.7  
ÖPNV - Netzerweiterungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Enthält Anlagen
0403/5  
Ö 9.8  
Neues Grobscreening von Verdachtsgebieten für Milieuschutz einleiten  
Enthält Anlagen
0450/5  
Ö 9.9  
Milieuschutz-Wirkung schärfen  
Enthält Anlagen
0453/5  
Ö 9.11  
Milieuschutz flächendeckend innerhalb des S-Bahn Rings  
Enthält Anlagen
0493/5  
Ö 9.10  
Beteiligungsverfahren für ein Konzept für den Preußenpark starten
Enthält Anlagen
0455/5  
Ö 9.12  
Konzept für Drogenkonsumraum an Stuttgarter Platz entwickeln  
Enthält Anlagen
0515/5  
Ö 9.13  
Bezirksschüler*innenausschuss stärken
Enthält Anlagen
0541/5  
Ö 9.14  
Blitzer in Charlottenburg-Wilmersdorf an Gefahrenstellen aufstellen  
Enthält Anlagen
0568/5  
Ö 9.16  
Wohnortprinzip einführen
0569/5  
Ö 9.17  
Geschlechtergerechte Sprache in Anträgen und Anfragen
0116/5  
Ö 9.19  
Sexistische, geschlechterdiskriminierende und frauenfeindliche Außenwerbung verbieten!
0285/5  
Ö 9.20  
Leihlastenräder für Charlottenburg-Wilmersdorf neu: (E-) Lastenräder im Bezirk
Enthält Anlagen
0362/5  
Ö 9.22  
Tegel schließen, Stadtraum nutzen, Bürger*innen schützen: Milieuschutz in Charlottenburg-Nord  
Enthält Anlagen
0425/5  
Ö 9.25  
Lollapalooza 2018 auf dem Maifeld  
Enthält Anlagen
0492/5  
    16.11.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.29 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften (m) und in den Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr (ffd.) einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    16.01.2018 - Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften
    Ö 15 - vertagt
   

BV Dieke bittet um Vertagung.

 

   
    23.01.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr
    Ö 11 - vertagt
   

 

   
    20.02.2018 - Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften

empfiehlt dem Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass das Lollapalooza-Festival 2018 auf dem Maifeld folgende Auflagen erfüllt:

 

  • Geltende Lärmschutzregelungen sind einzuhalten. Über Sonderregelungen und zu erwartende Lärmbelastungen sind die betroffenen Anwohner*innen frühzeitig, mindestens aber vier Wochen vor Beginn des Festivals zu informieren.
  • Dem Senat und Bezirk ist ein tragfähiges Mobilitätskonzept vom Veranstalter vorzulegen. Dieses soll insbesondere darauf geprüft werden, ob die Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an den Besuchszeiten des Festivals bedarfsdeckend nutzbar sind und gegebenenfalls Sonderzüge auf den S- und U-Bahnlinien bzw. zusätzliche Busse der BVG zum Einsatz kommen müssen. Wird dies im Rahmen der Genehmigungsprüfung notwendig, ist die Finanzierung des Mehraufwands durch den Veranstalter zu gewährleisten.
  • Dem Senat und Bezirk ist ein tragfähiges Sicherheitskonzept vom Veranstalter vorzulegen. Die Gespräche mit Sicherheits- und Ordnungsbehörden und Sicherheitsvorkehrungen sind gegenüber den Festivals im Treptower-Park sowie Hoppegarten auszuweiten.
  • Der Veranstalter hat die Kosten der Instandsetzung von Schäden und Beseitigung von Müll auf dem Veranstaltungsgelände zu tragen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wiesengrün und der Wege auf dem Maifeld.
  • Die Anwohner*innen sind aktiv und frühzeitig einzubeziehen, z.B. durch Einwohner*innenversammlungen. Sollten unmittelbar betroffene Anwohner*innen dies wünschen, sind für die Zeit des Festivals Ersatzwohnungen oder Hotelübernachtungen vom Veranstalter zu bezahlen.
  • Kosten für Planungsleistungen, die dem Bezirk entstehen, sind vom Veranstalter durch finanzielle Ausgleichszahlungen zu erstatten.

 

Das Konzept ist dem zuständigen bezirklichen Ausschuss in öffentlicher Sitzung vom Veranstalter vorzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 31. März 2018 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:8dagegen:    3     Enthaltung:1

   
    08.03.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und

Ordnungsangelegenheiten und Verkehr

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass das Lollapalooza-Festival 2018 auf dem Maifeld folgende Auflagen erfüllt:

  • Geltende Lärmschutzregelungen sind einzuhalten. Über Sonderregelungen und zu erwartende Lärmbelastungen sind die betroffenen Anwohner*innen frühzeitig, mindestens aber vier Wochen vor Beginn des Festivals zu informieren.
  • Dem Senat und Bezirk ist ein tragfähiges Mobilitätskonzept vom Veranstalter vorzulegen. Dieses soll insbesondere darauf geprüft werden, ob die Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an den Besuchszeiten des Festivals bedarfsdeckend nutzbar sind und gegebenenfalls Sonderzüge auf den S- und U-Bahnlinien bzw. zusätzliche Busse der BVG zum Einsatz kommen müssen. Wird dies im Rahmen der Genehmigungsprüfung notwendig, ist die Finanzierung des Mehraufwands durch den Veranstalter zu gewährleisten.
  • Dem Senat und Bezirk ist ein tragfähiges Sicherheitskonzept vom Veranstalter vorzulegen. Die Gespräche mit Sicherheits- und Ordnungsbehörden und Sicherheitsvorkehrungen sind gegenüber den Festivals im Treptower-Park sowie Hoppegarten auszuweiten.
  • Der Veranstalter hat die Kosten der Instandsetzung von Schäden und Beseitigung von Müll auf dem Veranstaltungsgelände zu tragen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wiesengrün und der Wege auf dem Maifeld.
  • Die Anwohner*innen sind aktiv und frühzeitig einzubeziehen, z.B. durch Einwohner*innenversammlungen. Sollten unmittelbar betroffene Anwohner*innen dies wünschen, sind für die Zeit des Festivals Ersatzwohnungen oder Hotelübernachtungen vom Veranstalter zu bezahlen.
  • Kosten für Planungsleistungen, die dem Bezirk entstehen, sind vom Veranstalter durch finanzielle Ausgleichszahlungen zu erstatten.

Das Konzept ist dem zuständigen bezirklichen Ausschuss in öffentlicher Sitzung vom Veranstalter vorzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 31. März 2018 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:12dagegen:     1    Enthaltung:1

   
    22.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.25 - vertagt
   

Die Drucksache wird wegen außerplanmäßiger Beendigung der Sitzung nicht behandelt und auf die nächste Tagesordnung der BVV gesetzt.

 

   
    19.04.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.25 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 9.26  
Logistikkonzept für den Bezirk
Enthält Anlagen
0531/5  
Ö 9.27  
Bei Bauprojekten rechtzeitig an die Bäume denken
Enthält Anlagen
0536/5  
Ö 9.35  
Kitaplätze ausbauen ja – aber nicht zu Lasten von Spielplätzen  
0563/5  
Ö 9.37  
2030 - Agenda für nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf komunaler Ebene gestalten (II)  
Enthält Anlagen
0597/5  
Ö 9.43  
Zuwanderer nicht pauschal als Flüchtlinge / Geflüchtete bezeichnen  
0625/5  
Ö 10.2  
Kommunalen Finanzierungsanteil für die Arbeit des Jobcenters sicherstellen!  
0557/5  
Ö 10.3  
Altersfeststellung von Amts wegen bei zweifelhaftem Alter von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern durch das Jugendamt (§42f SGB VIII)  
0583/5  
Ö 10.4  
Bürgerbeteiligung und Evaluation während und nach der Umgestaltung am Olivaer Platz  
0610/5  
Ö 10.5  
Dem Gedenken keine Steine in den Weg legen!  
0622/5  
Ö 10.6  
Frühe Hilfen bekannter machen  
0642/5  
               
 
 

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