Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Kita auf dem Gelände der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule eröffnet werden kann.
Das Bezirksamt arbeitet hierbei mit der Bürgerinitiative und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft zusammen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im Mai 2018 zu berichten.
Begründung:
Friedrichshain-Kreuzberg leidet unter einem Mangel an Kitaplätzen.
Neben dem Mangel an Personal leidet der Bezirk auch an einem Mangel an geeigneten Flächen für Kitas. Auf dem Gelände der Gerhart-Hauptmann-Schule hat das Bezirksamt die Möglichkeit, kostengünstig neue Kitaplätze zu schaffen. Dadurch wird das Bezirksamt auch dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz eher gerecht.
In dem Beschluss wurde der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz bekräftigt. Jedoch könne hier das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg diesen Anspruch wegen fehlender Kapazitäten derzeit nicht erfüllen. Das Amt habe zwar die Pflicht, neue Dienste sowie Einrichtungen zu schaffen und das Angebot zu erweitern.
– Quelle: https://www.berliner-kurier.de/29794012 ©2018
BVV 21.03.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
- Integrationsausschuss
- Jugendhilfeausschuss
Jugendhilfeausschuss 12.06.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Kita auf dem Gelände der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule eröffnet werden kann.
Das Bezirksamt arbeitet hierbei mit der Bürgerinitiative und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft zusammen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im Mai 2018 zu berichten.
BVV 27.06.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Kita auf dem Gelände der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule eröffnet werden kann.
Das Bezirksamt arbeitet hierbei mit der Bürgerinitiative und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft zusammen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im Mai 2018 zu berichten.
BVV 29.08.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.