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Drucksache - DS/0915/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Der Fahrradweg stadtauswärts besitzt östlich des Frankfurter Tores eine Breite von mindestens 1,5 m. Nur in einem kurzen Abschnitt (ca. 20m) direkt am U- Bahnhofzugangsbauwerk ist die Radwegbreite geringer. Die geringere Breite resultiert aus der Lage der sich direkt gegenüberliegenden U-Bahnhofzugangsbauwerke und der dazwischen zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche, welche für notwendige Fahrspuren für den Kfz- Verkehr, eine Aufstellfläche für Fußgänger auf dem Mittelstreifen und Flächen für den Radverkehr aufzuteilen sind. Da die bestehenden Fahrspuren und der Mittelstreifen aus aus Sicht der Verkehrslenkung Berlin und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für unverzichtbar gehalten werden, wurden diese in Mindestbreite straßenverkehrsbehördlich angeordnet und der zwischen den Außenkanten der U- Bahnhofzugangsbauwerken verbleibende Verkehrsraum für die Radwege ausgebaut.
Eine Möglichkeit, den Radweg an dem U-Bahnhofzugangsbauwerk breiter auszubauen, gab es auf Grund der baulichen Situation nicht und wurde daher durch das BA nicht in Betracht gezogen.
Aus Sicht des Bezirksamtes wird jede Maßnahme die zur Verbesserung des Radverkehrs führt ausdrücklich befürwortet, auch wenn Sie aufgrund „scheinbarer Geringfügigkeit“ nicht zwingend zum Radverkehrskonzept gehört.
Nachfrage:
Das Bezirksamt ist der Auffassung, mit der Realisierung des Anschlusses zu einer erhöhten Attraktivität des Radverkehrs bzw. zur Einhaltung der Verkehrsregeln durch Radfahrer einen Beitrag geleistet zu haben.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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