Drucksache - DS/0934/V  

 
 
Betreff: Dachflächen- und Fassadenbegrünung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MichaelHeihsel, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
29.08.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieviele Dächer und Fassaden sind im Bezirk begrünt oder sollen begrünt werden? (Anzahl der Dächer & Fassaden, Flächenmaße)
     
  2. Welche Anreize bietet der Bezirk für die Begrünung von Dächern und Fassaden beim Neubau von Gebäuden und bei bestehenden Gebäuden?
     
  3. Welche baurechtlichen Vorschriften und Hindernisse gibt es bei der Genehmigung von Dachflächenbegrünung und Fassadenbegrünung?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Bezirksstadträtin für Finanzen, Umwelt,

Kultur und Weiterbildung

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele Dächer und Fassaden sind im Bezirk begrünt oder sollen begrünt werden? (Anzahl der Dächer & Fassaden, Flächenmaße)

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt finanziert Dach- und Fassadenbegrünungen auf öffentlichen Gebäuden mit Mitteln der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe.

 

Bisher wurden Dächer  mit einer Gesamtfläche von ca. 1700 m² begrünt. Das sind die Dächer des Familienzentrums Rudolfstraße und Fürstenwalder Straße sowie des Georg-Friedrich-Händel-Gymnasiums. Für weitere Gründächer (Gustav-Meyer-Schule, Robert-Koch-Gymnasium) wurden Finanzierungszusagen gegenüber dem Hochbauservice getroffen. Hier geht es um eine Gesamtfläche von rund 2070 m².

 

Für die vom Hochbauservice geplante Fassadenbegrünung an der Reinhardswald-Grundschule wurde ebenfalls eine Finanzierungszusage getroffen. Das Flächenmaß kann noch nicht benannt werden, da dem Umwelt- und Naturschutzamt die Planungs­unterlagen noch nicht vorliegen.

 

Neben den genannten öffentlichen Dachflächen gibt es im Bezirk weitere grüne Dächer sowohl auf privaten als auch öffentlichen Dachflächen. Es werden jedoch keine Statistiken dazu geführt.

In stark verdichteten Gebieten des Bezirks, für die ein Landschaftsplan festgesetzt wurde, muss bei Neu- und Umbaumaßnahmen ein bestimmter Biotopflächenfaktor (BFF) erreicht werden. In diesem Zusammenhang kommt es auf privaten Grundstücken auch zu Dach- und Fassadenbegrünungen als ökologischer Ausgleich für in Anspruch genommene Flächen.

 

  1. Welche Anreize bietet der Bezirk für die Begrünung von Dächern und Fassaden beim Neubau von Gebäuden und bei bestehenden Gebäuden?

 

Für Dächer von bezirkseigenen Gebäuden gibt es derzeit eine Abstimmung zwischen dem Umwelt- und Naturschutzamt und dem Facility Management.

Ein Anreizsystem setzt jedoch die entsprechenden finanziellen und organisa­torischen Mittel voraus. Daher werden derzeit die Anreizsysteme auf der Landes­ebene geschaffen. So erarbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima­schutz gerade die Förderrichtlinien für das „Tausend-Grüne-Dächer-Programm“ mit Fördermöglichkeiten ab 2019.

Das Programm wird zum einen die extensive und intensive Begrünung auf Dächern von Bestandsgebäuden fördern, zum anderen soll es einen Fördertopf für innovative Begrünungen geben.

 

  1. Welche baurechtlichen Vorschriften und Hindernisse gibt es bei der Genehmigung von Dachflächenbegrünung und Fassadenbegrünung?

 

Vordergründig verhindern bestimmte Dachformen, statische Probleme oder andere Nutzungen Dachbegrünungen. Bei Fassadenbegrünungen sind Sicherheitsaspekte, Bautenschutz sowie Pflege- und Unterhaltungskosten limitierende Faktoren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Clara Herrmann

Bezirksstadträtin

 

 
 

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