Drucksache - DS/0890/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, umgehend wie in der Drucksache 1906 -1 vom 25.11.2015 bereits beschlossen, als Erhaltungssatzgebiete fest zu setzen.
Begründung: In beiden Gebieten laufen nunmehr in kürzester Zeit die aus der Sanierung herrührenden Bindungen aus. Um die soziale Zusammensetzung der Gebiete zu erhalten, ist die Ausweisung als Erhaltungsgebiet notwendig.
BVV 29.08.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
StadtBW 05.09.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, umgehend wie in der Drucksache 1906 -1 vom 25.11.2015 bereits beschlossen, als Erhaltungssatzgebiete fest zu setzen.
BVV 26.09.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, umgehend wie in der Drucksache 1906 -1 vom 25.11.2015 bereits beschlossen, als Erhaltungssatzgebiete fest zu setzen.
BVV 26.05.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 02.06.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 16.06.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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