Drucksache - DS/0935/V  

 
 
Betreff: Kitaplätze in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MichaelHeihsel, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
29.08.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele freie Kitaplätze gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg im Eigenbetrieb Kindergärten City zum Stichtag 27.08.2018?

 

  1. Wie viele freie Kitaplätze gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg in Kindergärten freier Träger (bitte nach Träger aufschlüsseln) zum Stichtag 27.08.2018?

 

  1. In welchem Umfang sind neue Kitakapazitäten für die nächsten drei Jahre im Bezirk geplant (nach Jahr aufgeschlüsselt)?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wie viele der geplanten Plätze aus Frage drei sind bereits vollumnglich genehmigt (Baugenehmigungen etc.)?

 

  1. Ist es rechtlich möglich, dass das Bezirksamt Kitaleitungen der Kitaeigenbetriebe durch das Abstellen von bezirkseigenem Personal für Verwaltungsaufgaben bei der Arbeit entlastet?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin               

Abt. Familie, Personal und Diversity

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele freie Kitaplätze gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg im Eigenbetrieb Kindergärten City zum Stichtag 27.08.2018?

 

Das Jugendamt hat keine Kenntnis darüber, wie viel freie Plätze in den Einrichtungen des Eigenbetriebes Kindergärten City mit Stand 28.08.2018 verfügbar sind.

Mit diesem Stand waren in ISBJ 2.921 angebotene Plätze eingetragen, für 2.498 Plätze war eine Vertragsregistrierung vorgenommen.

 

Daraus ist nicht zu schlussfolgern, dass die Differenz der angebotenen Plätze und der registrierten Verträge die freien Plätze darstellen. Die Träger können innerhalb

von 3 Monaten die Vertragsdaten in ISBJ eingeben. Darüber hinaus regeln die Träger Vormerkungen und Reservierungen in Eigenverantwortung, so dass Plätze bereits durch die Träger gebunden sind.

 

  1. Wie viele freie Kitaplätze gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg in Kindergärten freier Träger (bitte nach Träger aufschlüsseln) zum Stichtag 27.08.2018?

 

Eine Aufschlüsselung nach Trägern ist nicht möglich. Für die Einrichtungen freier Träger gelten die Aussagen unter 1..

 

Mit Stand 28.08.2018 waren in ISBJ für die Einrichtungen mit bis einschließlich 25 Plätzen 2.524 angebotene Plätze eingetragen, für 2.251 Plätze war eine Vertragsregistrierung vorgenommen.

Für die Einrichtungen mit mehr als 25 Plätzen waren am Stichtag 9.286 angebotene Plätze eingetragen, für 8.297 Plätze war ein Vertrag registriert.

 

  1. In welchem Umfang sind neue Kitakapazitäten für die nächsten drei Jahre im Bezirk geplant  (nach Jahr aufgeschlüsselt)?

 

Für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes mit Kindertagesbetreuungsplätzen sind weiteren 1.800 Plätze geplant.

 

Davon  

  • sind ca. 430 Plätze in den vorhandenen Einrichtungen verfügbar, die jedoch aktuell vorrangig wegen Fachkräftebedarf nicht belegt bzw. entwickelt werden, in geringem Umfang gibt es Aufnahmeeinschränkungen wegen Baumaßnahmen.
  • planen i.d.R. die Träger ca. 1.370 Plätze durch:

 

      die Aktivierung von Platzressourcen in bestehenden Einrichtungen, die mit baulichen Maßnahme verbunden sind,

      die Inbetriebnahme von Angeboten im Ergebnis des Abschlusses städtebaulicher Verträge nach dem Berliner Modell der Kooperativen Baulandentwicklung,

      die Inbetriebnahme von Angeboten im Rahmen von Wohnungsneubau außerhalb städtebaulicher Verträge,

      Inbetriebnahme von Kitas in von Trägern angemieteten Räumen, i.d.R. Gewerbeinheiten im Erdgeschoss von Altbaumietshäusern

      Erweiterung und Inbetriebnahme betriebsnaher Angebote in Kooperation mit Unternehmen

      Neu- und Erweiterungsbauten

      Abstimmung spezieller Angebote zur Sprachförderung bzw. Unterstützung der „Frühen Bildung vor Ort“r Kinder aus Flüchtlingsfamilien

           

In Abstimmung mit den Trägern wird eingeschätzt, dass:

 

  • ca. 200 Plätze bis Ende 2018
  • ca. 430 Plätze im Jahr 2019  fertig gestellt werden.

 

Der Planungsstand für die in Planung befindlichen weiteren 740 Plätze stellt sich nach Kenntnisstand des Jugendamtes wie folgt dar:

 

  1. r ca. 110 Plätze sind Fördermittelanträge der Träger positiv beschieden bzw. städtebauliche Verträge geschlossen,
  2. r ca. 200 Plätze haben  die Träger Anträge auf Fördermittel bei der Sen BJF gestellt, die Prüfung erfolgt durch die Sen SW
  3. r ca. 70 Plätze ist die Antragstellung auf Fördermittel in der finalen Trägerabstimmung, Vorabstimmungen mit der SenBJF und dem Stadtplanungsamt haben stattgefunden
  4. r 70 Plätze plant ein Träger die Anmietung im Rahmen von Wohnungsneubau in Ergänzung mit einem Fördermittelantrag zum Innenausbau,

die Vorabstimmungen mit der SenBJF sind erfolgt

  1. ca. 260 Plätze sollen im Zusammenhang mit Wohnungsneubau entstehen, die dafür erforderlichen Abstimmungen laufen in Abhängigkeit vom Planungsstand des

Wohnungsbaus, u.a. durch den Abschluss städtebaulicher Verträge

  1. 30 Plätze sollen im Rahmen einer Kita-Erweiterung entstehen, hierfür wurden Machbarkeitsoptionen geprüft auf deren Basis die Standortentwicklung abgestimmt wird.

 

In Abhängigkeit von den standortspezifischen Bedingungen und/oder Entscheidungen zu Fördermittelanträgen werden die Träger ihre Planungen umsetzen.

Die konkrete Fertigstellung kann deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht terminiert werden.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wie viele der geplanten Plätze aus Frage drei sind bereits vollumfänglich genehmigt (Baugenehmigungen etc.)?

 

Es wird eingeschätzt,  dass der Planungs- bzw. Umsetzungsstand von 560 Plätzen mit Fertigstellung 2018 und 2019 so fortgeschritten ist, dass die Fertigstellung erfolgt.

Ggf. können Verzögerungen im Bauablauf aufgrund des Marktsituation zu

Verschiebungen bei der Baufertigstellung führen.

70 Plätze sind abhängig von erfolgreichen Mietvertragsabschlüssen.

 

Die weiteren Plätze sind in der Planungsabstimmung bzw. – umsetzung, dazu gehört auch die Einholung der behördlichen Genehmigungen durch den jeweiligen Vorhabenträger.

Aufgrund der Vorabstimmungen zu den jeweiligen Vorhaben wird eingeschätzt, dass diese prinzipiell genehmigungsfähig sind.

 

Bei Maßnahmen, für deren Umsetzung Fördermittel verwendet werden, ergibt sich die Fertigstellung aus den Richtlinien der jeweiligen Förderprogramme.

 

Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Wohnungsbau erfolgen, sind an die Realisierung desselben gebunden.

 

  1. Ist es rechtlich möglich, dass das Bezirksamt Kitaleitungen der

Kitaeigenbetriebe durch das Abstellen von bezirkseigenem Personal für Verwaltungsaufgaben bei der Arbeit entlastet?

 

Eine rechtliche Prüfung dieses Sachverhaltes ist nicht erfolgt, da  der Bezirk

für die Bewältigung der ihm obliegenden Aufgaben nicht auskömmlich mit Personal ausgestattet ist und fortlaufend geeignetes Verwaltungspersonal akquiriert.

 

Möglichkeiten eines Einsatzes von VerwaltungsmitarbeiterInnen zur Entlastung der Kitaleitungen müssen von den Trägern geprüft und umgesetzt werden.  (Bsp. Arbeitsvermittlungsagenturen, Zeitarbeitsfirmen u.ä.)

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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