Drucksache - DS/0930/V  

 
 
Betreff: Verzögerungen bei der Sanierung der Kurt-Schumacher Grundschule auf Grund der Insolvenz der Baufirma
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
29.08.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Verzögerungen gibt es bei der Sanierung der Kurt-Schumacher Grundschule?

 

  1. In welchem Umfang hat das Bezirksamt eine neue Baufirma mit der Sanierung der Kurt-Schumacher Schule beauftragt?

 

  1. Wann ist damit zu rechnen, dass die Sanierungsarbeiten beendet werden?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Bezirk durch die Insolvenz der Baufirma?

 

  1. Inwieweit gibt es einen Anspruch auf Regressforderungen?

 

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                               

Bezirksstadtrat                                  

 

die Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Verzögerungen gibt es bei der Sanierung der Kurt-Schumacher Grundschule?

 

Es handelt sich um eine ca. 6 monatige Verzögerung.

 

  1. In welchem Umfang hat das Bezirksamt eine neue Baufirma mit der Sanierung der Kurt-Schumacher Schule beauftragt?

 

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Kündigung der Firma wurde die noch zu erbringenden Leistung ermittelt und neu ausgeschrieben. Es wurde nun eine neue Firma beauftragt.

 

  1. Wann ist damit zu rechnen, dass die Sanierungsarbeiten beendet werden?

 

Wir rechnen mit einer Fertigstellung des 1. Bauabschnitts Ende Juni 2019. Danach kann der Bereich der Schule eingeräumt und in Betrieb genommen werden.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Bezirk durch die Insolvenz der Baufirma?

 

Derzeit belaufen sich die Kosten auf ca. 175.000 € (inkl. zusätzliche Planungshonorare, Bauzeitverlängerung, Mängelbeseitigung etc.)

 

  1. Inwieweit gibt es einen Anspruch auf Regressforderungen?

 

Wir haben unseren Anspruch auf Zahlung gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht.

 

Freundliche Grüße

C:\Users\fku26024\Desktop\Unterschrift Florian Schmidt (2).jpg 

 

Florian Schmidt

 
 

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